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Der Gröning-Bund 1953-1959

Ein chronologischer Überblick

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Vorbemerkung

Nach dem "Ring der Freunde Bruno Grönings – Weltgemeinschaft" (Sommer 1949 bis Herbst 1949) und dem "Verein zur Erforschung und Unterstützung Gröning'scher Heilmethoden" (Januar 1950 bis Juni 1950) war der "Gröning-Bund" der dritte Verein, der zur Unterstützung Bruno Grönings ins Leben gerufen worden war.

In allen gegenwärtigen Darstellungen des Lebens Bruno Grönings wird der Gröning-Bund nur sehr knapp abgehandelt. Es darf aber nicht übersehen werden, dass der Bund von 1953 bis 1958 aktiv tätig war, eine Zeitspanne, welche die Hälfte des öffentlichen Wirkens Bruno Grönings von 1949 bis 1958 ausmacht.

In zahlreichen Zeitdokumenten lassen sich die Aktivitäten des Bundes, der Schriftwechsel vieler Mitglieder untereinander und mit Bruno Gröning sowie die Umstände, die schließlich zur Auflösung des Gröning-Bundes geführt haben, gut dokumentieren. Vorliegender Aufsatz will anhand einer chronologischen Aufstellung aller bedeutenden Ereignisse die bisherige Lücke in der Biografie Bruno Grönings schließen.

 

Hinweis

Es ist zu beachten, dass 1,- DM in der Zeit von 1949 bis 1959 einer Kaufkraft von etwa 2,25 € im Jahre 2015 entspricht, d. h. eine annähernd 4,5-fache Kaufkraft wie heute hatte. So entspricht beispielsweise eine im Jahre 1957 von Bruno Gröning an den Gröning-Bund gerichtete Forderung in Höhe von 46.000 DM einem ungefähren Wert von 103.500 € im Jahre 2015.[1]

 
1953

Die Gründungsversammlung des "Gröning-Bund" wurde am 22.November 1953 um 16.00 Uhr im Bahnhofshotel in Murnau am Staffelsee (Oberbayern) abgehalten. Beabsichtigt war ein Ereignis von historischer Bedeutung. Bereits in der Einladung zu der Veranstaltung wurde als Zweck des Bundes genannt, der Heilung durch geistige Kräfte in allen Volksschichten Anerkennung zu verschaffen. Es sollte die Volksgesundheit nach den besonderen Richtlinien des Gröning-Bundes (psychosomatische Methode) gefördert werden. Die Errichtung von Lehrstühlen an Universitäten sowie die Schaffung von Heilstätten, Kliniken, Forschungslaboratorien usw. wurde angestrebt. Eine Reihe von Ärzten sollte angestellt werden, um die Heilkräfte Bruno Grönings methodisch zu erforschen und ihre nutzbringende Anwendung in der Praxis zu überwachen. Es wurde mit einigen hunderttausend Mitgliedern gerechnet, weshalb ein monatlicher Mitgliedsbeitrag von 1,- DM als ausreichend betrachtet wurde. Organe des Bundes sollten der Bundesvorstand mit sechs Personen, ein Beirat und die Bundesversammlung sein. Als Schirmherr sollte der damalige erste Bundespräsident Prof. Theodor Heuss gewonnen werden.[2]

Es waren ca 50 bis 55 Personen und 5 bis 6 Zeitungsreporter anwesend. Die einleitenden Worte sprach der Pharmazeut und Kaufmann Rudolf Bachmann, der in kurzen Zügen den bisherigen Weg Bruno Grönings umriss und betonte, dass es nun darum gehe, die bereits an verschiedenen Orten in Deutschland, Österreich und der Schweiz bestehenden Gröning-Gemeinschaften zu einem gemeinsamen Gröning-Bund zu vereinen. Danach wies der Journalist und Lektor Egon-Arthur Schmidt, der Bruno Gröning schon 1949 als Manager begleitet hatte, darauf hin, dass man im Auftreten Bruno Grönings den Gipfel einer dem Volk innewohnenden Vertrauenskrise gegenüber der materialistischen Medizin und der Gesundheitspolitik sehen müsse. Infolge der vergangenen Notjahre bestünde ein unerhörter seelischer Druck, der zu nervösen Zusammenbrüchen, geistigen Störungen und psychischen Beschwerden geführt habe. Behandlungen mit Allopathie, Chemo- und Elektroschocktherapie erschienen als medizinische Fehlleistungen. Indem Gröning sich den Leidenden zuwandte, habe er zwar gegen die vorherrschende Schulmedizin gehandelt, jedoch wurden die Menschen dadurch wachgerüttelt und ihnen ein neuer Weg gewiesen. Inzwischen seien auch in der Medizin die Psychosomatik und Gesundheitsmedizin zu festen Begriffen geworden. Bruno Gröning habe zudem auch an die Tore der Kirchen gepocht, denn sein Wirken würde die Beziehung des Menschen zum Kosmos aufzeigen. Dies würden Zehntausende Erfolgsberichte dokumentieren.

Im Anschluss sprach Bruno Gröning selbst. Er erinnerte an die Geschehnisse in Herford im Frühjahr 1949 und kam auf die "Heidelberger Klausur" im Sommer desselben Jahres zu sprechen, die wissenschaftliche Überprüfung seiner Heilerfolge in der Heidelberger Ludolf-Krehl-Klinik. Dort habe er sich einer Gruppe von Ärzten zur Beobachtung zur Verfügung gestellt, dabei jedoch feststellen müssen, dass es diesen lediglich darum gegangen sei, herauszufinden, "wie er es mache". Unter dieser Vor­aussetzung sei aber keine Schulung möglich. Mithilfe des Gröning-Bundes hoffe er jedoch, den Weg zu den kranken Menschen freibekommen. Wie bisher im Kleinen, so wolle er künftig im Großen wirken. Dass er in Deutschland geblieben sei, sei der beste Beweis für seinen guten Willen.

Die beschlossene Satzung sah neben der Schaffung von Ortsgemeinschaften die Errichtung einer Bundesgemeinschaft, einen Präsidenten, einen Aufsichtsrat und eine Bundesversammlung vor. Die Bundeszeitschrift sollte den Titel "Der Heiler" erhalten. Als Präsident auf Lebenszeit wurde Bruno Gröning gewählt, zum ersten Vorsitzenden Dr. rer. pol. Friedrich Hermann Graf von Zeppelin, als Geschäftsführer Rudolf Bachmann, als Schriftführerin Anny Freiin Ebner von Eschenbach, als Schatzmeister Bernhard Graf Matuschka. Weitere Vorstandsmitglieder wurden Fabrikdirektor Konstantin Weisser, Stadtoberbaurat Dipl.-Ing. Hermann Riedinger (Organisationsleiter), Malermeister Edmund Baur, der praktische Arzt Dr.med. Otto Freihofer (wissenschaftlicher Beirat) und Pfarrer Dr. Roder.

Darauf ergriff Bruno Gröning wieder das Wort: Durch sein Wirken werde der beste Weg zum wirklich demokratischen Staat beschritten. Er meine dies nicht im parteipolitischen Sinne, vielmehr wolle er den Menschen wieder die Nächstenliebe nahebringen. Er forderte nun die einzelnen Vorstandmitglieder auf, in einigen Worten zu erläutern, wie sie sich das "Werk" vorstellten.

Graf Zeppelin schätzte sich glücklich, an diesem Werk mitarbeiten zu können, Freiin Ebner v. Eschenbach begrüßte, dass die Schranken um Bruno Grönings Wirken nun endlich fallen würden. Direktor Weisser würdigte den Erfolg Bruno Grönings an seiner Ehefrau, die 27 Jahre lang gelähmt gewesen sei und der die Schulmediziner nicht hätten helfen können. Sie habe durch Bruno Gröning die Heilung gefunden. Graf Matuschka berichtete von der Heilung von Magenkrämpfen. Stadtoberbaurat Riedinger dankte ebenfalls für das, was er durch Bruno Gröning erfahren habe und auch für die Heilung seiner Frau Hilde im Jahre 1952 von vielen Schmerzen, die durch Bandscheibenschäden verursacht waren. Edmund Baur berichtete von seiner Heilung von Magenleiden und derjenigen seiner Frau Klothilde, die herzleidend gewesen sei. Mit der Parole "Getrennt marschieren, vereint schlagen" wurde die Gründungsversammlung geschlossen. Die Zeitungen berichteten über die Veranstaltung.[3]

Auf der Gründungsversammlung waren auch Vertreter der Medizinalbürokratie anwesend, um das Geschehen zu beobachten. So hatte das staatliche Gesundheitsamt Weilheim den Hilfsarzt Dr. Knöll geschickt, der in seinem Schreiben vom 1.Dezember 1953 die Regierung von Oberbayern in München über den Verlauf der Gründungsversammlung informierte.[4]

Drei Tage nach der Gründung des Gröning-Bundes trug die Deutsche Heilpraktikerschaft e. V. mit Schreiben vom 25. November 1953 gegenüber dem Bayerischen Innenministerium, Gesundheitsabteilung, ihre Bedenken gegen die Eintragung des gerade gegründeten Gröning-Bundes als ideellen Verein in das Vereinsregister vor. Tatsächlich versagte das Amtsgericht Weilheim am 26.2.1954 die Eintragung in das Vereinsregister, wogegen der Gröning-Bund Beschwerde einlegte. Das Landgericht München II wies diese jedoch durch Beschluss vom 3.5.1954 mit der Begründung zurück, dass der Verein kein ideeller, sondern ein versteckt wirtschaftlich agierender sei. Für den wirtschaftlichen Zweck spräche u. a. die Person Rudolf Bachmanns, der Initiator des Gröning-Bundes sei und als Inhaber eines physikalisch-dynamischen Laboratoriums, das in "Bruno-Gröning-Laboratorium GmbH[5] " umbenannt werden solle, in erheblichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten sei.

 

1954

Der Gröning-Bund machte sich zunächst daran, die Organisation aufzubauen. Es wurden Ortsgemeinschaften gegründet, Werbung und Aufnahme von Mitgliedern geregelt (Aufnahmegebühr: 3,- DM, monatlicher Mitgliedsbeitrag: 1,- DM), Quittungen dafür gedruckt, das Kassenwesen aufgebaut, der Ablauf der Zusammenkünfte (Gemeinschaftsstunden) in den Ortsgemeinschaften festgelegt, usw.

Bruno Gröning hielt auf Einladung des Grafen von Zeppelin vom 14. bis 17. Februar und am 10. März jeweils dreistündige Vorträge auf dessen Schloss in Aschhausen, Landkreis Künzelsau bei Heilbronn, vor jeweils etwa 20 bis 30 Zuhörern. Am 19. März erstattete deshalb das Landratsamt Künzelsau nach Intervention des Regierungspräsidiums von Nordwürttemberg Anzeige gegen ihn bei der Staatsanwaltschaft Heilbronn und warf ihm den Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz vor. Die Staatsanwaltschaft Heilbronn gab den Vorgang im Juni 1954 an die Staatsanwaltschaft München II ab.[6]

Von Anfang an war der Gröning-Bund mit staatlichen Stellen konfrontiert. Ständige polizeiliche Vernehmungen Bruno Grönings, zahlreicher Leiter und Mitglieder der Ortsgemeinschaften hatten bereits im Februar 1953 begonnen und setzten sich auch 1954 unvermindert fort.[7] [8]

Erich Bavay, Mitglied der Ortsgemeinschaft Rosenheim, wandte sich am 23. April 1954 schriftlich an Bundeskanzler Konrad Adenauer und bat, dieser möge Bruno Gröning durch eine Anordnung den Weg frei machen. Das Gesuch wurde am 18.5.1954 abgelehnt.[9]

Im Mai informierte das Mitteilungsblatt "Informationsdienst des Gröning-Bundes" die Mitglieder über alle relevanten Geschehnisse: Rudolf Bachmann war aus dem Vorstand ausgeschieden und Graf Matuschka hatte um Entlassung aus dem Amt des Bundes-Kassierers gebeten, weil er sich verstärkt seiner beruflichen Tätigkeit widmen wolle. Die Zeitschrift "Der Heiler" werde zunächst noch nicht erscheinen, wichtig sei zudem das ordnungsgemäße Einziehen der Mitgliedsbeiträge. Auf Wunsch Bruno Grönings und des Vorstandes sollten die Ortsgemeinschaften ihre Treffen in regelmäßigen Zeitabständen abhalten, wobei die Mitglieder immer wieder über Lehre und Wirken Bruno Grönings sowie über das Wesen der geistigen Heilung aufgeklärt und belehrt werden sollten. Die Bundesgeschäftsstelle werde in Kürze dafür geeignetes Material und entsprechende Literatur zur Verfügung stellen.

