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Die finanzielle Situation Bruno Grönings 1949 – 1959

Ein chronologischer Überblick

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Vorbemerkung

In biografischen Texten über das Leben Bruno Grönings finden sich bis heute immer wieder Angaben über seine finanzielle Lage, die anhand historischer Fakten nicht zu belegen sind. Dieser Aufsatz leistet einen Beitrag zur tatsachengetreuen Darstellung der finanziellen Situation Bruno Grönings in den Jahren seines öffentlichen Wirkens von 1949 bis 1959. Alle enthaltenen Aussagen sind durch – bisher weitgehend unbekannte – Archivdokumente belegt, die im Quellenverzeichnis aufgeführt sind.

 

Hinweis

Es ist zu beachten, dass 1 DM in der Zeit von 1949 bis 1959 einer Kaufkraft von etwa 2,25 € im Jahre 2013 entspricht, d. h. eine annähernd 4,5-fache Kaufkraft wie heute hatte. So entspricht beispielsweise eine im Jahre 1957 von Bruno Gröning an den Gröning-Bund gerichtete Forderung in Höhe von 46.000 DM einem ungefähren Wert von 103.500 € im Jahre 2013.[1]

 

 

1949

Bruno Gröning war vom 18. März[2] bis 18. Juni[3] zu Gast im Hause des Ingenieurs Helmuth Hülsmann in Herford, Wilhelmsplatz 7, wo er Ansprachen zu den Heilungssuchenden hielt. Er bewohnte dort ein Zimmer, Nahrung nahm er kaum zu sich, trank vor allem Kaffee und rauchte Zigaretten[4].

Zur Unterstützung Bruno Grönings gedachte Spendengelder in Höhe von ca 30.000 DM, die er größtenteils in Briefen zugeschickt erhalten hatte, unterschlug sein erster Manager, der Journalist und Lektor Egon-Arthur Schmidt[5].

Der erste Verein, der zur Förderung Bruno Grönings auf Initiative von Schmidt und Hülsmann ins Leben gerufen wurde, war der "Ring der Freunde Bruno Grönings – Weltgemeinschaft", der bis Ende September 1949 existierte.[6] Nach Bruno Grönings eigener Einschätzung wurden vom Verein eingenommene Spendengelder in Höhe von insgesamt mehreren 100.000 DM von dessen Mitarbeitern veruntreut.[7]

Vom 20. August[8] bis 17. Oktober[9] hielt sich Bruno Gröning auf Einladung des Gastwirts Leo Harwart im ehemaligen Pferdegestüt "Traberhof" im bayerischen Rosenheim auf, wo er ein Zimmer bewohnte und Verpflegung erhielt.

Im Anschluss war er zur Erholung in Schwärzenbach am Tegernsee im Anwesen einer Frau Taubenberger zu Gast und danach für mehrere Wochen, auf deren Einladung, im Hotel der Gastwirtin Frau Beil in Bad Wiessee. Dort machte er im November Bekanntschaft mit dem Geschäftsmann Otto Meckelburg, der für ihn bis Juni 1950 als sein nächster Manager tätig war.[10]

 

1950

Während der Zusammenarbeit mit Otto Meckelburg hatte Bruno Gröning einen Vertrag mit dessen "Verein zur Erforschung und Unterstützung Gröning'scher Heilmethoden e.V.", der für seine Kleidung, Unterkunft und Verpflegung aufzukommen hatte.[11] Er lebte während dieser Zeit auf der Insel Wangerooge und in Oldenburg und Werlte, wo er Vorträge hielt.

Otto Meckelburg hatte bis zum Ende der Zusammenarbeit für die von ihm organisierten Vortragsveranstaltungen als Spenden deklarierte Eintrittsgelder in Höhe von 100.000 DM eingenommen und verbrauchte diese Summe sowie ein zusätzlich aufgenommenes Darlehen von 30.000 DM zu geschätzten 60 bis 70 Prozent für sich persönlich.[12]

Im August 1950 machte der Staatswissenschaftler und Journalist Dr. Kurt Trampler Bruno Gröning mit dem Heilpraktiker Eugen Enderlin bekannt. Mit Enderlin arbeitete Bruno Gröning bis Anfang November zusammen, und hielt in dessen Praxis, Nikolaiplatz 6, in München, täglich Vorträge. In diesem Rahmen lernte er auch Josette Dufossé kennen, seine spätere Ehefrau.

Hilfesuchende, die zu Enderlin kamen, zahlten 10 DM für Zulassung, Vor- und Nachuntersuchung.[13] Nach den Angaben von Zeitungsberichten und zweier Zeugen suchten damals täglich 200 Hilfesuchende die Praxis Enderlins auf,[14] sodass er pro Tag 2.000 DM verdiente. In der dreimonatigen Zusammenarbeit nahm Enderlin demnach insgesamt 120.000 DM ein.[15] Bruno Gröning erhielt davon nichts.[16] Anfang November trennte er sich von Enderlin. Er wollte nicht, dass jemand Kapital aus seinem Wirken schlug, sondern dass lediglich die Unkosten gedeckt würden.[17] Enderlin erwarb von dem eingenommenen Geld eine Villa in Feldafing am Starnberger See, in die er am 20.4.1952 einzog.[18]

Unmittelbar nach der Trennung von Enderlin zog Bruno Gröning nur mit einem Koffer voller Kleidungsstücke und ohne Geld in die Villa von Dr. Trampler in Gräfelfing, Akilindastr.35, 9 km westlich von München, ein.[19]

 

1951

Im "Fremdenheim Weikersheim", der Pension der Gräfin Weikersheim in Gräfelfing, hielt Bruno Gröning das ganze Jahr über von Dr. Trampler organisierte Vorträge.[20]

Es kamen durchschnittlich zwischen 40-100 Personen[21], der Eintrittspreis betrug 3 DM[22], Bruno Gröning bekam wöchentlich etwa 200 DM[23]. Zwar hatte er dadurch Einkünfte von monatlich ca. 800 DM, doch diese reichten bei Weitem nicht aus, um seine Lebenshaltungskosten zu decken, also eine eigene Wohnung, Lebensmittel, einen Pkw, Benzin, Reparatur- und Versicherungskosten, Kleidung, Telefon, Briefporto, ein Radio, ein Fernsehgerät usw. zu bezahlen, von einer Altersvorsorge ganz zu schweigen.

