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Schreiben vom Rosenheimer Landrat Georg Knott an die Regierung von Oberbayern

Georg Knott1, 7.9.1949
Abschrift (PDF)


Hinweis
Die Schreibweise wurde an die Richtlinien der aktuellen Rechtschreibung angepasst.


7. Sept. 1949

An die Regierung von Oberbayern
München

Betr.: Ausübung der Heilkunde durch Bruno Gröning.
Zur RRB. vom 26.8.1949 Nr. I 7 - 5155 c G 6.

Beil.: 3 Zeitungsausschnitte (2 Blätter)

Am Samstag, dem 3.9.1949, begab ich mich im Vollzug der vom 24.8.1949 Nr. III 8-5068 d 2 persönlich zum Traberhof, um mich durch Inaugenscheinnahme von den dortigen Vorgängen und der Tätigkeit des Herrn Gröning zu unterrichten. Die Gegend um den Traberhof zeigte das Bild eines Heerlagers. Hunderte von Autos aus allen Gegenden Deutschlands parkten auf den angrenzenden Wiesen und Tausende von Menschen belagerten das Haus, um Gröning zu sehen. Wenn auch zweifellos viele lediglich von der Neugierde getrieben, sich dort eingefunden hatten, so war dennoch nicht zu verkennen, dass es sich bei dem Großteil der Menschen um Heilungssuchende handelte, die sich durch Gröning die Befreiung von ihren Leiden erhofften. Das Publikum setzte sich aus Vertretern aller Altersstufen und Bevölkerungsschichten zusammen. Kennzeichnend für die Stimmung dieser Menschen ist, dass die geringste kritische Äußerung über die Person Grönings sofort mit äußerster Empörung quittiert wird und sich verschiedene Personen, die solche Äußerungen wagten, fluchtartig zurückziehen mussten, um von der empörten Menge nicht verprügelt zu werden.

Während meiner Anwesenheit sprachen, von minutenlangem Beifall unterbrochen, zwei Redner, die sich für das Verbleiben Grönings in Bayern einsetzten und die staatliche Erlaubnis zur Ausübung der Heilpraxis forderten. Einer davon, den ich später in der engeren Umgebung Grönings wieder traf, forderte die Leute auf, auf einen Zettel ihre Anschrift und darauf die Forderung zu schreiben, dass man Gröning ungehindert heilen lassen soll. Soweit ich es beobachten konnte, ist mit ganz wenigen Ausnahmen die gesamte versammelte Menschenmenge dieser Forderung unmittelbar nachgekommen.

Meine anschließende Unterredung mit Gröning ist teilweise in dem beiliegenden Bericht des Obb. Volksblattes festgehalten. Ergänzend ist dazu noch zu berichten, dass ich Gröning aufmerksam gemacht habe, dass auch er sich den gesetzlichen Bestimmungen fügen müsse, worauf zwar nicht Gröning selbst, aber die in seiner Umgebung befindlichen Personen ihrerseits die Forderung stellten, dass man für Gröning eben eine gesetzliche Ausnahmebestimmung finden müsste, da es sich hier auch um einen Ausnahmefall handle. Ich riet Gröning, er sollte doch von der Möglichkeit Gebrauch machen und Antrag auf Erteilung einer Lizenz im Sinne des Heilpraktikergesetzes stellen. Gröning gab darauf keine direkte Antwort, sondern erwiderte, dass er sich berufen fühle, nicht nur im Rahmen einer Heilpraxis wenige Menschen zu kurieren, sondern dass er die Kraft in sich fühle, Millionen zu heilen. Er hielt ausdrücklich daran fest, dass er in einem göttlichen Auftrag handle, wobei er es selbst allerdings streng vermied, sich göttliche Kräfte und Eigenschaften zuzumessen. Er formulierte das etwa folgendermaßen: „Wer von mir geheilt werden will, muss an Gott glauben, er braucht nicht an mich zu glauben, muss aber das Vertrauen haben, dass in mir eine göttliche Kraft zur Heilung der Kranken wirksam ist.“

Gröning brachte auch zum Ausdruck, dass es ihm möglich sei, nicht nur sogenannte psychogen-überlagerte Krankheiten, sondern auch rein organische Fehler und Sehstörungen (z. B. Krebs) zu heilen. Als ich ihm entgegenhielt, dass derartige Heilungen sich ja nicht mehr natürlich erklären ließen, behauptete er, den in ihm wirkenden Kräften seien keine Grenzen gesetzt.