Als empfehlenswerte Lektüre wurden u. a. die Bücher "Die große Umkehr" von Dr. Kurt Trampler und "Die Wunderheilungen des Bruno Gröning" von Egon-Arthur Schmidt sowie die Schrift "Bruno Grönings Heilstrom – seine Natur und seine Wirkung" von Friedrich Retlow empfohlen.

Der "Informationsdienst des Gröning-Bundes" bat im Juli um verstärkte Werbung neuer Mitglieder und informierte über das Vorgehen bei der Abrechnung von Mitgliedsbeiträgen. So sollten 15 Prozent der eingenommenen Beiträge bei den Gemeinschaften, die alle Kassenwarte haben müssten, verbleiben, der Rest sei an den Bund abzuführen. Bruno Gröning habe den Wunsch geäußert, dass zu seinen Vorträgen künftig nur Mitglieder und Gäste zugelassen werden sollen, die zuvor an mindestens zwei Zusammenkünften der Gemeinschaften teilgenommen hätten und dabei gründlich über Lehre und Wirken Bruno Grönings aufgeklärt worden seien. Es habe sich gezeigt, dass ansonsten Bruno Gröning und auch die ganze Gemeinschaft beim Vortrag erheblich gestört würde.

In einem vertraulichen Schreiben vom 20.7.1954 bat die Geschäftsstelle des Gröning-Bundes die Leiter der Ortsgemeinschaften darum, ihre Mitglieder vor den Vorträgen Bruno Grönings darauf hinzuweisen, dass jeder Besucher des Vortrags 5,- DM zu entrichten habe. Mit diesem Eintrittspreis sollten Bruno Grönings Lebensunterhalt und entstandene Kosten finanziert werden.

Bruno Gröning wurde am 14. Mai durch einen Vergleich mit Anneliese Stoltefuß-Hülsmann, der Mutter des 1949 in Herford geheilten Dieter Hülsmann, finanziell außerordentlich belastet. Frau Stoltefuß-Hülsmann hatte gerichtlich einen rechtskräftigen Schuldtitel über den Betrag von 31.000,- DM gegen ihn erwirkt. Sie argumentierte, ihre damalige Tätigkeit als "Grönium"[10] sei eine Arbeitsleistung gewesen. Da Bruno Gröning diese hohe Summe weder auf einmal noch in größeren Raten in absehbarer Zeit zahlen konnte, vereinbarten beide einen Vergleich: Bruno Gröning zahlte 10.000.- DM in monatlichen Raten von mindestens 150,- DM.[11]

Anny Ebner von Eschenbach berichtete, wie sie mit einem Franziskanerpater zu Bruno Gröning nach Grafrath gefahren war. Dieser Pater, der lange Zeit als Missionar in Afrika gelebt hatte, war an einem Gehirntumor erkrankt und litt unter ständigen rasenden Kopfschmerzen. Als er am Abend Bruno Gröning verließ, um in sein Kloster nach München zurückzukehren, sei er schmerzfrei gewesen. Seine Ärzte hätten sich später sehr gewundert, als sie hörten, dass der von ihnen schon fast totgesagte Patient nun sogar große Vortragsreisen unternahm.[12]

Von September bis Dezember 1954 führte Bruno Gröning, begleitet von E. A. Schmidt, mehrere Vortragsreisen durch. Insgesamt hielt er in Deutschland und Österreich 33 Vorträge in 31 Städten.[13]

Diese Reisen dienten der Verbreitung der Lehre Bruno Grönings, der Festigung bestehender und dem Aufbau neuer Gemeinschaften, der Entwicklung von Organisation und Kassenwesen, dem Erfahrungsaustausch mit den Gemeinschaften und ihren Leitern sowie der Schlichtung von Streitigkeiten. Auch dienten sie der Knüpfung neuer Kontakte.

Am 28. August schrieb der Präsident der Bayerischen Landesärztekammer, Dr. Karl Weiler, an die Gesundheitsabteilung des Bayerischen Innenministeriums und berichtete über das "Treiben Grönings" in Ingolstadt. Dieser sei in Bayern nicht als Heilpraktiker zugelassen, gebärde sich aber offenbar als solcher. Er bat darum, das Treiben dieses "unerhört dreisten Scharlatans" zu unterbinden. Eine Woche später wies die Gesundheitsabteilung des Bayerischen Innenministeriums die Regierung von Oberbayern an, gegen Bruno Gröning Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Heilpraktikergesetz zu erstatten, was diese am 10. September auch tat.[14]

Die Gesundheitsabteilung des Bayerischen Innenministeriums drohte damit, im Bayerischen Staatsanzeiger zu veröffentlichen, dass Bruno Gröning keine Genehmigung zu seiner Heiltätigkeit habe. Bruno Gröning erwiderte am 27. September, dass sein Wirken vom Grundgesetz gedeckt sei.[15]

Aufgrund dieser Vorkommnisse legte Bruno Gröning im "Informationsdienst des Gröning-Bundes" im Oktober die gesetzlichen Grundlagen des Gröning-Bundes und seines Wirkens dar. Er berichtete, dass in jüngster Zeit mehrere Ortsgemeinschaften von Polizeiorganen überwacht, Ortsgemeinschaftsleiter, Bundesmitglieder und auch Gäste polizeilich verhört und vernommen worden seien. Zahlreiche Polizeiorgane seien über das Grundgesetz nur unzureichend informiert oder nicht willens, es zu beachten. Er empfahl, den Polizeiorganen die Bestimmungen der Satzung des Gröning-Bundes und des Grundgesetzes vorzuhalten, auf Wunsch auszuhändigen und diesen Vorgang ins Vernehmungsprotokoll aufnehmen zu lassen. Bruno Gröning führte einige Bestimmungen der Satzung des Gröning-Bundes an, nach denen politische Bestrebungen ausgeschlossen seien und der Gröning-Bund ausschließlich gemeinnützigen Zwecken diene. Er zitierte und beschrieb Artikel 1 des Grundgesetzes (Würde des Menschen), Artikel 2 (Freie Entfaltung der Persönlichkeit), Artikel 3 (Gleichheit vor dem Gesetz), Artikel 4 (Religionsfreiheit), Artikel 5 (Meinungsfreiheit), Artikel 8 (Versammlungsfreiheit), Artikel 9 (Freiheit, Vereine und Gesellschaften zu bilden). Abschließend wies er darauf hin, dass ein gesetzlicher Zwang zu Vernehmung und Aussage ausschließlich gegenüber dem Untersuchungsrichter bestehe, hingegen sei freigestellt, ob jemand vor Kriminalpolizisten oder Staatsanwälten aussage.

In einer Artikelserie der österreichischen Zwei-Wochen Zeitschrift "Mensch und Schicksal" erschienen vom 15. Oktober bis 15. Dezember 1954 mehrere ausführliche Reportagen über Bruno Grönings Wirken. Sie berichteten u. a. über die Heilung einer jahrelangen, schweren Gelenkentzündung eines Geheimrats, einer schweren Rückenmarkserkrankung einer Dame und ließen Bruno Gröning selbst ausführlich über sein Wirken zu Wort kommen.[16]

Im Dezember hielt Bruno Gröning zahlreiche Weihnachtsfeiern ab, so z. B. am 18.12. in Rosenheim (400 Teilnehmer), am 19.12. in Augsburg (600 Teilnehmer), am 20.12. in Stuttgart (250 Teilnehmer), am 21.12. in Karlsruhe und am 22.12. in Heidelberg (200 Teilnehmer).[17]

 

1955

Von Januar bis Juni setzte Bruno Gröning in Begleitung von E. A. Schmidt seine umfangreichen Reisen fort. Während dieser Zeit hielt er 50 Vorträge in 30 deutschen Städten.[18] Häufig wurden die Veranstaltungen amtlich überwacht.[19]  

Im Februar zogen Bruno und Josette Gröning vom oberbayerischen  Grafrath nach Plochingen am Neckar, Dornendreher 117 (Ortsteil Stumpenhof), in eine vom Ehepaar Edmund und Klothilde Baur neu errichtete Doppelhaushälfte. Edmund Baur war Vorstandsmitglied des Gröning-Bundes. Bruno Gröning wohnte somit näher am Sitz des Gröning-Bundes, der sich im Hause von Konstantin Weisser in Stuttgart-Bad Cannstatt befand.

Im Informationsblatt "Die Stimme der Gemeinschaft" vom Februar wandte sich Bruno Gröning persönlich an die Mitglieder des Gröning-Bundes. Infolge des Wachstums könne er die einzelnen Gemeinschaften nicht mehr so oft persönlich aufsuchen. Er bat darum, ihm für sein Archiv Zeitungsausschnitte mit den folgenden Themen zuzusenden : Pro und kontra Gröning; Wunderheilungen und geistige Heilung; Prozesse gegen sog. "Wunderdoktoren", Heilpraktiker und Ärzte; neue Heilmethoden und Heilmittel sowie Notizen über besondere Vorkommnisse.

Der "Informationsdienst des Gröning-Bundes" informierte im Februar die Mitglieder darüber, dass der Gröning-Bund freundschaftliche Beziehungen zum "Bund zur Förderung geistiger Heilweisen" in Berlin-Grunewald aufgebaut habe, der von Dr. Josef Gemassmer geleitet wurde. Teilnehmer an den Vorträgen Bruno Grönings, die sich nach dem zweiten Besuch eines Vortrags nicht zu einer Mitgliedschaft im Gröning-Bund entschließen könnten, würden zukünftig nicht mehr eingeladen.

Es wurden Formblätter für Erfolgsberichte entwickelt, in denen die Heilungen durch das Wirken Bruno Grönings systematisch erfasst werden sollten und die für die Arbeit des Gröning-Bundes von großer Wichtigkeit waren.

In ihrer Anklageschrift vom 4.3.1955 warf die Staatsanwaltschaft beim Schöffengericht München-Land Bruno Gröning vor, gegen das Heilpraktikergesetz verstoßen sowie im Jahre 1950 die fahrlässige Tötung der 18-jährigen tuberkulosekranken Ruth Kuhfuß aus Bad Säckingen verursacht zu haben.

E. A. Schmidt berichtete in seinem Tätigkeitsbericht vom 16. April, dass Bruno Grönings Verteidiger, Rechtsanwalt Dr. Ernst Schwander aus Heidelberg, bei der Münchener Staatsanwaltschaft Erkundigungen eingeholt habe. Diese beabsichtige, die Zurechnungsfähigkeit Bruno Grönings gemäß § 51 Strafgesetzbuch mithilfe eines medizinischen Sachverständigen abzuerkennen, um dadurch eine Gerichtsentscheidung zu vermeiden. Damit solle erreicht werden, dass er zwangsweise in Gewahrsam gebracht werde. Nach Dr. Schwander gehe es um "Sein oder Nichtsein".[20] Tatsächlich wurde im Jahre 1956 ein Verfahren über die Zurechnungsfähigkeit Bruno Grönings durchgeführt.[21] E. A. Schmidt schlug einen Rechtsschutz-Fonds für Bruno Gröning vor; Herausgabe eines Buches unter Bruno Grönings Namen, das sein Erkenntnisgut mit Literaturnachweisen für die Öffentlichkeit, Gutachter und alle Beteiligten darstelle sowie einen "Pressefeldzug" und den Ausbau der Vortragsreisen Bruno Grönings.

Bruno Gröning selbst schwor einen Tag später, am 17. April, die 1.400 Mitglieder[22] des Gröning-Bundes in einer Schrift darauf ein, dass die Anklage eine Bewährungs- und Zerreißprobe für sein Werk bedeute. Presse und Rundfunk hätten in tendenziöser Weise berichtet, dass die Münchener Staatsanwaltschaft gegen ihn Anklage wegen fahrlässiger Tötung erhoben habe. Er sei nicht gewillt, durch schlechte Presseartikel irgendeine Diskriminierung zu dulden und werde "hart zurückschlagen". Er werde nicht stillschweigend zusehen, wie sein und das Werk aller Freunde zerstört werde.

Als Mittel zur Erwiderung der Angriffe nannte er: die Einrichtung eines Rechtsschutzkontos für Sonderspenden, die Aufklärung der Menschen im persönlichen Umfeld jedes Mitglieds, die Verbreitung des Schrifttums, das Abhalten von Versammlungen über die Gemeinschaftszusammenkünfte hinaus, die verstärkte Mitgliederwerbung und den richtigen Umgang mit der Presse. "Seid mutig, liebe Freunde, verzagt nicht."[23]

E. A. Schmidt schlug vor, einen Band mit 50 Briefen von Hilfesuchenden zu veröffentlichen und ihn an Ortsgemeinschaften, an die zuständigen gesundheitspolitischen Referenten von Bundestag und Landtagen und an große Zeitungen und Zeitschriften zu versenden.[24]

Am 26. Juni 1955 heirateten Bruno Gröning und Josette Dufossé in der katholischen Kirche in Plochingen.