Weil Bruno Gröning kein eigenes Geld verdiente, konnte er sich keine Existenz aufbauen und nicht selbstständig leben. Seit seinem Wirken in Herford war er ein Kostgänger und in seinen existenziellen Bedürfnissen völlig abhängig von seinen jeweiligen Gastgebern. Es wurde ihm daher Ende 1951 geraten, Einnahmen durch Vortragsreisen zu erzielen, was er anfangs nicht wollte, aber dann doch tat, um ein einigermaßen geregeltes Einkommen zu haben.[24]

 

1952

Außer seinen Lebenshaltungskosten hatte Bruno Gröning seit 1950 noch weitere hohe Ausgaben.

Gerd von Stiegler-Sobotka, Herford, hatte gegen Bruno Gröning mit der Behauptung geklagt, er sei als dessen Büroleiter in der Herforder Zeit nicht ehrenamtlich, sondern als dessen Angestellter tätig gewesen. Er erwirkte ein Urteil des Arbeitsgerichts Herford vom 18.11.1950, in dem Bruno Gröning zur Zahlung von 1.818 DM verurteilt wurde. Bruno Gröning musste zudem die Gerichtskosten sowie die Rechtsanwaltskosten beider Parteien tragen.[25]

Der Potsdamer Journalist Michael Graf Soltikow (bürgerlicher Name: Walter Richard Max Bennecke)[26] hatte im Jahre 1951 gerichtlich auf Zahlung von 1.580 DM geklagt, er habe in der Traberhof-Zeit 1949 den Auftrag von Bruno Gröning erhalten, das Extrablatt "Hier spricht Gröning" herauszugeben. Durch Vergleich vom 9.4.1952 zahlte Bruno Gröning an ihn 1.000 DM in monatlichen Raten von 100 DM ab. Die Kosten des Verfahrens wurden geteilt.[27]

In einer Unfallsache zahlte Bruno Gröning die gesamten Reparaturkosten des Pkw in Höhe von 478 DM und die Rechtsanwaltskosten in Höhe von 164 DM.[28]

Von Juli bis April 1953 arbeitete Bruno Gröning wieder mit Enderlin zusammen. Er hielt in dessen neuer Villa in Feldafing wöchentlich zwei Vorträge vor durchschnittlich 35 bis 40 Personen, von denen Enderlin je 3 DM Eintritt verlangte.[29] Bruno Gröning erhielt davon 1 DM[30] und somit monatlich 320 DM. Enderlin erzielte weiterhin Einnahmen aus Vermietungen, indem er Hilfesuchenden drei Doppelzimmer und ein Einzelzimmer in seiner Villa für je 10 bis 15 DM pro Person zur Verfügung stellte.[31]

 

1953

Am 22.November wurde im Bahnhofsgebäude in Murnau am Staffelsee, 70 km südöstlich von München, der Gröning-Bund gegründet, Bruno Gröning wurde als Präsident auf Lebenszeit gewählt. Laut Einladung war bei der Gründung geplant, einige Hunderttausend Mitglieder zu gewinnen, deren Monatsbeitrag von je 1 DM eine ausreichende finanzielle Grundlage für das Wirken Bruno Grönings bilden sollte.[32] Bundespräsident Theodor Heuss war als Schirmherr vorgesehen.[33] Die anvisierte Mitgliederzahl wurde jedoch nie erreicht, in seinen besten Zeiten hatte der Gröning-Bund 1.400 Mitglieder[34] und damit nur wenig Einnahmen. Die geringe Mitgliederzahl hatte ihren Grund darin, dass Bruno Gröning seit dem Prozess 1951/1952 nicht mehr, wie noch 1949, öffentlich wirken durfte. Das erstinstanzliche Gerichtsurteil vom 19.3.1952 und das zweitinstanzliche Urteil vom 8.7.1952 sprachen Bruno Gröning zwar frei, stellten aber – entgegen der damaligen Rechtslage[35] – fest, dass er durch seine öffentlichen Vorträge in Bad Wiessee, auf Wangerooge, in Oldenburg, Werlte und Mittenwald objektiv gegen das Heilpraktikergesetz verstoßen habe. Seit diesem zweitinstanzlichen Urteil wurde Bruno Gröning unablässig überwacht, um ihn des Verstoßes gegen das Heilpraktikergesetz überführen zu können.[36] Er konnte deshalb seine Vorträge nur in den Privaträumen seiner Freunde und gelegentlich in Gaststätten halten. Da nunmehr Vorträge in großen öffentlichen Sälen oder in Hotels nicht mehr möglich waren, konnten umfangreichere Geldbeträge durch Eintrittsgelder bzw. Spenden nicht erzielt werden. Eine Eintragung des Gröning-Bundes in das Vereinsregister gelang nicht, sodass er keine Gemeinnützigkeit erhalten konnte, womit nicht nur sein Ansehen in der Öffentlichkeit gefestigt worden wäre, sondern auch Spenden hätten von der Steuer abgesetzt werden können.

Am 25.November, also drei Tage nach der Gründung des Gröning-Bundes, suchte Rechtsanwalt Dr. K. F. Reuss Bruno Gröning in Grafrath auf und machte für seine 3 ½ Jahre andauernde Tätigkeit für ihn in Rechtsangelegenheiten und Prozessen seit Mitte 1950 Kosten von insgesamt 20.000 DM geltend. Er sei Hunderte Male in Rechtsangelegenheiten Grönings durch diesen und dessen Stellvertreter, wie  z. B Burkhard Einbeck, aufgesucht und beansprucht worden. Er selbst erhalte nur 20 Prozent der Summe, 80 Prozent würden an sein Büro gehen. Er sei aber bereit, insgesamt nur 10.000 DM zu verlangen, wenn Bruno Gröning bis Jahresende 5.000 DM und im Jahre darauf den Rest bezahle. Dieser sei durch die Gründung des Gröning-Bundes nun wirtschaftlich abgesichert und könne die Rechnung daher begleichen. Würde die Forderung nicht erfüllt, werde er die gesamte Rechtsvertretung für Bruno Gröning umgehend niederlegen.[37]

 

1954

In einem Zeitschriftenartikel von 1965 berichtete Josette Gröning rückblickend anhand der Kontoauszüge Bruno Grönings von Dezember 1953 bis April 1954, wie wenig Geld er besaß:

"Dezember                     78,10 DM

Januar                       1.358,00 DM

Februar                     1.440,00 DM

März                         1.094,00 DM

April                             845,00 DM

 Davon mussten wir leben, unsere Miete von 330 DM monatlich für das Haus in Grafrath bei München bezahlen und die Kosten für die Rechtsanwälte und endlosen Prozesse aufbringen. Dazu kam, dass Bruno immer noch helfen wollte. Einmal – da hatten wir noch 50 DM im Haus - schrieb uns ein bekannter Polizeibeamter, er brauche dringend 30 DM. Da hat Bruno darauf bestanden, dass ich sie ihm schicke." Bruno Grönings Sekretär Burkhard Einbeck schrieb ihm: "Seit Sie in Grafrath wohnen, beläuft sich der Ausgaben-Etat, privat und geschäftlich zusammen, auf monatlich ungefähr 1.500 DM. Seit der gleichen Zeit beläuft sich aber Ihr monatliches Einkommen nur auf die Hälfte dieser Summen und erreicht selten als Umsatz 1.000 DM. Der nun fehlende Rest bleibt entweder als Schuld unbezahlt oder Sie haben sich das Geld dazu privat geliehen."[38]

