Brief von Philipp Kübler an die Stadtverwaltung Herford
Behringersdorf, 27. Juni 1949
Abschrift (PDF)
Vorbemerkung
Am 3.5.1949 wurde erstmals ein Heilverbot über Bruno Gröning verhängt: In einer schriftlichen Anordnung machte ihm der Oberstadtdirektor von Herford, Fritz Meister, einen Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz vom 17.2.1939 zum Vorwurf. In der Folge gingen vermehrt Protestschreiben von Bürgern bei den Kommunalbehörden ein.
Hinweis
Die Schreibweise wurde an die Richtlinien der aktuellen Rechtschreibung angepasst.
Philipp Kübler
Handelsvertreter, Behringersdorf, Bahnhofstraße 6
An die Stadtverwaltung
Herford i. Westfalen
27.06.49
Zum Fall Gröning
.......... damals waren es die Pharisäer und
Schriftgelehrten ..........
Kann es die Stadtverwaltung verantworten es zu verhindern, dass vielen Menschen geholfen werde? Soll dieser Mann vom Ausland geholt werden? Sind es in der kurzen Zeit nicht schon viele Menschen, denen Gröning helfen durfte?
Es gibt außer der exakten Wissenschaft Dinge und Geschehnisse, die diese noch nie zugeben oder begreifen wollte. Wem schadet Gröning? Den Ärzten? Er will ihnen nicht schaden, er muss und will Menschen helfen, denen Ärzte nicht helfen können.
Die Verantwortung nach jeder Richtung ist für die Stadtverwaltung eine große, wenn sie einen Mann hindert, Gutes zu tun. Das Ausland kann solche Stellungnahme nicht verstehen. Wie viele Menschen kämen vom Ausland, um Heilung zu suchen; wenn die Stadtverwaltung Gröning hindert und ihn zwingt, ins Ausland zu gehen, werden manche Deutsche ihm nachreisen müssen, um Hilfe und Heilung zu finden.
Ich betrachte als neutraler Beobachter den Fall Gröning als ein Zeichen der Zeit und möchte schier annehmen, dass solche der exakten Wissenschaft und der Justiz unbegreifliche Geschehnisse sich häufen werden.
Die Geheilten und der gesunde Menschenverstand melden sich zu Wort.
Mit freundlichem Gruß
Philipp Kübler
[Unterschrift]
Quelle:
Archiv Bruno Gröning Stiftung