Im Juli trat E. A. Schmidt aus dem Gröning-Bund aus, nachdem Bruno Gröning nachgewiesen hatte, dass Schmidt Artikel für Zeitungen und Zeitschriften geschrieben hatte, die schädlich für Bruno Gröning waren.[25]

Konstantin Weisser informierte Bruno Gröning am 26. August, dass er vor sieben Tagen von der Kriminalpolizei wegen einer Anzeige gegen Bruno Gröning vorgeladen worden sei, die das Gesundheitsamt Stuttgart erstattet hatte. Der Staatsanwalt Dr. Weber wolle Klarheit über Bruno Gröning, den Bund und dessen Vorstandsmitglieder sowie dessen Geschäfts- und Kassenführung. Er wolle Bruno Gröning persönlich kennenlernen, wünsche die Satzung und einen Kontoauszug.[26]

Der "Informationsdienst" des Gröning-Bundes von Oktober appellierte an die Mitglieder, mutig zur Wahrheit zu stehen und fortan jeder Unwahrheit oder Verleumdung mit aller Entschiedenheit zu begegnen. Bei der stetig wachsenden Anzahl von Gemeinschaften könne Bruno Gröning aus zeitlichen Gründen nicht in jeder Gemeinschaft sprechen. Gemeinschaften mit weniger als 20 Mitgliedern müssten sich mit Nachbar-Gemeinschaften zusammentun bzw. sich diesen anschließen. Weiterhin wurde über Mitgliedsausweise, gewissenhafte Buchführung der Spendeneingänge und über kleinere Anschaffungen, wie Sitzgelegenheiten, Klappbänke usw. informiert.

Am 18. November kam das gerichtliche Sachverständigengutachten von Prof. Alexander Mitscherlich zum Ergebnis, dass Bruno Grönings Tätigkeit eine Ausübung im Sinne des Heilpraktikergesetzes sei.

Um die Satzung des Gröning-Bundes weiter umzusetzen, teilte die Geschäftsstelle des Gröning-Bundes, Stuttgart-Cannstatt, allen Gemeinschaftsleitungen im Schreiben vom 1. Dezember mit, dass fünf Bundesgemeinschaften errichtet worden seien.

 

1956

Im Jahr 1956 hielt Bruno Gröning 63 Vorträge in 28 Städten ab. Dabei führten ihn seine Reisen vom heimischen Plochingen in Baden-Württemberg aus bis an die Nordseeküste und ins österreichische Kärnten. [27]

E. A. Schmidt hatte nach der Trennung von Bruno Gröning angekündigt, diesen mit Gerichtsprozessen derart zu überziehen, dass er "sich nicht mehr rühren" könne.[28] Ende Januar hatte Schmidt Bruno Gröning – ohne damit erfolgreich zu sein – wegen versuchter Nötigung und Betruges angezeigt. [29]

Im Mai fand beim Landgericht Heidelberg die mündliche Verhandlung in einem Eilverfahren statt, das Bruno Gröning gegen Schmidt angestrengt hatte. Danach hatte Schmidt es zu unterlassen, verleumderische Briefe an Freunde Bruno Grönings zu schreiben. Nachdem Schmidt das Urteil angefochten hatte, ging der Prozess bis zum Oberlandesgericht Karlsruhe. Bruno Gröning gewann auch dort. [30]

Im Oktober entschied das Arbeitsgericht Esslingen über eine Klage Schmidts auf Honorarzahlung für dessen journalistische Tätigkeit im Gröning-Bund. Schmidt benannte ein ihm zustehendes Honorar von 6.912,- DM, machte davon jedoch nur eine Teilforderung in Höhe von 2.000,- DM geltend. Vom Gericht bekam er lediglich 1.187,- DM zugesprochen, woraufhin er Berufung beim Landesarbeitsgericht Stuttgart einlegte – ohne Erfolg. Das Gericht erkannte ihm sogar weitere 137,- DM ab. [31]

Außerdem klagte Bruno Gröning gegen Schmidt am 10. Oktober 1956 beim Amtsgericht Heidelberg auf Herausgabe der diesem überlassenen Akten Meckelburg und Hülsmann.[32]

Die Geschäftsführung des Gröning-Bundes informierte dessen Mitglieder im "Informationsdienst des Gröning-Bundes" vom 1. März über die neuen Mitgliedsausweise für das Jahr 1956, die bevorstehende Kassenprüfung der Ortsgemeinschaften, die Einführung von Anwesenheitslisten bei allen Veranstaltungen sowie über das beabsichtigte Führen einer Inventurliste. Teilnehmer an den Vorträgen Bruno Grönings müssten künftig einen Eintrittspreis von 6,00 DM entrichten, damit dessen Aufwendungen für Kfz, Wohnung, Porto, Telefon usw. gedeckt würden.

Durch die langandauernde strenge Kälte seien die Vortragsreisen Bruno Grönings außerordentlich behindert gewesen.

Über den Verlauf des Strafprozesses seit März 1955 wegen des Bruno Gröning vorgeworfenen Verstoßes gegen das Heilpraktikergesetz und der ihm angelasteten fahrlässigen Tötung der Ruth Kuhfuß sei derzeit nichts Wesentliches zu berichten, allerdings erfordere er viel Zeit und Kraft sowie einen erheblichen Aufwand finanzieller Mittel.

Anfang 1956 hatte der Oberstaatsanwalt die Einweisung Bruno Grönings in eine Heil- und Pflegeanstalt gefordert, damit dort ein Sachverständigengutachten erstellt werden könne. Dieses sollte klären, ob Bruno Gröning überhaupt verantwortlich im Sinne des Strafrechts (zurechnungsfähig) sei.[33] Bruno Gröning gelang es jedoch, für die erforderlichen Untersuchungen Prof. R. Jung aus Freiburg zu gewinnen.[34] Im Juli fuhr er gemeinsam mit seinem Rechtsanwalt Dr. Ernst Schwander und der befreundeten Hilde Riedinger dort hin. Jung erklärte sich dazu bereit, seinen Assistenzart Dr. Hans Kornhuber mit der Untersuchung zu beauftragen.

Bruno Gröning hielt sich vom 25. November bis 1.Dezember stationär in der Abteilung Klinische Neurophysiologie der Universitätsklinik Freiburg bei Prof. Jung zur Untersuchung und Beobachtung auf. Prof. Jung und Dr. Kornhuber erstellten ihr Gutachten am 9. Februar 1957.

Das Gutachten bescheinigte Bruno Gröning eine sehr gute Konzentrations- und Merkfähigkeit. Er verfüge über eine überdurchschnittliche Intelligenz und besitze echtes Mitgefühl. Die von ihm gegründeten Gemeinschaften beruhten teilweise auf echten Freundschaften. Weiterhin stellten die Gutachter fest, dass § 51 Absatz 1 StGB (Unzurechnungsfähigkeit) auf Bruno Gröning keinesfalls zutreffe, § 51 Absatz 2 StGB (beschränkte Zurechnungsfähigkeit) auch nicht.

Auszüge aus dem Gutachten: "50-jähriger Mann in gutem Allgemein- und Ernährungszustand von athletischem Körperbau, sehnig, gebräunt […] Bewusstseinsklarer, voll orientierter Mann von elastischer Motorik und beherrschtem Ausdruck […] Gröning hat eine sehr gute Konzentrations- und Merkfähigkeit […] Die Intelligenz ist gut […] Besonders gute Leistungen zeigt Gröning aber auch im Erkennen von Sinnzusammenhängen in menschlichen Situationen […] Er besitzt eine ausgeprägte Selbstdisziplin […] Vor allem hat er echtes Mitgefühl […] inzwischen gelungenen stetigen Aufbau von Gemeinschaften, die offenbar teilweise auf echten Freundschaften beruhen […]."[35]

Dem "Informationsdienst des Gröning-Bundes" vom August war ein 7-seitiger Anhang, die Einzelheiten des Organisations- und Rechnungswesens betreffend, beigefügt. Außerdem berichtete er über die Bundesversammlung am 2. und 3.Juni in Plochingen, auf welcher der Bundesvorstand gewählt und eine neue Satzung beschlossen worden war. Weiterhin über die erfolgte Prüfung des Kassenwesens zahlreicher Ortsgemeinschaften durch Bruno Gröning und Erich Bavay. Friedrich Retlows Broschüre "Bruno Grönings Heilstrom – seine Natur und seine Wirkung" aus dem Jahr 1953 könne für 1,25 DM beim Gröning-Bund bezogen werden.

Es solle unbedingt darauf geachtet werden, dass die Teilnehmer an den Vorträgen Bruno Grönings Ausdrücke wie "Sprechstunde", "Versammlungen", "Behandlung", "Beeinflussung" usw. vermeiden. Dadurch werde Bruno Grönings Wirken immer wieder in Bezug zum Heilpraktikergesetz gebracht.

Um den Gemeinschaftsleitungen Anregungen für ihre Arbeit zu geben, sollten künftig immer wieder Abschriften der Vorträge von Bundesmitgliedern, Gemeinschaftsleitern und des Vorstandes versendet werden. Auch sei auf der Bundesversammlung über die Verwendbarkeit der Mitteilungsblätter des Berliner Vereins für geistige Heilung in den Ortsgemeinschaften gesprochen worden. Zudem könnten ausgewählte Artikel verschiedener Zeitschriften wie z. B. "Der Friede"[36] und "Okkulte Stimme"[37] für die Gemeinschaftsstunden genutzt werden.

In der "Stimme der Gemeinschaft" von September berichtete der Gröning-Bund den Mitgliedern über die Arbeit in der Ortsgemeinschaft Evestorf bei Hannover, in der eine große Anzahl von Heilungen geschehen sei. Auch seien zahlreiche weitere Heilungsberichte in der Geschäftsstelle eingegangen.

 

1957

Im Jahr 1957 hielt Bruno Gröning 43 Glaubensvorträge in Deutschland, Österreich und Italien.

Im Januar schrieb er an Bundeskanzler Konrad Adenauer und wies darauf hin, dass dessen Weihnachtsansprache viele Übereinstimmungen mit seiner Lehre aufgewiesen habe. Bruno Gröning beklagte, immer wieder vor ein Tribunal gestellt zu werden, obwohl seine Worte den Menschen doch nur Vertrauen und Glauben an Gott vermitteln sowie Mut, Kraft und Hoffnung zusprechen würden. Er werde jedoch weiter seiner Berufung folgen.

Das Kanzlerbüro antwortete zwölf Tage später mit zwei Sätzen: Der Bundeskanzler wünsche Bruno Gröning für dessen selbstlose, aufopfernde Tätigkeit Gottes Segen und weiterhin gute Erfolge.

Der "Informationsdienst des Gröning-Bundes" bat im Februar die Mitglieder dringlich darum, Erlebnis- und Erfolgsberichte einzusenden und auch weiterhin strengstens auf die Reinhaltung der Lehre Bruno Grönings in der Arbeit der Gemeinschaften zu achten. Sektiererische Abirrungen würden entschieden abgelehnt, die Bildung von Gruppen mit mysteriösen Bezeichnungen und hysterische Praktiken seien strengstens zu unterlassen. Im Frühsommer werde die dritte Bundesversammlung abgehalten, die Beitrags- und Kassenangelegenheiten seien ordnungsgemäß und pünktlich durchzuführen.

Von Februar bis Ende März waren dem Bundesvorstand 57 Zeitungsartikel[38] bekannt geworden, wonach die mündliche Verhandlung im Münchener Prozess erster Instanz[39] unmittelbar bevorstünde – tatsächlich jedoch begann die mündliche Verhandlung erst am 30.7.1957.

Obwohl also der Prozess noch gar nicht begonnen hatte, waren in der Presse bereits die Vorverurteilung Bruno Grönings und eine tendenziöse Berichterstattung zu beobachten – insbesondere in Bezug auf die ihm zur Last gelegte fahrlässige Tötung der 18-jährigen Ruth Kuhfuß (in diesem Punkt sollte er später freigesprochen werden!).

Bezeichnend waren z. B. Überschriften wie "Stanniolkugeln führten zur fahrlässigen Tötung"[40] , "Aberglauben wurde mit einem jungen Leben bezahlt"[41], "Grönings Stanniolkugeln halfen nicht gegen Tbc"[42], "Der deutsche Rasputin kommt vor Gericht"[43], "Wieder einmal der Wunderdoktor"[44], "Bruno Grönings Meisterstück – Der deutsche Rasputin kommt demnächst vor Gericht"[45], "Das Meisterstück des ‚deutschen Rasputin'"[46], "Wunderdoktor vor Gericht – Das ‚Meisterstück' des Heilpraktikers – 18-jähriges Mädchen jetzt als Todesopfer"[47].