Anneliese Stoltefuß-Hülsmann klagte 1952 gegen Bruno Gröning vor dem Arbeitsgericht München auf Zahlung von 31.400 DM, weil sie von März 1949 bis Juni 1950 sein "Grönium"[39] gewesen sei. Sie habe vertraglich mit ihm vereinbart, dass sie für ihre Tätigkeit 2.500 DM monatlich erhalte. Frau Hülsmann erwirkte einen rechtskräftigen Schuldtitel, vereinbarte jedoch mit Bruno Gröning am 14.5.1954 einen außergerichtlichen Vergleich, nach dem dieser 10.000 DM in monatlichen Raten von mindestens 150 DM zu zahlen hatte.[40]

Neben seinen laufenden Ausgaben für die Lebenshaltung und die Vortragsreisen hatte Bruno Gröning Kosten aus den bisherigen Rechtsstreitigkeiten, für Rechtsauskünfte, Auslagen und Honorare seiner Rechtsanwälte zu tragen, die vor Gründung des Gröning-Bundes entstanden waren. Dafür kam der Gröning-Bund nicht auf. Selbst wenn die Monatsbeiträge aller Mitglieder des Gröning-Bundes von 1 DM monatlich – in seinen besten Zeiten hatte er, wie gesagt, 1.400 Mitglieder – komplett an Bruno Gröning ausbezahlt worden wären, was nicht der Fall war, hätte diese Summe gerade einmal knapp für seinen Lebensunterhalt und die Kosten der Vortragsreisen ausgereicht, keinesfalls jedoch für all die sonstigen Verbindlichkeiten, die entstanden waren. Der Gröning-Bund war nicht dazu in der Lage, Bruno Gröning eine ausreichende finanzielle Grundlage für sein Wirken zu sichern. Die gewaltigen Schulden sollten später zu einem Eklat in der Generalversammlung des Gröning-Bundes am 26./ 27.10.1957 in Plochingen und zu dessen Auflösung führen.[41]
 

1955

Der Umzug von Bruno Gröning und Josette im Februar nach Plochingen hatte einen besonderen Aspekt. Der Malermeister Edmund Baur und seine Frau Klothilde waren durch die Hilfe Bruno Grönings von schweren Krankheiten geheilt worden – Edmund Baur von Magenbeschwerden und chronischen Kopfschmerzen, Klothilde Baur unter anderem von einer linksseitigen Teillähmung und massiven Kreislaufstörungen.[42] Edmund Baur, der im Vorstand des Gröning-Bundes war, hatte ein Doppelhaus in Plochingen, Am Dornendreher 117, errichten lassen und Bruno Gröning zugesagt, dass er Eigentümer der einen Hälfte werde. Da dieser aber nicht über das Geld verfüge, um seine Hälfte sofort zu bezahlen, gewähre er – Baur – ihm ein Darlehen, das er monatlich mit 400 DM abzahlen könne. Die Höhe dieser Summe entspräche einem monatlichen Mietbetrag. Bruno Gröning werde alsbald als Eigentümer der Haushälfte in das Grundbuch eingetragen. Über diese Absprache gab es keinen schriftlichen Vertrag. Entgegen der Vereinbarung verbuchte Baur die monatlich eingenommenen 400 DM als Mietzahlungen und ließ seine Frau Klothilde als Eigentümerin der Haushälfte in das Grundbuch eintragen.[43]

Am 4.3.1955 reichte die Staatsanwaltschaft München die Anklageschrift gegen Bruno Gröning ein, womit der "Große Prozess" (1955-1959) seinen Anfang nahm. Konstantin Weisser, als Finanzvorstand des Gröning-Bundes, hatte lediglich 2.000 DM für die Prozesskosten bewilligt, eine Summe, die sich als erheblich zu gering erweisen sollte.

Im April forderte der Belser-Verlag, Stuttgart, von Bruno Gröning für die Lieferung von Drucksachen einen Restbetrag von 4.991 DM. Um die Pfändung durch die Rechtsanwälte des Verlages zu verhindern, kam man überein, dass Bruno Gröning einen Abfindungsbetrag von 2.500 DM zahle, davon 500 DM in monatlichen Raten von 100 DM, anschließend die restlichen 2.000 DM ebenfalls in monatlichen Raten von 100 DM. Die 2.000 DM erhielt er vom Gröning-Bund als Darlehen.[44]  

 

1956

Im Laufe des Jahres hielt Bruno Gröning 63 Vorträge in 28 Städten, wobei er häufig weite Fahrten in Kauf nehmen musste, die ihn von Plochingen bis an die Nordseeküste oder ins österreichische Klagenfurt führten.[45] Die Spenden der Vortragsbesucher deckten meist nur einen Bruchteil der gesamten Aufwendungen ab. Der Gröning-Bund ging deshalb ab März 1956 dazu über, von jedem Mitglied für den Besuch eines Vortrags von Bruno Gröning 6 DM zu erheben, damit dessen Reisekosten (Betrieb, Unterhalt und Reparatur des Pkw, Porto, Telefon, Unterkunft und Verpflegung) gedeckt würden.[46] Seine Lebenshaltungskosten sowie die Ausgaben für Rechtsberatung, Prozesse und anderes waren in dieser Summe nicht berücksichtigt.

