Brief von Dr. Wolfgang Ehrenberg, an den bayerischen Ministerpraesidenten Hans Ehard
Dr. Wolfgang Ehrenberg, Mnchen, 7.9.1949
Abschrift (PDF)
Vorbemerkung
Ende August 1949 begann Bruno Gröning damit, auf dem sogenannten „Traberhof“ im bayerischen Rosenheim Glaubensvorträge vor Tausenden von Zuhörern abzuhalten. Viele Hilfesuchende befürchteten daraufhin, die bayerische Regierung werde ihm zum Vorwurf machen, er verstoße somit gegen das Heilpraktikergesetz und ein Verbot aussprechen wie wenige Monate zuvor im westfälischen Herford. Zudem war das Gerücht aufgekommen, Gröning wolle nach Amerika auswandern, weil ihn dort weniger bürokratische Hürden behindern würden. In der Folge gingen beim bayerischen Ministerpräsidenten Hans Ehard Dutzende Briefe ein, deren Verfasser inständig darum baten, Bruno Gröning keine Steine in den Weg zu legen.
Hinweis
Die Schreibweise wurde an die Richtlinien der aktuellen Rechtschreibung angepasst. Alle Unterstreichungen wurden wie im Original vorgenommen.
Dr. Wolfgang Ehrenberg München 25, den 7.9.1949
Wolfratshauser Str. 17
Betr. Bruno Gröning
Sehr verehrter Herr Ministerpräsident!
§ 6 Abs. 2 des Heilpraktikergesetzes gibt Ihnen, im Gegensatz zu dem bisher einzig erwähnten § 2 Abs. 1, die unumschränkte Möglichkeit, Herrn Bruno Gröning über die Lizenzierung seiner bisherigen Tätigkeit hinaus auch die Errichtung von Heilstätten zu gestatten. Eine bloße Duldung seiner Heiltätigkeit ohne die sofortige Erlaubnis, auch Heilstätten zu errichten, würde nach Lage der Dinge nicht mehr genügen, Gröning für Deutschland zu erhalten. In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass die von manchen Ärzten aufgestellte Behauptung einer grundsätzlichen Unheilbarkeit sog. organischer Krankheiten durch mentale Mittel vom Standpunkt der modernen Physik aus nicht haltbar ist.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Ihr sehr ergebener
W. Ehrenberg
Quelle:
Archiv Bruno Gröning Stiftung