Da viele Artikel von Presseagenturen stammten, waren Überschriften und Inhalte häufig nahezu identisch bzw. auffallend ähnlich. Allein 19 Presseartikel bis Ende Februar, die größtenteils nicht mit den 57 genannten Artikeln identisch waren, stammten von der Presseagentur Walter Glauer, Hamburg.[48] Derartige Berichte wurden bis in den Mai hinein in vielen Zeitungen veröffentlicht.[49] Oftmals war ausschließlich der Vorwurf der fahrlässigen Tötung von Ruth Kuhfuß Gegenstand der Artikel, nicht jedoch der ebenfalls erhobene Vorwurf des Verstoßes gegen das Heilpraktikergesetz.

Es gab allerdings auch Zeitungen, die Bruno Gröning zu Wort kommen ließen und sich um eine ausgewogenere Darstellung bemühten, wie z. B. 8-Uhr-Blatt, München, vom 6.4.1957 ("Kommt Gröning hinter Gitter?"); Die Abendzeitung, München, vom 21.5.1957 ("Wundertäter oder Scharlatan? – Schwere Anklage gegen Bruno Gröning"); Neue Illustrierte Wochenschau vom 9.6.1957.

Am 27. Februar hielt Bruno Gröning wegen 19 ihn abwertenden Presseartikeln eine Besprechung mit Konstantin Weisser und Rechtsanwalt Dr. Schwander ab. Er entschied, dass die Ortsgemeinschaften im Erscheinungsgebiet der entsprechenden Zeitungen und auch die Geschäftsstelle des Gröning-Bundes mit richtigstellenden Zuschriften schnellstmöglich gegen diese "Hetzartikel" vorgehen sollten. Rechtsanwalt Dr. Schwander sollte gegen die Zeitungen, welche die "gemeinsten Artikel" veröffentlicht hätten, sogar gerichtlich vorgehen.[50]

Im Auftrag Bruno Grönings forderte seine Sekretärin Dorothee Ludewig am 2.3.1957 auch die Gemeinschaftsleiter schriftlich dazu auf, aktiv zu werden: In Gruppen oder als ganze Gemeinschaft sollten die eigenen Zuschriften persönlich der Redaktion übergeben und um deren Veröffentlichung gebeten werden. Als Muster war eine Richtigstellung der Ortsgemeinschaft Mannheim beigefügt, die an die Abendpost, Frankfurt a. M., gegangen war.[51]

Auch die Geschäftsstelle des Gröning-Bundes, Konstantin Weisser, schickte am 4.3.1957 an die Ortsgemeinschaften eine Aufstellung der genannten 19 Presseartikel mit Erscheinungsorten. Ebenfalls war das Musterschreiben der Gemeinschaft Mannheim an die Abendpost, Frankfurt a. M. beigelegt.[52] Im Informationsdienst des Gröning-Bundes von März 1957 wurden die Gemeinschaften allerdings gebeten, alle schriftlichen Äußerungen an die Presse oder Öffentlichkeit zuerst dem Bundesvorstand zur Einsicht vorzulegen, damit keine Fehler unterlaufen, die Bruno Gröning schaden könnten.[53]

Zusätzlich hatte Weisser vor, ein eigenes Musterschreiben Bruno Grönings an die Zeitungsredaktionen zu versenden. Dieses sollte zuvor von den Vorstandsmitgliedern auf Wirksamkeit überprüft werden. Dazu übersandte er ihnen sowie Rechtsanwalt Dr. Schwander einen vierseitigen Musterentwurf Bruno Grönings vom 1.3.1957 und bat um Beurteilung, Gegenvorschläge und Ergänzungen.[54] Der Entwurf Bruno Grönings wurde gründlich überarbeitet und fand seine endgültige Fassung in einem neuen 1½-seitigen  Musterschreiben vom 9.3.1957. Darin wird den Zeitungen Unrichtigkeit in der Berichterstattung und Gehässigkeit vorgeworfen. In Bezug auf den Vorwurf, gegen das Heilpraktikergesetz verstoßen zu haben, wird betont, Bruno Gröning hätte die Hilfesuchenden stets darauf hingewiesen, in ärztlicher Betreuung zu verbleiben. Den Vorwurf der fahrlässigen Tötung der Ruth Kuhfuß widerlegte Bruno Gröning mit zahlreichen Einzelheiten. Er warnte zudem: Gegen Verleumdungen und Ehrabschneidungen werde er sich künftig wehren, wenn nötig, mit Hilfe seiner Rechtsvertretung.[55]

Auf diese Weise vorbereitet gingen Bruno Gröning persönlich sowie Vertreter der Gemeinschaften, die Bundesgeschäftsstelle des Gröning-Bundes und Rechtsanwalt Dr. Schwander gegen die negative Berichterstattung vor. Bruno Gröning verschickte durch sein Büro, Dorothee Ludewig, sein Schreiben vom 9.3.1957 an die Zeitungsredaktionen.[56] Die Ortsgemeinschaften des Gröning-Bundes und einzelne Mitglieder sandten ihre Schreiben und Leserbriefe an die Zeitungsredaktionen,[57] in einzelnen Fällen wurde auch persönlich in den Redaktionen vorgesprochen.[58]

Insgesamt verschickte die Bundesgeschäftsstelle das Schreiben Bruno Grönings vom 9.3.1957 an 57 Zeitungen. Als Absenderadresse wurde teilweise Bruno Grönings private Anschrift in Plochingen genannt.[59]

Auch Rechtsanwalt Dr. Schwander forderte verschiedene Zeitungen dazu auf, eine Gegendarstellung abzudrucken, darunter am 22.3.1957 die Stuttgarter Nachrichten. Mit Schreiben vom 5.3.1957 forderte er die Abendpost, Frankfurt a. M., zu einer klärenden Darstellung auf.[60]

Die Aktivitäten führten zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen.

Einige Zeitungen veröffentlichten Bruno Grönings Stellungnahme vom 9.3.1957 sowie Leserbriefe der Ortsgemeinschaften und Mitglieder des Gröning-Bundes.[61]

Andere Zeitungen antworteten, sie hätten die Zuschriften an die zuständigen Abteilungen weitergeleitet oder sie würden überprüft.[62] [63] ; die Zuschrift entspräche nicht den formellen Anforderungen an eine Gegendarstellung gemäß § 11 Reichspressegesetz[64], sie sei z. B. nicht eigenhändig unterschrieben, sondern abgestempelt[65]; die Zeitung hätte den Sachverhalt richtig wiedergegeben[66]; sie habe den Artikel von der Deutschen Presseagentur (dpa) übernommen[67] oder von der amerikanischen Nachrichtenagentur Associated Press (AP)[68]; eine Veröffentlichung der Zuschrift würde einem Eingreifen in ein gerichtliches Verfahren gleichkommen[69].

In Vorbereitung auf die bevorstehende mündliche Verhandlung forderte das Büro Bruno Grönings, vertreten durch seine Privatsekretärin Dorothee Ludewig, in einem Schreiben vom 9.3.1957 alle Gemeinschaftsleiter zur Unterstützung Bruno Grönings im Gerichtssaal auf. Sie bat darum, möglichst viele Mitglieder der Ortsgemeinschaften zu diesem Zweck zu einer Fahrt nach München zu bewegen.[70]

Weiterhin richtete Dorothee Ludewig im Schreiben an alle Gemeinschaftsleiter vom 22.3.1957 eine Bitte Bruno Grönings aus: Für ein gutes Gelingen der Prozessverhandlungen mögen alle geheilten Personen auf einem beigefügten Vordruck einen Bericht über ihre Genesung abgeben. Auch sollten die Gemeinschaftsleiter fragen, ob die Geheilten dazu bereit seien, ihre Heilung vor Gericht zu bezeugen. Auf einem Vordruck sollten die Geheilten einen ausführlichen Bericht über Entstehung und Verlauf der Krankheit sowie ihre Heilung abgeben und, versehen mit Orts- und Datumsangabe, eigenhändig unterschreiben. Zusätzlich müsse der Gemeinschaftsleiter jeden ausgefüllten Vordruck als Zeuge gegenzeichnen.[71]

Im Verlauf dieser Aktion ließ Rechtsanwalt Dr. Schwander den Gemeinschaften einen Fragebogen zukommen. Mit den Antworten auf zehn Fragen über Bruno Grönings Wirken sollte vor Gericht bewiesen werden, dass dessen Glaubensvorträge nichts mit dem Heilpraktikergesetz zu tun hätten.[72]

Der Informationsdienst des Gröning-Bundes von März 1957 informierte über die Mitgliederversammlung am 23. März, in welcher eine neue Satzung beschlossen worden sei. Das Registergericht habe gefordert, die Satzung müsse vorsehen, dass die Ortsgemeinschaften je einen dreiköpfigen Vorstand sowie einen Vertreter für die Bundesversammlung zu wählen hätten.[73]

Die Stadt Stuttgart (Polizeipräsidium, früher: Amt für öffentliche Ordnung) erhob im Juni Einspruch gegen die beantragte Eintragung des Gröning-Bundes in das Vereinsregister. Begründung: In § 2 der Satzung sei als Zweck des Bundes angegeben, "der Heilung durch geistige Kräfte in allen Volkskreisen Anerkennung zu verschaffen". Dies bedeute, dass Bruno Gröning als Präsident des Gröning-Bundes auf diese Weise die Ausübung der Heilkunde ermöglicht werde, obwohl seine Heilweise nach dem zweitinstanzlichen Urteil des Landgerichts München II vom 8.7.1952 objektiv gegen das Heilpraktikergesetz verstoßen würde.[74]

Unter dem Titel "Bruno Gröning – Sein Wort bannt die Krankheit" veröffentlichte die Wochenillustrierte "Das Neue Blatt" von Mai bis August eine bebilderte Artikelserie in elf Teilen. Verfasser war der Hamburger Arzt Dr. Horst Labenzke, der unter dem Pseudonym Dr. Horst Mann schrieb. Er berichtete über viele Heilungen an für unheilbar erklärten Kranken durch das Wirken Bruno Grönings.

Dr. Labenzke hatte Geheilte aus allen Teilen Deutschlands persönlich aufgesucht, Bruno Gröning häufiger begleitet und an zahlreichen Gemeinschaftsstunden teilgenommen. Infolge der Artikelserie gingen rund 10.000 Leserbriefe bei Bruno Gröning ein, die einen großen Zulauf zum Gröning-Bund bewirkten.[75] Der "Informationsdienst des Gröning-Bundes" von Juli empfahl ausdrücklich allen Mitgliedern, die Artikelserie in "Das Neue Blatt" zu lesen.

Bruno Gröning bat Dr. Labenzke darum, als Zeuge in der mündlichen Verhandlung am 30. Juli auszusagen. Dieser antwortete jedoch am 22. Juli in einem Schreiben, dass, sollte er als Zeuge auftreten, ihm die Berichterstattung über den Prozess nicht möglich sei, da er als Zeuge bis zu seiner Vernehmung von der Verhandlung ausgeschlossen werde.[76] Er trat in der mündlichen Verhandlung daher nicht als Zeuge auf.

Ebenfalls trat der von Bruno Gröning noch am 23. Juli angeschriebene pensionierte Mittelschuldirektor Prof. Josef Hohmann, Rosenheim, nicht als Zeuge auf. Bruno Gröning hatte großen Wert auf dessen Erscheinen vor Gericht gelegt, da Hohmann dazu in der Lage sei, die Erfolge Bruno Grönings aus wissenschaftlicher Sicht sehr gut darzustellen und somit beweisen könne, dass Bruno Grönings Wirken mit dem Heilpraktikergesetz nichts zu tun hätte.[77]

Bereits in den 14 Tagen vor Beginn der mündlichen Verhandlung am 30. Juli kam es zu einer weiteren Pressekampagne gegen Bruno Gröning. Es waren Überschriften zu lesen wie "Doppelgrab klagt ‚Wunderdoktor' Bruno Gröning an"[78] , "Die Wunderkur brachte ihr den Tod" [79], " Der Tod kam trotz Grönings Zauberkugeln" [80] – Schlagzeilen, die eine mediale Vorverurteilung Bruno Grönings bedeuteten, obwohl das Gericht erster Instanz ihn später vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freisprechen sollte. Der Vorwurf des Verstoßes gegen das Heilpraktikergesetz ging in der Berichterstattung nahezu unter.