Insbesondere der Große Prozess erforderte zahlreiche Besprechungen mit Rechtsanwälten, Sachverständigen und Mitgliedern des Gröning-Bundes – auch in weit entfernten Städten – sowie ständige Schriftsätze an das Gericht, wodurch Bruno Gröning hohe Ausgaben entstanden. Daneben kosteten ihn die juristischen Auseinandersetzungen mit E. A. Schmidt, die er führte, viel Geld. Er hatte sich bereits Mitte 1955 endgültig von seinem ehemaligen Manager getrennt, woraufhin dieser, nachdem er aus dem Gröning-Bund ausgeschieden war, ihm geschworen hatte, ihn mit Anzeigen und Prozessen einzudecken, sodass er sich nicht mehr rühren könne.[47]

Am 7.6.1956 untersagte das Landgericht Heidelberg Schmidt, sich in Schreiben an die Ortsgemeinschaften des Gröning-Bundes in beleidigender Weise über Bruno Gröning auszulassen. Die Kosten des vorausgegangenen Verfahrens trug zu 3/5 Schmidt, zu 2/5 Bruno Gröning. Vorrangiges Beweisstück war ein Schreiben Schmidts an Johanna Stamp, die damalige Leiterin der Gemeinschaften Ostenfeld und Husum, vom 14.3.1956. Das Oberlandesgericht Karlsruhe bestätigte mit Urteil vom 22.3.1957 das Urteil des Landgerichts Heidelberg. Die Kosten des Berufungsverfahrens hatte Schmidt zu tragen.[48]

Am 1.10.1956 entschied das Arbeitsgericht Esslingen über eine Klage Schmidts gegen Bruno Gröning vom 1.7.1955. Schmidt forderte für seine journalistische Tätigkeit in den Jahren 1952 bis 1954 insgesamt 5.725 DM, zusätzlich 20 Prozent der Vortragseinnahmen Bruno Grönings aus dieser Zeit. Beide hätten eine entsprechende Vereinbarung am 26.11.1952 geschlossen. Vorsichtshalber hatte Schmidt nur einen Teilbetrag von 2.000 DM eingeklagt.  Bruno Gröning wurde zur Zahlung von 1.187 DM verurteilt. Das zweitinstanzliche Urteil des Landesarbeitsgerichts Stuttgart vom 2.1.1957 bestätigte im Wesentlichen das erste Urteil. Bruno Gröning hatte die Gerichtskosten der ersten Instanz zur Hälfte und die der zweiten ganz zu tragen.[49]

 

1957

Das Urteil vom 1.8.1957 in der ersten Instanz des Großen Prozess vor dem Schöffengericht München-Land, in dem Bruno Gröning wegen des ihm vorgeworfenen Verstoßes gegen das Heilpraktikergesetz zu 2.000 DM, ersatzweise 100 Tagen Gefängnis, verurteilt wurde, löste einen Eklat in der Generalversammlung des Gröning-Bundes am 26. und 27.Oktober in Plochingen aus. Der Finanzvorstand, Konstantin Weisser, wollte zwar die Rechtsanwaltskosten und die hohen Ausgaben für die Zeugenladungen Bruno Grönings bezahlen, weigerte sich aber, ohne Vorstandsbeschluss die Geldstrafe von 2.000 DM und die Gerichtskosten zu tragen.[50] Bruno Gröning lief Gefahr, wegen Nichtzahlung der 2.000 DM Geldstrafe für 100 Tage ins Gefängnis zu kommen.[51]

Als Ergebnis seiner enormen Geldausgaben in den Jahren 1950 bis 1957 benannte Bruno Gröning in der Generalversammlung die Gesamtsumme von 46.000 DM, die ihm der Gröning-Bund schulde. Wenn der Bund seine Schulden anerkenne, sei er – Bruno Gröning – dazu bereit, auf die Einforderung des Betrages zu verzichten. Er habe die einzelnen Gelder im Laufe der Jahre von Freunden erhalten. Von den 46.000 DM betrugen allein die Schulden aus den Forderungen von Rechtsanwalt Dr. K. F. Reuss 10.000 DM, aus der gescheiterten Zusammenarbeit mit dem Kaufmann Rudolf Bachmann beim Laboratorium[52] in Murnau 12.000 DM[53] und aus dem im Jahre 1954 verlorenen Prozess gegen Anneliese Stoltefuß-Hülsmann 10.000 DM.

Bruno Gröning hätte allein für seine Lebenshaltungskosten monatlich 1.500 DM vom Gröning-Bund benötigt, eine Summe, die noch nicht einmal von den damals insgesamt nur 1.000 Mitgliedern mit ihren monatlichen Beiträgen von 1 DM hätte aufgebracht werden können. Es wäre eine entsprechende Erhöhung der Mitgliedsbeiträge und/oder der Eintrittspreise für die Vorträge Bruno Grönings notwendig gewesen. Für beide Fälle wurden jedoch Bedenken geltend gemacht, dass dann Mitglieder den Gröning-Bund verlassen könnten. Für Bruno Grönings finanzielle Belastungen war keinerlei Vorsorge getroffen worden, der Kassenbestand des Gröning-Bundes betrug zum Zeitpunkt der Generalversammlung gerade einmal 300 DM.

Bruno Gröning bezifferte in seiner Rede als Präsident zusätzlich zu den 46.000 DM die Kosten für den Großen Prozess. Zur Zahlung der bisher notwendigen 12.000 DM habe er persönliche Darlehen aufnehmen müssen, die er bis zum 31.12.1958 zurückzuzahlen habe, was er aber nicht könne. Allein die beiden Gutachten, die beweisen sollten, dass er nicht gegen das Heilpraktikergesetz verstoßen haben konnte, kosteten 1.400 DM, nämlich das des Sachverständigen Dr. med. Josef Gemassmer 600 DM, das des Sachverständigen Dr. med. Wilhelm Beyer 800 DM.[54]

Erich Pelz machte in seiner Rede auf der Generalversammlung dem Vorstand zum Vorwurf, dass kaum richtige Protokolle angefertigt worden seien, zudem sei ein wichtiger Vorstandsbeschluss nicht in das Protokoll aufgenommen worden, nämlich Bruno Gröning von allen Kosten, die mit Prozessen zusammenhängen, freizuhalten. Auch seien die Schulden Bruno Grönings aus der Zeit seiner Zusammenarbeit mit dem Kaufmann Rudolf Bachmann nicht bezahlt worden, obwohl der Vorstand und dessen bevollmächtigter Rechtsanwalt, Dr. Trudbert Riesterer, ihre Zustimmung zu der Kooperation gegeben hätten.

Konstantin Weisser, zuständiges Vorstandmitglied für die Kasse, verteidigte sich: Ein Vorstandsbeschluss, Bruno Gröning von allen Prozesskosten freizuhalten, existiere nicht, sonst stünde ein solcher Beschluss im Protokoll. Der Vorstand habe von den großen Geldsummen, die Bruno Gröning genannt habe, nichts gewusst. Hermann Riedinger und die anderen Vorstandsmitglieder betonten außerdem, dass Rechtsanwalt Dr. Riesterer ihnen gesagt habe, die Zusammenarbeit mit Bachmann sei ausschließlich Angelegenheit zwischen diesem und Bruno Gröning.