Wenn es nicht Personen gäbe, wie z. B. den Berichterstatter der „Münchner Allgemeinen“, die behaupten, dass sie durch Gröning von einem organischen Leiden befreit worden seien, so wäre man geneigt, Gröning für einen Scharlatan zu halten. Dagegen spricht allerdings die schlichte Art seines Sprechens und Gehabens. Ich selbst hatte den Eindruck, als ob sich Gröning über seine eigenen Möglichkeiten noch nicht recht im Klaren wäre und manche seiner Heilversuche ein Tasten nach den Grenzen dieser Möglichkeiten darstellten.

Die Umgebung Grönings machte, mit wenigen Ausnahmen, keinen sehr günstigen Eindruck, soweit eine einmalige Beobachtung zu einer solchen Feststellung berechtigt.

Obwohl zweifellos durch Gröning, der sich bisher jeweils nur vorübergehend im Traberhof aufhält, eine Reihe unbestreitbarer Heilungen vorgenommen worden sind, halte ich eine Strafanzeige gemäß  § 5 des Heilpraktikergesetzes, wie es die Ministerialentschließung vom 24.8.49 verlangt, aus folgenden Gründen für verfehlt:

Die Art Grönings, Menschen zu heilen, unterscheidet sich von jeder bisher in der Heilpraxis üblichen Art, da Gröning zumeist mit den Geheilten gar nicht in persönlichen Kontakt kommt, sondern die Heilungen derart vollzieht, dass er an den Balkon des Hauses tritt, vor den die Menschenmenge wartet, zu den Heilungssuchenden einige Worte spricht und sich wieder zurückzieht, während aus der Menge Rufe von Personen laut werden, die behaupten, sie seien eben von Gröning geheilt worden oder hätten zumindest durch das Erscheinen Grönings sofort eine wesentliche Besserung ihres Leidens verspürt. Außerdem haben sowohl der Münchner Polizeipräsident Pitzer wie auch der CSU-Landtagsabgeordnete Hagn vom Balkon des Hauses unter dem Eindruck erlebter Heilungen die Menschenmenge aufgefordert, an die heilende Kraft in Gröning zu glauben und ihm Vertrauen entgegenzubringen. Dazu steht sowohl in der gestrigen Nummer des Obb. Volksblattes als auch in der Ausgabe Nr. 215 der Münchner Abendzeitung zu lesen, dass der Herr Ministerpräsident Dr. Hans Ehard anlässlich einer Pressekonferenz geäußert hat, man soll Gröning keine Paragrafenschwierigkeiten machen und ihn ungehindert heilen lassen. Nach einer solchen Äußerung des ersten Vertreters der Bayerischen Staatsregierung müsste eine Anzeige meinerseits gegen Gröning als eine persönliche Schikane empfunden werden, wobei ich die begründete Befürchtung hege, dass bei der oben erwähnten Mentalität der Heilungssuchenden nach Bekanntwerden einer solchen Anzeige mit gefährlichen Demonstrationen gerechnet werden müsste.

Bisher sind irgendwelche Ausschreitungen, die zu einem polizeilichen Einschreiten Anlass gegeben hätten, nicht vorgekommen; im Gegenteil warten die Heilungssuchenden auf Stühlen sitzend oder im Grase liegend, häufig stunden- und sogar tagelang, geduldig auf das Erscheinen Grönings.

Allerdings wird es sich nicht umgehen lassen, gewisse Verkehrseinschränkungen auf der schmalen gemeindlichen Zufahrtsstraße anzuordnen und dafür besorgt zu sein, dass durch Einführung eines Ordnungsdienstes und Anlegung eines Parkplatzes das wilde Parken auf den anliegenden Wiesen und das Zertrampeln der Wiesengründe durch die Menschenmenge verhindert oder zumindest eingedämmt wird. Ich habe deshalb für den morgigen Nachmittag eine Besprechung mit dem zuständigen Bürgermeister, dem Bezirksinspektor der Landpolizei und dem Pächter des Traberhofes an Ort und Stelle angesetzt.

Von dem Auftrag, gegen Gröning Strafanzeige zu erstatten, bitte ich mich unter Berücksichtigung der oben angeführten Gründe zu entbinden.

[Unterschrift]
(Knott)

Quelle:
Archiv Bruno Gröning Stiftung


[1] Anmerkung der Bruno Gröning Stiftung: Georg Knott war von 1948 bis 1978 Rosenheimer Landrat.

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