Die mündliche Verhandlung dauerte vom 30. Juli bis 1. August 1957. In dieser Zeit berichtete die Presse unter Überschriften wie "Gröning versprach ihr die Heilung" [81] , "Der ‚Wunderdoktor' auf der Anklagebank" [82], "Totes Mädchen klagt Gröning an" [83], "Gröning sagt: Ich kann gar nicht heilen" [84], "Zeugen sagen gegen und für Bruno Gröning aus" [85], "Schwarzer Tag für Gröning"[86], "Sachverständige belasten Gröning" [87], "Bittere Anklage einer Mutter gegen Gröning" [88], "Gröning wollte durch eine ‚Gröningin' heilen – Doch der Tod lachte über den ‚Wunderdoktor' " [89] usw.

Das Urteil erster Instanz vom 1.8.1957 sprach Bruno Gröning zwar vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung frei, verurteilte ihn im zweiten Anklagepunkt jedoch wegen Verstoßes gegen das Heilpraktikergesetz zu einer Geldstrafe von 2.000,- DM, ersatzweise 100 Tagen Gefängnis.

Trotz dringender Bitte Bruno Grönings legte Rechtsanwalt Dr. Schwander keine Berufung gegen die Verurteilung ein. Dies hätte innerhalb einer Woche nach Urteilsverkündung geschehen müssen.

Aufgrund des Freispruchs vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung wurde der Ton in den Presseartikeln gemäßigter, z. B. erschien der Münchner Stadtanzeiger vom 2.8.1957 mit den Artikeln "Wunderdoktor muss zahlen" und "Gröning ohne Glorienschein", die Süddeutsche Zeitung vom selben Tag titelte: "Der Richter tat dem Wunderdoktor nicht weh". Weitere Überschriften waren: "Gröning verurteilt und freigesprochen" [90] , "2000 DM Geldstrafe: Gröning gefeiert wie ein Held" [91]. Die Monatszeitschrift "Die weiße Fahne" veröffentlichte im Oktober einen  positiven Artikel über den Prozess und das Wirken Bruno Grönings [92], was allerdings eine Ausnahme bildete.

Bruno Gröning war kurz nach der Urteilsverkündung mit seiner Ehefrau Josette für sechs Wochen bis Mitte September unter unbekannter Anschrift nach Frankreich, Mimizan und Lourdes, in Urlaub gefahren. Da die verhängte Geldstrafe von
2.000,- DM und die Gerichtskosten jedoch innerhalb kürzester Zeit gezahlt werden mussten, bat seine Sekretärin Dorothee Ludewig, ohne zuvor mit ihm Rücksprache halten zu können, am 9. August in einem Schreiben an alle Gemeinschaftsleitungen um diesbezügliche Geldspenden. Am 13. August teilte Finanzvorstand Konstantin Weisser allen Ortsgemeinschaften schriftlich mit, dass der Bund sich dazu verpflichtet habe, die Prozesskosten zu bezahlen, unter anderem deswegen werde der monatliche Mitgliedsbeitrag rückwirkend ab 1.7. von bisher 1,- DM auf 1,50 DM erhöht. Weisser unterrichtete außerdem am 26.8. Dorothee Ludewig darüber, dass sie, als Bruno Grönings Privatsekretärin, nicht dazu berechtigt sei, die Ortsgemeinschaften um freiwillige Spenden zu bitten, dies dürfe nur der Vorstand, der sich hingegen für eine Beitragserhöhung entschieden habe. Zudem informierte er Dorothee Ludewig am 5.9. darüber, dass die Geldstrafe von 2.000 DM und die Gerichtskosten nicht zu den Prozesskosten zählen würden, über deren Bezahlung müsse daher erst ein Vorstandsbeschluss gefasst werden. Dorothee Ludewig unterrichtete in einem zwölfseitigen Schreiben am 14.9. Bruno Gröning über die Sachlage. Die Streitigkeiten um die Bezahlung der 2.000 DM Geldstrafe und der Gerichtskosten sollten schließlich die Auflösung des Gröning-Bundes zur Folge haben, die in der Generalversammlung am 26./27. Oktober im Bahnhofshotel in Plochingen beschlossen wurde.

Am 29. September war Vorstandssitzung und einen Tag danach hatte Bruno Gröning eine Besprechung mit seinem neuen Rechtsanwalt Dr. Andreas Grasmüller aus München.

Am 4. Oktober schrieb Bruno Gröning erneut an Bundeskanzler Konrad Adenauer und bat, dieser möge ihm nach der Verurteilung in der ersten Instanz helfen, da er keinesfalls gegen das Heilpraktikergesetz verstoßen habe. Er erhielt folgende Antwort: Adenauer als Bundeskanzler habe nicht das Recht dazu, Entscheidungen über die Justiz hinweg zu treffen, er könne und wolle dies auch nicht.

In der Generalversammlung vom 26./27. Oktober[93] las Bruno Gröning die ersten 21 Seiten der von ihm verfassten 54-seitigen "Bilanz über die Tätigkeit des Bundes" vor. Er rief zuerst den Zweck des Gröning-Bundes in Erinnerung: Dieser sei ins Leben gerufen worden, um ihn, Bruno Gröning, von allen finanziellen und juristischen Themenbereichen freizuhalten, damit er sich ganz und gar auf sein Wirken konzentrieren könne. Weiterhin sollten die eingenommenen Gelder zum Aufbau seines Werkes dienen, insbesondere auch zur Bezahlung seiner eigenen Aufwendungen. Für die Zeit von 1949 bis zur Gründung des Gröning-Bundes sollten ungeklärte Angelegenheiten bereinigt werden – sofern notwendig, auch vor Gericht. Doch bereits bei der ersten Vorstandssitzung in Stuttgart-Bad Cannstatt sei Konstantin  Weisser von dieser ursprünglichen Zielsetzung abgewichen, indem er betont habe, das Führen von Prozessen, die Bruno Gröning zum Gegenstand hätten, sei auch Bruno Grönings persönliche Angelegenheit und nicht Aufgabe des Gröning-Bundes.

Dann kam Bruno Gröning auf den Schriftwechsel Konstantin Weissers mit Dorothee Ludewig zu sprechen. Grundlage sei, dass der Vorstand beschlossen habe, die durch den Münchener Prozess entstehenden Aufwendungen zu tragen. Weisser hingegen habe dessen ungeachtet die Auffassung vertreten, dass weder die vom Gericht verhängte Geldstrafe von 2.000,- DM noch die Gerichtskosten zu den Prozesskosten gehören würden. Dadurch sei er, Bruno Gröning, unmittelbar gefährdet gewesen, ohne Zahlung der Gerichtsstrafe für 100 Tage ins Gefängnis gehen zu müssen.

Bruno Gröning führte weiter aus: Bei der letzten Vorstandssitzung in Karlsruhe sei er persönlich nicht anwesend gewesen. Bei dieser Gelegenheit sei rückwirkend ab 1.7.1957 eine Erhöhung der monatlichen Mitgliedsbeiträge von 1,- DM auf 1,50 DM beschlossen worden. Damit wäre er als Präsident jedoch niemals einverstanden gewesen. Er habe bisher von den Mitgliedsbeiträgen nichts für seine hohen persönlichen Aufwendungen erhalten. Auch als er zur Bewältigung des gewaltigen Posteinganges durch die Artikelserie in "Das Neue Blatt" dringend eine Sekretärin und eine neue Schreibmaschine benötigt hätte, habe er keine Unterstützung vom Vorstand erhalten. Ebenso wenig sei ihm ein Wagen zum Aufsuchen seiner Freundeskreise gestellt worden. Hingegen hätten Vorstandsmitglieder behauptet, Josette Gröning verprasse Gelder für Kleider, Schuhe usw. Bruno Gröning machte zum Vorwurf, er sei vom Vorstand "wie eine Strohpuppe" behandelt worden (also so, als sei er nicht weiter ernst zu nehmen). Auch habe sich stets ein starrer Bürokratismus gezeigt.

Bruno Gröning machte Weisser anschließend weitere Vorhaltungen: So habe Weisser einmal Vorstandsmitglied Edmund Baur ausschalten wollen, als dieser beabsichtigt habe, Bruno Gröning zu unterstützen. Bei einer anderen Gelegenheit habe Weisser zum Ausdruck gebracht, Bruno Gröning sei unfähig, auch nur einen einzigen Brief zu schreiben. Bruno Gröning wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass er selbst seinen Rechtsanwälten alle Schriftsätze habe vorbereiten müssen, was eigentlich Aufgabe des Bundesvorstandes gewesen wäre. Als zur Debatte gestanden habe, Weissers Sekretärin, Luise Teufel, durch eine neue Kraft zu ersetzen, habe er die anderen Vorstandmitglieder mit der Drohung erpresst: "Wenn Fräulein Teufel gehen soll, gehe ich auch" – nur so habe er sein Amt als Geschäftsführer des Gröning-Bundes beibehalten können. Bruno Gröning ergänzte: Er habe weder von Weisser noch von Fräulein Teufel Durchschriften der ausgehenden Briefe an die Hilfesuchenden erhalten. Somit habe er den Schriftverkehr nicht mehr überwachen können, mit der Folge, dass sein Werk auf das Schwerste gefährdet gewesen sei.

Bruno Gröning fuhr mit den Vorwürfen an Weisser fort, indem er seinen Rechtsbeistand zum Thema machte. Als er auf der Suche nach einem geeigneten Rechtsanwalt gewesen sei, der ihn beim Münchener Prozess vor Gericht vertrete, habe ihm Weisser verschwiegen, dass er in Stuttgart – also unweit von Plochingen – einen Verwandten habe, den exzellenten Rechtsanwalt Dr. Helmuth Fischinger. Bruno Gröning habe sich somit allein einen Anwalt suchen müssen, obwohl die Auswahl eines tüchtigen Rechtsanwalts eigentlich Sache des Vorstands gewesen sei. Ausgerechnet auf Empfehlung E. A. Schmidts, der in Heidelberg wohnte, habe er somit zu Dr. Ernst Schwander, ebenfalls Heidelberg, als Verteidiger gefunden. Wegen des Prozesses habe es häufig Besprechungen mit Dr. Schwander in Heidelberg gegeben, doch der Bundesvorstand habe Bruno Grönings Fahrtkosten dorthin nicht mehr zahlen wollen, sodass Dr. Schwander nach Plochingen habe anreisen müssen. Bruno Gröning wiederum habe An- und Abreise seines Anwalts dann aus eigener Tasche zahlen müssen.

Generell habe Dr. Schwander in der mündlichen Verhandlung des Prozesses vom 30.7.-1.8.1957 vieles versäumt, doch dafür interessiere der Vorstand sich nicht, tadelte Bruno Gröning. So wäre es Aufgabe des Vorstandes gewesen, Beweise anzuführen, wie sich die Heilungen vollziehen – sogar bei Menschen, die Bruno Gröning persönlich nie gesehen haben. Hätten die Vorstandsmitglieder mit Rang und Titel in Übereinstimmung mit der Beweisführung des Verteidigers agiert, wäre er freigesprochen worden, bekräftigte Bruno Gröning.

Darüber hinaus habe im Vorstand niemand daran gedacht, gegen die zahlreichen negativen Presseartikel über Bruno Gröning vorzugehen – wenn nötig, sogar gerichtlich –, weil das dem Bund zu teuer gewesen sei, wie auch jetzt bei einer aktuellen Klage gegen den Ullstein-Taschenbuchverlag.

Bruno Gröning erhob weiterhin den Vorwurf, dass der Bundesvorstand ihn ebenso bei seinen gerichtlichen Auseinandersetzungen mit E. A. Schmidt im Stich gelassen habe. Der Vorstand hätte sich aus den Auseinandersetzungen herausgehalten mit der Begründung, dass er mit den Gemeinheiten Schmidts nichts mehr zu tun haben wolle. Dabei hätten Schmidts Aktivitäten sogar zur Auflösung von 15 Ortsgemeinschaften des Gröning-Bundes geführt, was den Vorstand hätte aktiv werden lassen müssen. Die Prozesse gegen Schmidt hätten Bruno Gröning privat Tausende Mark gekostet, obwohl es eigentlich Sache des Vorstandes gewesen wäre, diese Verfahren zu führen.

Ferner beklagte Bruno Gröning, dass Weisser sich nicht für das Werk interessiere, sondern er wolle Bruno Gröning nur für sich persönlich haben. So hätten Tausende von elenden Hilfesuchenden keine Antwort auf ihre Briefe erhalten. Wenn Weisser an Dorothee Ludewig schreibe, der Bundesvorstand wisse schon, was zur rechten Zeit zu tun wäre, so sei dies eine Heuchelei, die gemeiner und schmutziger nicht sein könne. Durch die Briefe Weissers sei Unruhe in die Gemeinschaften gebracht worden, sodass sich dort kein Heil vollziehen könne, weil somit das Böse die Oberhand habe.

Insgesamt, so prangerte Bruno Gröning an, sei der Gröning-Bund zu einem Weisser-Bund geworden.