Bruno Gröning ging davon aus, dass der Gröning-Bund ihn von allen Prozesskosten, auch denen, die ihren Ursprung vor Gründung des Gröning-Bundes hatten, freihalten sollte, damit er sich ausschließlich dem weiteren Aufbau seines Werks widmen könne. Die Vorstandsmitglieder hingegen, insbesondere Weisser, gingen davon aus, dass nur die Kosten des Großen Prozesses, (1955-1959) und diese auch nur nach Prüfung im Einzelfall, vom Gröning-Bund übernommen würden. Weisser trat zurück.

 

1958

Am 16. Januar erging das Urteil der zweiten Instanz des Landgerichts München II, in dem Bruno Gröning wegen Verstoßes gegen das Heilpraktikergesetz und wegen fahrlässiger Tötung der Ruth Kuhfuß zu insgesamt acht Monaten Gefängnis auf Bewährung und 5.000 DM Geldstrafe verurteilt wurde.[55] Bruno Grönings Rechtsanwalt, Dr. Andreas Grasmüller, legte gegen das Urteil Revision beim Bayerischen Obersten Landesgericht ein.[56] Es wurde sogar daran gedacht, das Bundesverfassungsgericht anzurufen. Die 5.000 DM für die Geldstrafe wurden durch eine Spendensammlung aufgebracht.[57]

Als Nachfolgeorganisationen des Gröning-Bundes wurden am 5. Januar in Klagenfurt zunächst der "Verein zur Förderung seelisch-geistiger und natürlicher Lebensgrundlagen e. V., Österreich." mit Alexander Loy-Leute als Vorsitzendem auf Lebenszeit gegründet und am 4. Mai in Rosenheim der "Verein zur Förderung seelisch-geistiger und natürlicher Lebensgrundlagen in Deutschland e. V." mit Erich Pelz als Vorsitzendem auf zwölf Jahre. Während in der Satzung des Gröning-Bundes als einzige Einnahmequelle lediglich die monatliche Mitgliedsgebühr in Höhe von 1 DM genannt wurde[58], führte die Satzung des neuen Vereins zur Förderung seelisch-geistiger und natürlicher Lebensgrundlagen in Deutschland e. V. darüber hinaus noch "Erträgnisse aus Veranstaltungen" sowie "Geschenke, Vermächtnisse und sonstige Zuwendungen" als weitere Erlösquellen auf[59]. Bruno Gröning und der Gröning-Bund hatten jedoch auch in den Jahren zuvor schon freiwillige Zuwendungen als "Spenden" bezeichnet und solche wiederholt erbeten.[60]

Am 1. Februar kündigte Edmund Baur die Doppelhaushälfte, in der Bruno und Josette Gröning wohnten, zum 30. April und verkaufte sie an einen Dritten. Bruno Gröning hatte außer den vereinbarten monatlichen Abzahlungen von 400 DM noch Sonderzahlungen geleistet, sodass er in den drei Jahren bis Mitte 1958 insgesamt 24.000 DM abbezahlt hatte. Bruno Gröning legte Klage ein und erreichte beim Oberlandesgericht Stuttgart, dass es Baur verboten wurde, die Doppelhaushälfte zu veräußern.[61] Dieses Veräußerungsverbot sollte im Grundbuch eingetragen werden. Einen Tag, bevor das schriftliche Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart zugestellt wurde, ließ Baur den neuen Käufer als Eigentümer in das Grundbuch eintragen.[62] Somit hatte der neue Besitzer gutgläubig das Eigentum an der Doppelhaushälfte erworben und Bruno Gröning blieb nichts anderes übrig, als seine Klage beim Landgericht Stuttgart von dem beantragten Veräußerungsverbot auf Schadensersatz umzustellen.[63] Über die Klage war auch bei Bruno Grönings Tod am 26.1.1959 gerichtlich noch nicht entschieden worden. Bruno Gröning bezeichnete das Ehepaar Baur als seine Todfeinde und beklagte, dass er nun nicht einmal mehr eine Bleibe, ein Zuhause, habe, wo er sich verkriechen könne.[64]

E. A. Schmidt und Edmund Baur agierten in den Gröning-Gemeinschaften gegen Bruno Gröning. Zahlreiche Mitglieder des Gröning-Bundes waren unsicher, ob sie den neuen Vereinen beitreten sollten, weil der Bund bis zur Beendigung seiner Liquidation am 31.12.1958 formell noch existierte, gleichzeitig aber auch die neuen Vereine. Es bestand Unklarheit darüber, ob die Mitgliederbeiträge nun doppelt bezahlt werden müssten. In der Folge sank die Anzahl der Mitglieder auf 500.[65]

Pelz lehnte die Übernahme der Schulden Bruno Grönings durch den deutschen Verein ab, da die Vereinssatzung dies nicht zulasse. Er könne sich wegen der z. Zt. 500 Vereinsmitglieder allenfalls einen Pauschalvertrag mit Bruno Gröning in Höhe von 500 DM vorstellen, mehr jedoch nicht.[66] Bruno Gröning hielt dagegen, dass damit nur ein Teil seiner Existenzsicherung gedeckt sei, aber nicht die Bezahlung seiner Schulden. Zudem habe er selbst schon an Rechtsanwalt Dr. Grasmüller 1.600 DM gezahlt, die eigentlich der Gröning-Bund hätte zahlen müssen. Auch der Prozess mit Baur koste Geld. Wenn dies alles nicht bezahlt würde, verfalle der Verein in dieselbe Masche wie der Gröning-Bund.[67]

In einem Vortrag am 5.10. in Springe sagte Bruno Gröning, dass er am Ende sei, so gehe es nicht weiter. Er sei nahe daran, ins Ausland zu gehen, wo man ihm Geld und ein Haus anbiete.[68] Zu Pelz sagte er am 23. November: "Ich weiß nicht, wie ich weiterleben soll. Ich bekam vor einigen Tagen Rechnungen von 3.000 DM für Anzug, Rechtsanwalt ….Ich kann Rechtsanwalt nicht vertrösten. Der Rechtsanwalt war sogar hier, ich musste ihm das Geld geben. Das alles sind Schulden des Bundes, ich kann ja nicht in Lumpen herumlaufen".[69]

 

1959

Am 10. Januar, gut einen Monat nach seiner ersten Operation in Paris, suchten Bruno Gröning und Josette das befreundete Ehepaar Tübben in Rhöndorf am Rhein auf, das ihnen ein Darlehen von 8.000 DM gewährte. Mit dem Geld erwarben sie am selben Tag ein unbebautes Grundstück in der Nähe. Sie hatten die Absicht, dort ein Haus zu bauen und sich dort eine neue Bleibe zu errichten.[70]