Schließlich maßregelte er den Bundesvorstand als Ganzes: In der Vergangenheit hätte der Vorstand sich um folgende Aufgaben kümmern müssen: Die Frage, ob der Bundesvorstand nach Mitteldeutschland verlegt werden solle; das zu häufige Verschieben der Termine der Bundesversammlungen und Vorstandssitzungen; die karteimäßige Erfassung des Mitgliederbestandes; die Erhöhung der Mitgliedsbeiträge um 50 Prozent. Doch anstatt die genannten Punkte vernünftig zu erörtern und zu regeln, habe sich ein Vorstandsmitglied hinter dem anderen versteckt.

Am Ende des Vortrags seiner 54-seitigen schriftlichen Bilanz zog Bruno Gröning als Fazit einen Vergleich zwischen den Vorstandsmitgliedern des Gröning-Bundes und den Geschäftemachern in seiner unmittelbaren Umgebung zur Anfangszeit seines Wirkens. Die Geschäftemacher in früheren Jahren hätten ihren Nutzen aus ihm ziehen wollen und sich somit als schlechte Menschen entlarvt. Die Bevollmächtigten des Gröning-Bundes seien zwar nicht böswillig, aber zu lau, zu gleichgültig, zu bequem. Das Ergebnis sei daher dasselbe: Er habe nicht frei wirken können …

Daraufhin stellte Bruno Gröning an die Vorstandsmitglieder die Frage, ob sich jemand unter ihnen frei von Schuld fühle und ob es jemand gäbe, der auch künftig dabei bleiben wolle. Wer dies wolle, müsse sich darüber klar sein, dass Bruno Gröning bei jeder neuen Verfehlung rücksichtslos dagegen vorgehen werde, denn er habe sich nicht nur gegenüber den elenden kranken Menschen verpflichtet, sondern auch gegenüber dem, der die Kräfte des Lebens aussende. Wer also hierzu stehen wolle, solle sich melden.

Bruno Gröning nahm die 1½ Tage der Generalversammlung auf Tonband auf, damit später "nichts verdreht oder überhört" werden könne.

Die Gesamtsumme seiner enormen Geldausgaben für das Werk in den Jahren 1950 bis 1957 bezifferte Bruno Gröning in der Generalversammlung auf 46.000,- DM.

Als Hauptteil der Summe benannte Bruno Gröning drei relevante Posten:
1.) 10.000,- DM Schulden aus Forderungen seines früheren Rechtsanwalts
Dr. K. F. Reuss, 2.) 12.000,- DM aus der gescheiterten Zusammenarbeit mit dem Kaufmann Rudolf Bachmann beim "Gröning-Laboratorium"[94] in Murnau und
3.) 10.000,- DM aus dem im Jahre 1954 verlorenen Prozess gegen Anneliese Stoltefuß-Hülsmann.[95] Er habe die genannten Summen im Laufe der Jahre von Freunden "eingesammelt" und diesen Betrag sei ihm demnach der Gröning-Bund schuldig. Er sei jedoch dazu bereit, auf die Einforderung des Betrages zu verzichten, sofern der Bund diese als Schulden des Bundes anerkenne.

Bruno Gröning hätte für seine Fixkosten monatlich 1.500,- DM[96] vom Gröning-Bund benötigt, eine Summe, die noch nicht einmal von den damals insgesamt nur 1.000 Mitgliedern mit ihren monatlichen Beiträgen von 1,- DM hätte aufgebracht werden können. Demnach wäre eine entsprechende Erhöhung der Mitgliedsbeiträge und/oder der Eintrittspreise für die Vorträge Bruno Grönings notwendig gewesen. Für beide Fälle wurden jedoch Bedenken geltend gemacht, dass dann Mitglieder den Gröning-Bund verlassen könnten. Für Bruno Grönings finanzielle Belastungen war keinerlei Vorsorge getroffen worden. Der Kassenbestand des Gröning-Bundes betrug zum Zeitpunkt der Generalversammlung gerade einmal 300,- DM.

Zusätzlich zu den 46.000,- DM bezifferte Bruno Gröning in seiner Rede noch die Kosten für den "Großen Prozess". Bisher seien offene Forderungen in der Höhe von 12.000,- DM entstanden. Um dieses Geld aufzubringen, habe er persönliche Darlehen aufnehmen müssen, die er bis zum 31.12.1958 zurückzuzahlen habe. Dies sei ihm jedoch nicht möglich. Allein die beiden Sachverständigengutachten, die beweisen sollten, dass er nicht gegen das Heilpraktikergesetz verstoßen haben konnte, beliefen sich auf 1.400,- DM (von Dr. med. Josef Gemassmer 600,- DM und von Dr. med. Wilhelm Beyer 800,- DM[97] ).

Im Anschluss an die Ausführungen Bruno Grönings legte Erich Pelz in seiner Rede auf der Generalversammlung dem Vorstand zur Last, dass von den Sitzungen kaum richtige Protokolle angefertigt worden seien; zudem sei der wichtige Vorstandsbeschluss, Bruno Gröning von allen Prozesskosten freizuhalten, nicht ins Protokoll aufgenommen worden. Pelz machte weiter zum Vorwurf, dass die entstandenen Schulden aus der Zeit der Zusammenarbeit Bruno Grönings mit dem Kaufmann Rudolf Bachmann nicht beglichen worden seien, obwohl der Vorstand und dessen bevollmächtigter Rechtsanwalt, Dr. Trudbert Riesterer, der Kooperation damals ausdrücklich zugestimmt hätten.

Konstantin Weisser, zuständiges Vorstandsmitglied für die Kasse, verteidigte sich: Ein Vorstandsbeschluss, Bruno Gröning von allen Prozesskosten freizuhalten, existiere nicht, sonst stünde ein solcher Beschluss im Protokoll. Der Vorstand habe von den großen Geldsummen, die Bruno Gröning genannt habe, nichts gewusst. Hermann Riedinger und die anderen Vorstandsmitglieder betonten außerdem, dass Rechtsanwalt Dr. Riesterer ihnen gesagt habe, das "Gröning-Laboratorium" sei ausschließlich eine Angelegenheit zwischen Gröning und Bachmann.

Abschließend stellte Bruno Gröning fest, der Vorstand habe zwar das Gute gewollt, aber nicht gewusst wie. Weisser trat von seinem Posten als Geschäftsführer zurück.

Bruno Gröning unterbreitete für den am nächsten Tag neu zu wählenden Vorstand zwölf Vorschläge, darunter Erich Pelz als neuen Ersten Vorsitzenden. Am zweiten Tag der Generalversammlung wurden gewählt: Erich Pelz, Rosenheim, als Erster Vorsitzender; weiterhin Herr Daut, Plochingen; August Schweitzer, Pirmasens; Edmund Baur, Plochingen; Anny Freiin Ebner von Eschenbach, Bad Tölz; Hermann Kastorf, Springe. Als Vertreter wurden gewählt: Prof. Alexander Loy-Leute, Klagenfurt; Wilma Lerchbaumer, Klagenfurt; Stoisser; Irmgard Thomsen, Ostenfeld; Prof. Josef Hohmann, Rosenheim, und Fritz Kunze, Hameln.

Der neue Vorstand war ein Übergangsvorstand, da Bruno Gröning mit Erich Pelz und Alexander Loy-Leute beschlossen hatte, im Jahre 1958 in Deutschland und Österreich neue Vereine als Nachfolger des Gröning-Bundes zu gründen. Der Gröning-Bund war mit der Generalversammlung am 26./27.10.1957 faktisch am Ende. Im Jahre 1958 wurde er nur noch abgewickelt. Zum 30.12.1958 wurde der Bund offiziell aufgelöst.

 

1958

Kurz vor der mündlichen Gerichtsverhandlung zweiter Instanz (14.-16.1.1958) teilte Erich Pelz, der neue erste Vorsitzende des Gröning-Bundes, den Gemeinschaftsleitern schriftlich mit, dass 1958 ein entscheidendes Jahr für Bruno Gröning und den Gröning-Bund sei. Es sei mit Kosten von 10.000,- DM für die Berufungsinstanz zu rechnen. Würden eine dritte Instanz und ein eventuelles weiteres Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht berücksichtigt, könnten sogar Gesamtkosten von circa 15.000,- DM bis 20.000,- DM entstehen. Daher werde ein besonderes Spendenkonto eingerichtet, auf das jedes Mitglied des Gröning-Bundes, aber auch jeder Freund und Unterstützer Bruno Grönings einzahlen könne. Weiterhin wurden alle Gemeinschaften gebeten, die Zusammensetzung ihres Vorstandes sowie den Zeitpunkt dessen letzter Wahl mitzuteilen. Bei der Kassenführung der Gemeinschaften seien größte Sparsamkeit und Korrektheit vonnöten. Die Kassenverwaltung des Bundes sei von Stuttgart nach Stephanskirchen bei Rosenheim (Ortsteil Schlossberg), dem Wohnsitz von Erich Pelz, verlegt worden. Es wurde um großzügige Spenden in der laufenden Sammelaktion gebeten[98]

Im Gerichtsverfahren zweiter Instanz wurde Bruno Gröning am 16.1.1958 wegen Verstoßes gegen das Heilpraktikergesetz zu einer Gefängnisstrafe von drei Monaten auf Bewährung und einer Geldstrafe von 5.000,- DM verurteilt sowie weiterhin wegen fahrlässiger Tötung der Ruth Kuhfuß zu einer Gefängnisstrafe von sechs Monaten auf Bewährung. Beide Strafen wurden zu einer Gefängnisstrafe von acht Monaten auf Bewährung und 5.000 DM Geldstrafe zusammengezogen.

Das Gericht ging bei der Verurteilung Bruno Grönings wegen Verstoßes gegen das Heilpraktikergesetz davon aus, dass das Urteil erster Instanz rechtskräftig geworden sei, weil Bruno Gröning darauf verzichtet habe, Berufung einzulegen. Daher habe nur noch über die Höhe des Strafmaßes entschieden werden müssen.[99]

Die Presseberichte zur Gerichtsverhandlung trugen Überschriften wie "Staatsanwalt verlangt Grönings Bestrafung"[100] , "Bruno Gröning wieder vor Gericht"[101], "Gröning hat nur mehr wenig Jünger"[102], "Günstige Aussagen für Bruno Gröning – Verteidiger erschüttert die Anklage auf fahrlässige Tötung"[103], "Gefängnis- und Geldstrafe für Gröning"[104], "Gefängnis für Wunderdoktor"[105], "Gröning darf nie mehr heilen, sonst kommt er ins Gefängnis"[106]

Am 5.1.1958 wurden in Österreich (Klagenfurt) und am 4.5.1958 in Deutschland (Rosenheim) zwei neue Vereine gegründet, welche die Nachfolge des Gröning-Bundes antreten sollten. Der österreichische Verein trug den Namen "Verein zur Förderung seelisch-geistiger und natürlicher Lebensgrundlagen e. V." Obmann (Erster Vorsitzender) auf Lebenszeit wurde in Österreich Alexander Loy-Leute.[107] . Weitere Vorstandsmitglieder waren: Wilma Lerchbaumer (Obmann-Stellvertreterin), Klagenfurt; Dr. Gustav Pernatsch (Erster Schriftführer), Klagenfurt; Kurt Pratneker (Zweiter Schriftführer), St. Veit a. d. Glan; Fritz Decleva (Kassierer), St. Veit a. d. Glan  und Gretl Kuess, (Kassierer-Stellvertreterin), Klagenfurt.[108]

Der deutsche Verein nannte sich "Verein zur Förderung seelisch-geistiger und natürlicher Lebensgrundlagen in Deutschland e. V.": Vorsitzender in Deutschland wurde für die Dauer von zwölf Jahren Erich Pelz. Weitere Vorstandsmitglieder waren: Anny Freiin Ebner von Eschenbach (zweite Vorsitzende und Schriftführerin), Bad Tölz; Christel von Kellner (Kassiererin), Grafrath; Joachim Erhard Zieger, Berlin; Josephine Weyland, Augsburg; August Schweizer, Pirmasens; Hans Weber, Essen-Steele, und Doris Puchalka, Mannheim.[109]

In den Namen beider Vereine wurde Bruno Gröning absichtlich nicht genannt, um ihn vor behördlicher und gerichtlicher Verfolgung zu schützen. Den Behörden sollte kein Hinweis darauf gegeben werden, dass er sein Wirken durch Vorträge in den Vereinen fortsetzen würde.[110]

Edmund Baur kündigte am 1.2.1958 die Doppelhaushälfte in Plochingen, in der Bruno Gröning mit seiner Ehefrau Josette wohnte, zum 30.4.1958. Dadurch sah sich Bruno Gröning zu kostspieligen gerichtlichen Schritten gegen Baur genötigt.[111]

Die Lebenssituation Bruno Grönings spitzte sich dramatisch zu. Zum ersten Mal sprach er davon, dass er noch nicht einmal ein Zuhause habe, wo er sich verkriechen könne, dass er seine Schulden nicht mehr bezahlen könne und nicht mehr wisse, wie er weiterleben solle.[112] Dennoch setzte Bruno Gröning seine Vortragstätigkeit weiterhin fort. Er bemühte sich zudem um den Erwerb eines Grundstücks in Rhöndorf/Rhein, auf dem er ein Haus bauen und eine neue Bleibe finden wollte.[113] Er bemühte sich schließlich um den Abschluss von Verträgen zwischen ihm und den beiden neu gegründeten Vereinen zur Regelung der Übernahme der entstandenen Schulden und zur Sicherung seiner Existenz, wofür er mindestens 1.500 DM monatlich benötigt hätte. Beide Vereinsvorsitzende waren dazu nicht bereit.[114]

 

1959

Am 22.1.1959, 9.00 Uhr, fand die Hauptverhandlung in der dritten Instanz beim Bayerischen Obersten Landesgericht in München statt. Zur selben Stunde lag Bruno Gröning auf dem Operationstisch der Pariser Klinik, in der er am 26.1.1959 verstarb. Die Gerichtsakte wurde daher ohne ein endgültiges Urteil geschlossen.