Vom 16. bis 18. Januar führte Bruno Gröning letzte Gespräche mit den beiden Leitern des deutschen und des österreichischen Vereins, Pelz und Loy-Leute, in Plochingen. Die Unterredung vom 18. Januar nahm er auf Tonband auf.[71] Er brauchte unbedingt einen Honorarvertrag in Höhe von monatlich wenigstens 1.500 DM mit den beiden Vereinen, um seine Lebensunterhaltskosten und die Kosten für die Vorträge bestreiten zu können. Er war nicht mehr dazu bereit, ohne schriftliche Verträge künftig noch Vorträge in Deutschland zu halten und wieder dasselbe zu erleben, was er in der Vergangenheit mitgemacht hatte.[72] Die beiden Vereinsvorsitzenden waren nicht dazu bereit, im Namen der Vereine mit ihm einen solchen Honorarvertrag abzuschließen. Sie waren allenfalls mit einem Vertrag einverstanden gewesen, der ihm monatlich ca 700 bis 1.200 DM zugesichert hätte. Auch auf Bruno Grönings Vorschlag, die Vereine könnten von jedem Vortragsbesucher 10 oder 20 DM Eintrittsgeld verlangen oder ein Darlehen in Höhe von z. B. 80.000 DM gegen Sicherheiten der Vereine aufnehmen, um damit die Schulden zu begleichen, gingen sie nicht ein.[73]

Am 22.Januar um 9.00 Uhr fand die mündliche Verhandlung in der dritten Instanz vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht in München statt.[74] Bruno Gröning lag am selben Tag zur selben Stunde auf dem Operationstisch in einer Pariser Klinik und verstarb dort am 26. Januar. Die Prozessakte wurde ohne Urteil geschlossen.[75]

Dieser chronologische Überblick wurde von der Bruno Gröning Stiftung erstellt.

 

[1] Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts, Wiesbaden: www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesamtwirtschaftUmwelt/Preise/Verbraucherpreisindizes/Wertsicherungsklauseln/Internetprogramm.html (abgerufen am 9.8.2013). Der Umrechnungsfaktor 4,5 wurde zur Vereinfachung als gerundeter Durchschnittswert für die Jahre 1949 – 1959 genommen.

[2] Am 18.3.1949 wurde Bruno Gröning in das Haus der Familie Hülsmann eingeladen. Siehe E. A. Schmidt, Die Wunderheilungen des Bruno Gröning, 1949, Nachdruck 2007, Verein zur Förderung seelisch-geistiger und natürlicher Lebensgrundlagen, Österreich, Klagenfurt, S. 79.

[3] Am 18.6.1949, dem Tag seiner beabsichtigten Verhaftung, verließ Bruno Gröning Herford. Siehe Schreiben des Regierungspräsidenten von Detmold, Drake, an den Sozialminister von Nordrhein-Westfalen vom 20.6.1949 -M 31-8 B-, Landesarchiv Nordrhein-Westfalen, NW 377 Nr.24, Akte des Justizministeriums NRW, Blatt 129-131.

[4] E. A. Schmidt (Anm.2) S.19-20 und Die Abendzeitung, München, vom 22.8.1949.

[5] Schreiben Bruno Grönings an Rechtsanwalt Dr. Ernst Schwander von 1956 im Prozess Gröning./.Schmidt, Archiv Bruno Gröning Stiftung.

[6] Der "Ring der Freunde Bruno Grönings – Weltgemeinschaft" war vor dem 27.6.1949 gegründet worden. Siehe Die Abendzeitung, München, vom 27.6.1949 und Protokoll der Besprechung Bruno Grönings mit Prof. Berndt, E. A. Schmidt u. a. am 11.7.1949 im Hause Hülsmann, Archiv Bruno Gröning Stiftung. Am 28.8.1949 wurde in Bielefeld sein Vorstand gewählt, Mitteilungen des "Ring der Freunde Bruno Grönings – Weltgemeinschaft" vom 1.9.1949, Archiv Bruno Gröning Stiftung. Kurz vor dem 28.9.1949 wurde er aufgelöst, Westfalenpost vom 29.9.1949.

[7] Von Bruno Gröning verfasster Lebenslauf vom 27.12.1956, Archiv Bruno Gröning Stiftung.

[8] Am ersten Tag seines Aufenthalts in Bayern am 18.8.1949, war Bruno Gröning in München, Die Abendzeitung, München, vom 20.8.1949. Am Traberhof war er einige Tage vor dem 26.8.1949, Die Abendzeitung, München, vom 26.8.1949; Münchner Merkur vom 26.8.1949.

[9] Bruno Gröning hielt seinen letzten Vortrag im Plesskeller an der Innbrücke in Rosenheim am 17.10.1949, in dem er sich von den Hilfesuchenden verabschiedete, Protokoll des Vortrages, 17.10.1949, Archiv Bruno Gröning Stiftung.

[10] Vernehmung Bruno Grönings durch die Kriminalpolizei Stuttgart am 1.2.1955, Archiv Bruno Gröning Stiftung.

[11] Bruno Gröning in seiner Anklageerwiderung vom 26.4.1955 im Prozess 1955-1959, Staatsarchiv München, Akte der Staatsanwaltschaft 3178a.

[12] Wolfgang Hausmann, Der Große Prozess gegen Bruno Gröning 1955-1959, 2009, Grete Häusler GmbH, Köfering, S. 107.

[13] Eugen Enderlin in seiner polizeilichen Vernehmung vom 7.9.1950, Staatsarchiv München, Polizeidirektion München 15558 Blatt 82.

[14] Schreiben von Nikolaus Weinfurt, München, an den Bayerischen Rundfunk um den 20.10.1950 und Aussage des Xaver Strasser, Mamming bei Landau, die beide von 200 Hilfesuchenden täglich sprechen. Siehe Staatsarchiv München, Polizeidirektion München 15558, Blatt 129, 135-136 und Die Abendzeitung, München, vom 26.10.1950 (täglich 100-200 Patienten) sowie vom 9.11.1950 (täglich durchschnittlich 2000 DM).

[15] Protokoll der Polizei München vom 24.10.1950, Staatsarchiv München, Polizeidirektion München 15558, Blatt 76. 2.000 DM täglich x 20 Tage/mtl. x 3 Monate = 120.000 DM.

[16] Eigene Aussage von Eugen Enderlin im Gerichtsprotokoll vom 19.3.1953, Staatsarchiv München, Akte der Staatsanwaltschaft 3178a; Bruno Gröning im Vernehmungsprotokoll vom 11.6.1956, S.3, Staatsarchiv München, Akte der Staatsanwaltschaft 3178a; Strafanzeige des Polizeipräsidiums München vom 3.11.1950 gegen Eugen Enderlin, S.1, Staatsarchiv München, Polizeidirektion München 15 558, Blatt 133.

[17] Bruno Gröning in der polizeilichen Vernehmung am 11.6.1956 in Plochingen, Protokoll S.4, Staatsarchiv München, Akte der Staatsanwaltschaft 3178a; Bruno Gröning in seinem für den gerichtlichen Sachverständigen Prof. Jung, Freiburg, angefertigten Lebenslauf vom 27.12.1956  S.6, Archiv Bruno Gröning Stiftung.

[18] Aussage der Frau Enderlin in der polizeilichen Vernehmung vom 24.2.1953, Archiv Bruno Gröning Stiftung.

[19]Bruno Gröning in seinem eigenen Lebenslauf vom 18.6.1952, Archiv Bruno Gröning Stiftung.

[20] Dazu auch Bruno Gröning in der polizeilichen Vernehmung in Plochingen vom 11.6.1956, Protokoll S.5, Archiv Bruno Gröning Stiftung.

[21] Anny Freiin Ebner von Eschenbach, Miterlebtes in den Vorträgen in Gräfelfing, Archiv Bruno Gröning Stiftung; Die Abendzeitung, München, vom 4.3.1952; Schreiben der Landpolizei von Bayern an das Bayerische Innenministerium, Gesundheitsabteilung, vom 21.11.1950 über den Besuch eines Vortrages im Fremdenheim Weikersheim am 17.11.1950, Bayerisches Hauptstaatsarchiv, München, Bayerisches Ministerium des Inneren, vorl. Nr. 1597/ 02.

[22] Die Abendzeitung, München, vom 4.3.1952.

[23] Josette Gröning in: Neue Illustrierte vom 27.6.1965 S. 47.

[24] Schreiben Bruno Grönings an Rechtsanwalt Dr. Schwander Anfang 1956 S.3, 7; Schriftsatz Bruno Grönings im Arbeitsgerichtsprozess Stoltefuß-Hülsmann./.Gröning vor dem Arbeitsgericht München vom 20.3.1954 S.2; Josette Gröning in: Neue Illustrierte vom 27.6.1965, S.47.

[25] Prozess Stiegler-Sobotka./. Gröning vor dem Arbeitsgericht Herford -1 Ca 190/50-, Archiv Bruno Gröning Stiftung.

[26] Munzinger-Archiv: www.munzinger.de/search/portrait/Michael+Graf+Soltikow/0/4683.html (abgerufen am 25.7.2013).

[27] Prozess Soltikow./.Gröning beim Landgericht München II – 2 O 417/50-, Archiv Bruno Gröning Stiftung.

[28] Prozess Firma Kleine-Beeck ./.Hülsmann beim Landgericht Bielefeld – 4 C 2446/50-, Archiv Bruno Gröning Stiftung.

[29] Schreiben der Landpolizei Fürstenfeldbruck an die Kriminalabteilung, Polizeipräsident München,vom 16.2.1953; das Urteil des Schöffengerichts München-Land vom 30.7.-1.8.1957 spricht von wöchentlich mindestens 1 Vortrag vor etwa 35-50 Personen, Staatsarchiv München, Akte der Staatsanwaltschaft 3178a.

[30] Polizeiliche Vernehmung Burkhard Einbecks am 23.2.1953, Staatsarchiv München, Akte der Staatsanwaltschaft 3178a und Polizeidirektion München 15558 Blatt 175-176.

[31] Polizeiliche Vernehmung der Frau Enderlin am 24.2.1953. Burkhard Einbeck spricht in seiner polizeilichen Vernehmung vom 23.2.1953 von täglich bis zu 20 DM Miete pro Person, beides Staatsarchiv München, Akte der Staatsanwaltschaft 3178a.

[32] Einladung vom 10.11.1953, Bayerisches Hauptstaatsarchiv, München, Bayerisches Ministerium des Inneren, vorl. Nr. M 1597/02.

[33]Siehe Anm. 32.

[34] Nach Bruno Grönings Aussage in der Generalversammlung des Gröning-Bundes am 26./27.10.1957 in Plochingen war die Mitgliederzahl von 1400 auf unter 1000 geschrumpft, Tonbandaufnahme dieser Generalversammlung, Archiv Bruno Gröning Stiftung. Nach dem Bericht von Erich Pelz als Kassenprüfer auf dieser Generalversammlung betrug die Mitgliederzahl am 30.9.1957 1.190 Mitglieder, schriftlicher Bericht über die Generalversammlung, S.2, Archiv Bruno Gröning Stiftung. Konstantin Weisser spricht im Schreiben an Dr. Gemassmer vom 4.2.1955 von 1.300 Mitgliedern, im Schreiben an Frau Kunze vom 2.9.1957 von 1.200 Mitgliedern, beides Archiv Bruno Gröning Stiftung.

[35] Wolfgang Hausmann (Anm. 12) S.24, 68-69 mit Nachweisen der höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung.

[36] Schreiben der Deutschen Heilpraktikerschaft e. V. an das staatliche Gesundheitsamt Starnberg vom 29.7.1952 mit Durchschrift an das Bayerische Innenministerium, gegen Bruno Gröning Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Heilpraktikergesetz zu erstatten. Schreiben des Bayerischen Innenministeriums an die Regierung von Oberbayern vom 14.8.1952, gegen Gröning immer wieder Strafanzeige zu erstatten, wenn er seine Tätigkeit in bisheriger Weise fortsetze, Bayerisches Hauptstaatsarchiv, München, Bayerisches Ministerium des Inneren, vorl. Nr. M 1597/02 Blatt 140. Die polizeilichen Vernehmungen der Mitarbeiter und Kontaktpersonen Bruno Grönings begannen mit der Vernehmung Burkhard Einbecks am 23.2.1953 und Eugen und Helene Enderlins am 24.2.1953, beide Staatsarchiv München, Akte der Staatsanwaltschaft 3178a.

[37] 3-seitige Aktennotiz von E. A. Schmidt für Bruno Gröning vom 26.11.1953, Archiv Bruno Gröning Stiftung.

[38] Aussagen von Josette Gröning und Burkhard Einbeck, zitiert in: Neue Illustrierte, 20.6.1965, S.69 und 27.6.1965, S.47.

[39] Mit dem Begriff "Grönium" bezeichnete Bruno Gröning in den Anfangsjahren seines Wirkens dritte Personen, auf die er die Symptome einer erkrankten Person übertrug und damit nach außen sichtbar machte.

[40] Vergleich Bruno Gröning mit Anneliese Stoltefuß-Hülsmann vom 14.5.1954, Archiv Bruno Gröning Stiftung

[41] Tonbandaufnahmen der Generalversammlung des Gröning-Bundes in Plochingen am 26./27.10.1957, Archiv Bruno Gröning Stiftung.