Nach Bruno Grönings Ableben spaltete sich der  deutsche "Verein zur Förderung seelisch-geistiger und natürlicher Lebensgrundlagen e. V." auf. Anlass war, dass der deutsche Verein von Josette Gröning die Herausgabe der von Bruno Gröning besprochenen Tonbänder forderte. Sie lehnte jedoch ab und verwies auf einen schriftlichen Vertrag mit Bruno Gröning, nach dem die Tonbänder ihr zustünden.

[115]

Daraufhin traten 1959 zahlreiche Mitglieder aus dem deutschen Verein aus, darunter Josette Gröning, Anny Freiin Ebner von Eschenbach und Walter Materne. Gemeinsam gründeten sie die "Freie Arbeitsgemeinschaft Bruno Gröning", die Walter Materne, Nürtingen, leitete und dessen Stellvertreterin Anny Freiin Ebner von Eschenbach war. Anfangs wirkte Josette Gröning als Geschäftsführerin mit[116] . Ebenfalls schlossen sich an: die Ehepaare Erich und Grete Bavay, Hans und Hilde Weber, Dr. Walter und Grete Häusler, Hansgeorg und Gertrud-Elisabeth Weidner sowie Doris Puchalka und Anneliese Bollack. Bei der Freien Arbeitsgemeinschaft Bruno Gröning wiederholte sich der Streit um die Herausgabe des Tonbandarchivs von Bruno Gröning: Walter Materne forderte von Josette Gröning die Herausgabe der Tonbänder, was diese erneut verweigerte. Daraufhin wurde sie nach nur wenigen Monaten Mitgliedschaft ausgeschlossen.[117] Die "Freie Arbeitsgemeinschaft Bruno Gröning" bestand bis in die 1990er Jahre.

Dieser chronologische Überblick wurde von der Bruno Gröning Stiftung erstellt.

 

[1] Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts, Wiesbaden: www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesamtwirtschaftUmwelt/Preise/Verbraucherpreisindizes/Wertsicherungsklauseln/Internetprogramm.html (abgerufen am 29.11.2015). Der Umrechnungsfaktor 4,5 wurde zur Vereinfachung als gerundeter Durchschnittswert für die Jahre 1949 – 1959 genommen.

[2] Einladung vom 10.11.1953 zur Gründungsversammlung des Gröning-Bundes am 22.11.1953, Bayerisches Hauptstaatsarchiv, München, Ministerium des Inneren, vorl. Nr. M 1597/02.

[3] z. B. Die Abendzeitung, München, 23.11.1953; Passauer Neue Presse, Passau, 24.11.1953; Neue Presse, Coburg, 28.11.1953; Süddeutsche Zeitung, München, 1.12.1953; Wochenend, Nürnberg, 9.1.1954.

[4] Schreiben des Staatlichen Gesundheitsamtes Weilheim (Oberbayern) an die Regierung von Oberbayern vom 1.12.1953 und Schreiben der Regierung von Oberbayern an das Bayerische Innenministerium vom 4.1.1954. Beides Bayerisches Hauptstaatsarchiv, München, Ministerium des Inneren, vorl. Nr. M 1597/03.

[5] Unter der Bezeichnung "Gröning-Laboratorium" hatte der Pharmazeut und Kaufmann Rudolf Bachmann im Juni 1953 eine GmbH errichtet, die Heilmittel produzierte, die unter der Anleitung Bruno Grönings hergestellt worden waren.

[6] Alle Unterlagen im Landesarchiv Baden-Württemberg, Staatsarchiv Ludwigsburg, FL 20/10  BÜ 329.

[7] HAUSMANN, Wolfgang: Der Große Prozess gegen Bruno Gröning 1955-1959. Köfering: Grete Häusler GmbH-Verlag, 2009, S. 27.

[8] Verhört wurden zu Bruno Grönings Vorträgen in Aschhausen: Franz Deißler, Bürgermeister von Aschhausen, das Ehepaar Dr. Friedrich Hermann Graf von Zeppelin und Elisabeth Gräfin von Zeppelin, Aschhausen, sowie Ingeborg Bauer, Aschhausen. Zu den Vorträgen Bruno Grönings in München im Jahre 1953 in der Wohnung von Herrn Bramberger und Frau Eck und in der Gaststätte Aindorfer Hof wurden 1954 verhört: Bruno Gröning, Frau Bramberger und Frau Eck; zu seinen Vorträgen in Ingolstadt 1954 die Krankenschwester Sigrid Apel und Bruno Gröning.

[9] Brief von Erich Bavay an Bundeskanzler Konrad Adenauer vom 23.4.1954. Das Gesuch wurde durch Schreiben des Bayerischen Innenministeriums vom 18.5.1954, an welches das Bundeskanzleramt die Angelegenheit abgegeben hatte, abschlägig beschieden. Die Begründung lautete: Bruno Gröning übe die Heilkunde ohne Erlaubnis aus. Sein Antrag auf Erlaubnis der Ausübung der Heilkunde sei durch Bescheid der Stadt Stuttgart abgelehnt worden, dieser sei durch Rücknahme seiner dagegen gerichteten Anfechtungsklage rechtskräftig geworden. Außerdem habe er durch die Rücknahme der Anfechtungsklage bekundet, dass er den ablehnenden Bescheid anerkenne. Beides Bayerisches Hauptstaatsarchiv, München, Ministerium des Inneren, vorl. Nr. M 1597/03.

[10] Mit dem Begriff "Grönium" bezeichnete Bruno Gröning in den Anfangsjahren seines Wirkens dritte Personen, auf die er die Symptome einer erkrankten Person übertrug und damit nach außen sichtbar machte.

[11] Vergleich Bruno Grönings mit Anneliese Stoltefuß-Hülsmann vom 14.5.1954. Archiv Bruno Gröning Stiftung.

[12] Erlebnisbericht von Anny Freiin Ebner von Eschenbach. Archiv Bruno Gröning Stiftung.

[13] "Tätigkeits- und Erfahrungsbericht über die Zeit von September 1954 bis Dezember 1954" von E. A. Schmidt (EAS) auf Reisen mit Bruno Gröning (BG)". Archiv Bruno Gröning Stiftung.

[14] Beides Bayerisches Hauptstaatsarchiv in München, Bayerisches Ministerium des Inneren, vorl. Nr. 1597/03.

[15] Wie Anm. 14.

[16] Zeitschrift "Mensch und Schicksal" vom 15. Oktober bis 15. Dezember 1954. Archiv Bruno Gröning Stiftung.

[17] Wie Anm. 13.

[18] Verschiedene Tätigkeits- und Erfahrungsberichte über die Reisen mit Bruno Gröning von März bis Juni 1955 von E. A. Schmidt. Archiv Bruno Gröning Stiftung.

[19] Reise- und Tätigkeitsbericht E. A. Schmidts über die Vorträge Bruno Grönings vom 28. April bis 26. Mai 1955. Zur Überwachung der Augsburger Gemeinschaften siehe Tätigkeitsbericht E. A. Schmidts vom 26.3.1955 zu den "Versammlungen der Mitglieder des Gröning-Bundes", Ortsgemeinschaft Augsburg, am 22. und 23. März 1955. Beides Archiv Bruno Gröning Stiftung.

[20] "Tätigkeitsbericht und zugleich Niederschrift über die Ergebnisse der Reise nach München von E. A. Schmidt vom 11.-14. April 1955", erstellt am 16.4.1955. Archiv Bruno Gröning Stiftung.

[21] HAUSMANN (Anm. 7), S. 75-77.

[22] Die Anzahl von 1.400 Mitgliedern ergibt sich aus dem Schreiben von Konstantin Weisser an Bruno Gröning vom 21.4.1955. Archiv Bruno Gröning Stiftung.

[23] Schreiben Bruno Grönings an alle Gemeinschaftsleiter und Mitglieder des Gröning-Bundes vom 17.4.1955. Archiv Bruno Gröning Stiftung.

[24] Schreiben von E. A. Schmidt an Bruno Gröning vom 25.4.1955. Archiv Bruno Gröning Stiftung.

[25] Die "Frankfurter Nachtausgabe", Frankfurt a. M., hatte eine Artikelserie vom 16.-22.4.1955 mit der Überschrift "Der Mann mit dem Zeichen Rasputins – Bruno Gröning, wie ihn keiner kennt" veröffentlicht. E. A. Schmidt hatte gegenüber Bruno Gröning jede Verbindung zu diesem Artikel geleugnet, der jedoch Angaben enthielt, die nur von E. A. Schmidt stammen konnten. Bei einem Besuch Bruno Grönings und E. A. Schmidts bei der "Frankfurter Nachtausgabe" stellte sich die Urheberschaft E. A. Schmidts heraus. Ähnliches wiederholte sich mit einem Artikel in der "Neue Post" 1955 (Soraya-Artikel), in dem ebenfalls Informationen standen, die nur von E. A. Schmidt stammen konnten. Bruno Gröning gab an, er hätte nunmehr jedes Vertrauen in E. A. Schmidt verloren und forderte ihn zum Verlassen des Gröning-Bundes auf; siehe dazu: Schreiben Bruno Grönings an Rechtsanwalt Dr. Ernst Schwander "Informationen in Sachen Gröning gegen E. A. Schmidt, Heidelberg, für Herrn Rechtsanwalt Dr. E. Schwander, Heidelberg" nach dem 5.1.1956. Im Schreiben E. A. Schmidts vom 17.8.1955 an den Vorstand des Gröning-Bundes teilte dieser mit, dass er seine Funktionen im Gröning-Bund niederlege. Alles: Archiv Bruno Gröning Stiftung.

[26] Schreiben von Konstantin Weisser an Bruno Gröning vom 26.8.1955. Archiv Bruno Gröning
Stiftung.

[27] GRÖNING, Josette: Drei Jahre mit Bruno Gröning. Die Taschenkalender 1956-1958. Pfinzweiler: Bruno Gröning Stiftung, 2013.

[28] Protokoll der Vernehmung Bruno Grönings durch die Städtische Polizei Plochingen vom 6.2.1956. Archiv Bruno Gröning Stiftung.

[29] Wie Anm. 28.

[30] Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 22.3.1957 – 7 U 143/56, S.2. Archiv Bruno Gröning
Stiftung.

[31] Landesarbeitsgericht Stuttgart, Urteil vom 2.1.1957– IV Sa 88/56. Archiv Bruno Gröning Stiftung.

[32] Antrag Bruno Grönings, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Ernst Schwander, vom 10.10.1956 beim Amtsgericht Heidelberg auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen E. A. Schmidt auf Herausgabe der Akten Meckelburg und Hülsmann. Archiv Bruno Gröning Stiftung.

[33] HAUSMANN (Anm. 7), S. 76.

[34] HAUSMANN (Anm. 7), S. 76.

[35] Gerichtliches Sachverständigengutachten der Psychiatrische und Nervenklinik, Abteilung für klinische  Neurophysiologie der Universität Freiburg im Breisgau, Prof. Jung und Dr. Kornhuber, vom 9.2.1957. Archiv Bruno Gröning Stiftung.

[36] Informationsdienst des Gröning-Bundes, Folge 9 von August 1956. Archiv Bruno Gröning Stiftung.

[37] In der Zeitschrift "Okkulte Stimme", Januar und Februar 1956, berichtete Max Bruhn über seine Erlebnisse mit Bruno Gröning in Danzig. Archiv Bruno Gröning Stiftung.

[38] Informationsdienst des Gröning-Bundes, Folge 11 März 1957, Seite 2. Archiv Bruno Gröning Stiftung.