[42] Heilungsberichte von Edmund und Klothilde Baur vom 30.4.1957, Archiv Bruno Gröning Stiftung; Dr. Horst Mann, Bruno Gröning - Sein Wort bannt die Krankheit, 2006, S. 43, 53 (Foto), Nachdruck der Veröffentlichungen aus DAS NEUE BLATT 1957 Nr. 16-28. Siehe auch die Aussage Edmund Baurs in der Gründungsversammlung des Gröning-Bundes im November 1953, Schreiben des Staatlichen Gesundheitsamtes Weilheim (Obb.) an die Regierung von Oberbayern vom 1.12.1953, Bayerisches Hauptstaatsarchiv, München, Bayerisches Ministerium des Inneren, vorl. Nr. M 1597/03.

[43]  Zum Hauskauf Tonbandaufnahmen Bruno Grönings vom 21.8.1958 und nach dem 30.4.1958 (genaues Datum unbekannt), Archiv Bruno Gröning Stiftung.

[44] Schreiben des Finanzvorstandes des Gröning-Bundes Direktor Konstantin Weisser an Anny Ebner von Eschenbach vom 9.5.1955, Archiv Bruno Gröning Stiftung.

[45] Josette Gröning, Drei Jahre mit Bruno Gröning. Die Taschenkalender 1956-1958, 2013.

[46] Informationsdienst des Gröning-Bundes, Folge 8, vom 1.3.1956, Archiv Bruno Gröning Stiftung.

[47] Polizeiliche Vernehmung Bruno Grönings vom 6.2.1956, Archiv Bruno Gröning Stiftung.

[48] Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 22.3.1957-7 U 143/56, S.2, Archiv Bruno Gröning Stiftung.

[49] Landesarbeitsgericht Stuttgart, Urteil vom 2.1.1957- IV Sa 88/56, Archiv Bruno Gröning Stiftung.

[50] Antwortschreiben von Konstantin Weisser an Dorothee Ludewig vom 5.9.1957 auf deren Schreiben vom 30.8.1957 an ihn, beides Archiv Bruno Gröning Stiftung.

[51] Die gesamte Generalversammlung wurde von Bruno Gröning auf Tonband aufgenommen, Tonbänder der Archiv Bruno Gröning Stiftung. Siehe auch den 5-seitigen schriftlichen Bericht über die Generalversammlung, Archiv Bruno Gröning Stiftung.

[52] Unter der Bezeichnung "Gröning-Laboratorium" hatte der Kaufmann Rudolf Bachmann im Juni 1953 eine GmbH errichtet, die Heilmittel produzierte, die unter der Anleitung Bruno Grönings hergestellt worden waren.

[53] Josette Gröning in: Neue Illustrierte vom 27.6.1965, S. 48.

[54]Bruno Gröning auf der Generalversammlung des Gröning-Bundes vom 26./27.10.1957, Tonband, Archiv Bruno Gröning Stiftung.

[55] Urteil des Landgerichts München II vom 16.1.1957, Staatsarchiv München, Akte der Staatsanwaltschaft 3178a.

[56] Revision vom 21.1.1958, Staatsarchiv München, Akte der Staatsanwaltschaft 3178a.

[57] Pelz auf der außerordentlichen Bundesversammlung am 21.9.1958 in Plochingen, Tonband Bruno Grönings, Archiv Bruno Gröning Stiftung.

[58] Satzung des Gröning-Bundes, Murnau-Seehausen, vom 22.11.1953, § 5 (Beiträge), Archiv Bruno Gröning Stiftung.

[59]Satzung des Vereins zur Förderung seelisch-geistiger und natürlicher Lebengrundlagen in Deutschland e. V., Schlossberg, Rosenheim, vom 4.5.1958, § 5a (Beiträge), Archiv Bruno Gröning Stiftung.

[60] Schreiben Bruno Grönings als Präsident des Gröning-Bundes an die Freunde und Mitglieder des Gröning-Bundes vom 17.4.1955 ("Konto für Sonderspenden"). Informationsdienst des Gröning-Bundes von Oktober 1955 ("Spendenkästchen und Spendenbeiträge"). Mitteilung 1958/Nr.1 der Bundeskassenverwaltung des Gröning-Bundes, Erich Pelz, ("Spendenaktion"). Alles Archiv Bruno Gröning Stiftung.

[61] Von Bruno Gröning besprochene Tonbänder nach dem 30.4.(genaues Datum unbekannt), vom 21.8., 5.10. und 19.11.1958, alle Archiv Bruno Gröning Stiftung.

[62] Siehe Anm. 61.

[63] Strafanzeige Bruno Grönings gegen das Ehepaar Baur bei der Staatsanwaltschaft Esslingen am 23.4.1958 wegen Betrugs, Untreue und Unterschlagung, Archiv Bruno Gröning Stiftung. Von Bruno Gröning besprochene Tonbänder nach dem 30.4.(genaues Datum unbekannt), vom 21.8., 5.10. und 19.11.1958, alle Archiv Bruno Gröning Stiftung.

[64] Bruno Gröning bei Kastorf in Springe am 6.10.1958 und sein Vortrag in Springe am  5.10.1958, vormittags, beides Tonbandaufnahmen Bruno Grönings, Archiv Bruno Gröning Stiftung.

[65] Gespräche Bruno Grönings mit Pelz und Dorothee Ludewig in Plochingen am 23.11.1958, Tonbandaufnahme, Archiv Bruno Gröning Stiftung.

[66] wie Anm. 65.

[67] wie Anm. 65.

[68] Vortrag Bruno Grönings in Springe am 5.10.1958, vormittags, Tonbandaufnahme, Archiv Bruno Gröning Stiftung.

[69] wie Anm. 65.

[70] Schreiben von Josette Gröning an das Nachlassgericht Plochingen vom 2.9.1959, Archiv Bruno Gröning Stiftung.

[71] Gespräch Bruno Grönings mit Pelz und Loy-Leute am 18.1.1959, Tonbandaufnahme, Archiv Bruno Gröning Stiftung.

[72] Bruno Gröning in den Gesprächen mit Loy-Leute am 24.10.1958 und mit Pelz  am 23.11.1958, Tonbandaufnahme, Bruno Gröning Stiftung.

[73] Gespräch Bruno Grönings mit Pelz und Loy-Leute am 18.1.1959, Tonbandaufnahme, Archiv Bruno Gröning Stiftung.

[74] Staatsarchiv München, Akte der Staatsanwaltschaft 3178a.

[75] Staatsarchiv München, Akte der Staatsanwaltschaft 3178a.

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