[39] Strafprozess seit März 1955 wegen des Bruno Gröning vorgeworfenen Verstoßes gegen das Heilpraktikergesetz und der ihm angelasteten fahrlässigen Tötung der Ruth Kuhfuß.

[40] Der Allgäuer, Kempten, vom 15.2.1957.

[41] Lübecker Nachrichten, Lübeck, vom 15.2.1957.

[42] Mittelbayerische Zeitung, Regensburg, vom 20.2.1957.

[43] Lipper Landeszeitung, Detmold, vom 27.2.1957.

[44] Filder-Zeitung, Stuttgart-Vaihingen, vom 16.2.1957.

[45] AZ, Allgemeine Zeitung, Mannheim, vom 20.2.1957.

[46] Hamburger Echo, Hamburg, vom 20.2.1957.

[47] Gerichtszeitung, Augsburg, vom 24.2.1957.

[48] Rechtsanwalt Dr. Ernst Schwander hatte diese Quelle ausfindig gemacht. Siehe Schreiben der Geschäftsstelle des Gröning-Bundes, Konstantin Weisser, an den Bundesvorstand vom 28.2.1957. Archiv Bruno Gröning Stiftung.

[49] Z. B. Süddeutsche Zeitung, München, vom 9.4.1957 ("Wunderdoktor kommt vor Gericht").

[50] Schreiben der Geschäftsstelle des Gröning-Bundes, Konstantin Weisser, an den Bundesvorstand vom 28.2.1957 und Schreiben des Büros Bruno Gröning, Dorothee Ludewig, an die Gemeinschaftsleiter vom 2.3.1957. Beides Archiv Bruno Gröning Stiftung.

[51] Schreiben des Büros Bruno Gröning, Dorothee Ludewig, an die Gemeinschaftsleiter vom 2.3.1957. Archiv Bruno Gröning Stiftung.

[52] Schreiben der Geschäftsstelle des Gröning-Bundes, Konstantin Weisser, an die Ortsgemeinschaften vom 4.3.1957. Archiv Bruno Gröning Stiftung.

[53] Informationsdienst des Gröning-Bundes, Folge 11, März 1957, S. 2. Archiv Bruno Gröning Stiftung.

[54] Schreiben der Geschäftsstelle des Gröning-Bundes an den Bundesvorstand vom 28.2.1957 mit dem Musterschreiben Bruno Grönings vom 1.3.1957. Archiv Bruno Gröning Stiftung.

[55] Musterschreiben Bruno Grönings vom 9.3.1957. Archiv Bruno Gröning Stiftung.

[56] Siehe Schreiben Bruno Grönings an Christa Hasse, Springe, vom 3.3.1957; z. B. Schreiben der Aachener Nachrichten, Aachen, an Bruno Gröning vom 25.3.1957; Schreiben der AZ, Allgemeine Zeitung, Mannheim, an Bruno Gröning vom 20.3.1957; alles: Archiv Bruno Gröning Stiftung.

[57] Z. B. Schreiben von Johann Schuber, Fürth, an die Frankfurter Zeitung, Frankfurt a. M., vom 7.3.1957, betreffend die Abendpostausgabe Nr.43; Schreiben der Gemeinschaft Bad Tölz und von Anny Freiin Ebner von Eschenbach an die Zeitschrift "Gong", Nürnberg, vom 8.3.1957, betreffend Artikel im  Heft vom 16.3.1957; Schreiben von Ursula Nikolaus, Pirmasens, an die Allgemeine Gerichtszeitung, Augsburg, vom 13.3.1957, betreffend den Artikel vom 24.2.1957; alles: Archiv Bruno Gröning Stiftung.

[58] Besprechung von Helene Pfau und Doris Puchalka, beide Mannheim, mit dem Reporter Preuß von der AZ, Mannheim, am 25.2.1957. Archiv Bruno Gröning Stiftung. Preuß sagte, dass es auf der Hand liege, dass Bruno Gröning wegen fahrlässiger Tötung ins Gefängnis müsse, wofür zwei Gräber sprächen. Die wenigen Heilungen, die er vollbringe, könne jeder vollbringen, auch er, Preuß.

[59] Informationsdienst des Gröning-Bundes, Folge 11, März 1957, S. 2 (Schreiben an 57 Zeitungen). Siehe auch Verzeichnis von 38 Zeitungen vom Februar 1957, die in ihren Artikeln die in der Anklage vorgeworfenen Straftaten als Tatsachenbehauptung formuliert hatten, alles Archiv Bruno Gröning Stiftung.

[60] Schreiben von Rechtsanwalt Dr. Ernst Schwander vom 22.3.1957 und 5.3.1957. Archiv Bruno Gröning Stiftung.

[61] Z. B. Abendpost, Frankfurt a. M., vom 13.3.1957; Die Glocke, Hamburg, vom 21.3.1957; Schwarzwälder Bote, Oberndorf a. N., vom 23./24.3.1957; Gerichtszeitung, Augsburg, vom 24.3.1957; unbekannte Zeitung ("Briefe an die Redaktion – Gröning zum Fall Kuhfuß"); weitere unbekannte Zeitung, wahrscheinlich März 1957, S. 5 (unter "Briefe an die Redaktion": "…strotzt von Gehässigkeit und Unrichtigkeiten").

[62] Z. B. Bayerische Rundschau, Kulmbach, vom 18.3.1957; Die Heimat am Mittag, Hattingen, vom 22.3.1957; ZRO, Zeitungsring Oberfranken, Bayreuth, vom 22.3.1957.

[63] Deister- und Weserzeitung, Hameln, Weser, vom 22.3.1957; Geislinger Zeitung, Geislingen, vom 19.3.1957; Lübecker Nachrichten, Lübeck, vom 18.3.1957.

[64] Neue Ruhr Zeitung/Neue Rhein Zeitung, Essen, vom 29.3.1957.

[65] Oberbayerisches Volksblatt, Rosenheim, vom 19.3.1957.

[66] Fränkischer Tag, Bamberg, vom 26.3.1957.

[67] Z. B. AZ, Mannheim; vom 20.3.1957; Oberbayerisches Volksblatt, Rosenheim, vom 19.3.1957.

[68] Ruhr-Nachrichten, Essen, vom 2.5.1957.

[69] Z. B. AZ, Mannheim, vom 20.3.1957.

[70] Schreiben von Dorothee Ludewig an alle Gemeinschaftsleiter vom 9.3.1957. Archiv Bruno Gröning Stiftung.

[71] Schreiben des Büros Bruno Gröning, Dorothee Ludewig, an die Gemeinschaftsleiter vom 22.3.1957. Archiv Bruno Gröning Stiftung.

[72] Von den Gemeinschaften ausgefüllter Fragebogen von Rechtsanwalt Dr. Ernst Schwander; Schreiben von Doris Puchalka an Rechtsanwalt Dr. Ernst Schwander vom 25.2.1957. Beides Archiv Bruno Gröning Stiftung.

[73] Informationsdienst des Gröning-Bundes, Folge 11, März 1957. Archiv Bruno Gröning Stiftung.

[74] Schreiben der Stadt Stuttgart, Polizeipräsidium, früher Amt für öffentliche Ordnung, an das Amtsgericht – Registerabteilung –, Stuttgart, vom 6.6.1957. Archiv Bruno Gröning Stiftung.

[75] Bruno Gröning in der Generalversammlung des Gröning-Bundes am 26./27.10.1957, Tonbandaufnahme. Archiv Bruno Gröning Stiftung.

[76] Schreiben von Dr. Horst Labenzke an Bruno Gröning vom 22.7.1957. Archiv Bruno Gröning Stiftung.

[77] Schreiben Bruno Grönings an Prof. Josef Hohmann vom 23.7.1957. Archiv Bruno Gröning Stiftung.

[78] Bild-Zeitung, Hamburg, vom 18.7.1957.

[79] Süddeutsche Zeitung, München, vom 19.7.1957.

[80] Fürstenfeldbrucker Tageblatt, Fürstenfeldbruck, vom 22.7.1957.

[81] Oberbayerisches Volksblatt, Rosenheim, vom 31.7.1957.

[82] Der Tag, Berlin, vom 31.7.1957.

[83] Süddeutsche Zeitung, München, vom 31.7.1957.

[84] Münchner Merkur, München, vom 31.7.1957

[85] Passauer Neue Presse, Passau, vom 1.8.1957.

[86] Hamburger Abendblatt, Hamburg, vom 1.8.1957.

[87] Die Welt, Hamburg, vom 1.6.1957.

[88] Bild-Zeitung, Hamburg, vom 1.8.1957.

[89] 8-Uhr-Blatt, München, vom 1.8.1857.

[90] Münchner Merkur, München, vom 2.8.1957.

[91] Bild-Zeitung, Hamburg, vom 2.8.1957.
[92]Die weiße Fahne , Pfullingen, Ausgabe Oktober 1957.

[93]Tonbandaufnahme, Plochingen, 26./27.10.1957. Archiv Bruno Gröning Stiftung.

[94] Unter der Bezeichnung "Gröning-Laboratorium" hatte der Kaufmann Rudolf Bachmann im Juni 1953 eine GmbH errichtet, die Heilmittel produzierte, die unter der Anleitung Bruno Grönings hergestellt worden waren.

[95] Zu Einzelheiten und Quellen siehe Aufsatz der Bruno Gröning Stiftung "Die finanzielle Situation Bruno Grönings 1949-1959", www.bruno-groening-stiftung.org/die-finanzielle-situation-bruno-groenings-1949-1959

[96] Schreiben von Burkhard Einbeck an Dr. Kurt Trampler vom 18.1.1952; Burkhard Einbeck in: Neue Illustrierte, Köln, vom 27.6.1965, S. 47.

[97] Zu Einzelheiten und Quellen siehe Aufsatz der Bruno Gröning Stiftung "Die finanzielle Situation Bruno Grönings 1949-1959", www.bruno-groening-stiftung.org/die-finanzielle-situation-bruno-groenings-1949-1959

[98] Mitteilung der Bundeskassenverwaltung des Gröning-Bundes von 1958, Nr.1. Archiv Bruno Gröning Stiftung.

[99] Urteil des Landgerichts München II vom 16.1.1958, Staatsarchiv München, Akte der Staatsanwaltschaft 3178a; dazu: HAUSMANN (Anm. 7), S. 162-187.

[100] 8-Uhr-Blatt, München, vom 7.1.1958.

[101] Z. B. Münchner Merkur, München, vom 13.1.1958.

[102] Münchner Merkur, München, vom 15.1.1958.

[103] Süddeutsche Zeitung, München, vom 16.1.1958.

[104] Passauer Neue Presse, Passau, vom 17.1.1958.

[105] 8-Uhr-Blatt, München, vom 17.1.1958.

[106] Die Abendzeitung, München, vom 17.1.1958

[107] Vortrag von Bruno Gröning in Springe am 20.7.1958, Tonbandaufnahme. Archiv Bruno Gröning Stiftung.

[108] GRÖNING (Anm. 27), S. 145.

[109] Vortrag Bruno Grönings in Springe am 20.7.1958, Tonbandaufnahme. Archiv Bruno Gröning Stiftung.

[110] Bruno Gröning auf der außerordentlichen Bundesversammlung des Gröning-Bundes am 21.9.1958 in Plochingen, Tonbandaufnahme. Archiv Bruno Gröning Stiftung.

[111] Siehe Aufsatz der Bruno Gröning Stiftung: "Die finanzielle Situation Bruno Grönings 1949-1959", Jahr 1958, www.bruno-groening-stiftung.org/die-finanzielle-situation-bruno-groenings-1949-1959

[112] Wie Anm.111.

[113] Wie Anm.111.

[114] Wie Anm.111.

[115] Schreiben des Rechtsanwalts Dr. Medrow, Stuttgart, der Josette Gröning vertrat, an Erich Pelz vom 5.5.1959; Schreiben von Anny Freiin Ebner von Eschenbach an die Freunde Bruno Grönings vom 25.3.1959; Offener Brief von Anny Freiin Ebner von Eschenbach an Erich Pelz und alle Sektionsleiter vom 13.6.1959. Alle Archiv Bruno Gröning Stiftung.

[116] Schreiben von Hermann Riedinger an Anny Freiin Ebner von Eschenbach vom 13.5.1959; Schreiben von Josette Gröning an die Freunde Bruno Grönings vom 11.6.1959; Schreiben von Dr. Walter Häusler, Essen, an den Vorstand des deutschen Vereins vom 2.10.1959. Alle Archiv Bruno Gröning Stiftung.

[117] Mitteilung vom 1. Vorsitzenden der Freien Arbeitsgemeinschaft Bruno Gröning, Walter Materne, vom Januar 1960. Archiv Bruno Gröning Stiftung.

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