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Erster Bericht der Kriminalaußenstelle Rosenheim

Landpolizei Oberbayern, Kriminalaußenstelle Rosenheim, 4.9.1949
Abschrift (PDF)
 

Vorbemerkung
Von Anfang an wurden Bruno Grönings öffentliche Auftritte auf dem Traberhof bei Rosenheim im Spätsommer 1949 polizeilich überwacht. In einer Weisung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 24.8.1949 forderte Staatssekretär Dr. Josef Schwalber die Regierung von Oberbayern dazu auf, Bruno Gröning sofort darauf hinzuweisen, dass eine Ausübung der Heilkunde im Sinne des Heilpraktikergesetzes untersagt und damit strafbar ist. Schwalber gab die Anweisung, Grönings Tätigkeit in dieser Hinsicht zu überwachen und falls festgestellt werde, dass er die Heilkunde ausübe, solle unverzüglich mit Strafanzeige gegen ihn vorgegangen werden.

Hinweis
Die Schreibweise wurde an die Richtlinien der aktuellen Rechtschreibung angepasst.



Landpolizei Oberbayern
Kriminalaußenstelle Rosenheim

Rosenheim, den 4.9.49

Betrifft: Affäre Gröning

Am Samstag, dem 27.8.49, kam ich gegen 19 Uhr zum Traberhof. Auf dem Parkplatz vor dem Hause hatte sich eine etwa 500-köpfige Menschenmenge angesammelt, die auf das Erscheinen von Gröning wartete, der sich im Hause befand.

Gegen 20.15 Uhr erschien Gröning kurz auf dem Balkon, verblieb dort etwa 1 Minute und ging wieder in das Zimmer zurück, ohne gesprochen zu haben. Herr Harwart gab der wartenden Menge bekannt, dass Gröning gleich wiederkommen würde, er würde sich im Zimmer konzentrieren. Ein Herr aus dem engeren Stabe Grönings gab kurze Anweisungen an die im Halbkreis vor dem Balkon sitzenden und stehenden Heilungssuchenden. Er sagte, sie sollten sich von ihrem Nebenmann freimachen und nicht auf Tuchfühlung herangehen, da sonst ein sog. Kurzschluss entstehen würde und keine Heilung erfolgen könne.

Nach etwa 20 Minuten kam Gröning wieder heraus auf den Balkon und sprach zu den Heilungssuchenden. Er führte dem Sinne nach etwa Folgendes aus:

Er habe niemanden hierhergebeten, im Gegenteil, habe er immer betont, die Leute möchten warten, bis er die Erlaubnis zum Heilen hätte. Er wolle jedem helfen, doch möchte er haben, dass dies ordnungsgemäß und nicht so im Durcheinander wie hier vor sich gehe. Er könne auch nur denen helfen, die an ihn glaubten und auch einen festen Glauben zum Herrgott hätten, der ihm die Heilkraft verliehen hätte. Somit erfülle er auch nur eine ihm übertragene Aufgabe und seine Pflicht, wie jeder von den Versammelten in seinem Berufe auch. Alle Kranken, die zu ihm kämen, könnten ihr Geld zu Hause lassen, das brauche er nicht, doch müssten sie ihre Krankheit und viel Zeit mitbringen und die würde er ihnen nehmen.

Gröning fragte dann, wer Schmerzen habe. Viele hoben die Hand. Kurze Zeit später fragte er wieder, wer jetzt noch Schmerzen habe, worauf nur noch wenige die Hand hoben. Er forderte die Menschen nun auf, die Hand an die schmerzende Stelle zu legen und die Augen zu schließen. Nach etwa 10 Sekunden konnten die Augen wieder geöffnet werden und Gröning fragte, was sie verspürt hätten. Die Antwort war verschieden, doch gaben alle an, dass sie ein eigenartig prickelndes Gefühl im Körper verspürt hätten. Gröning sprach dann nur noch kurz und zog sich wieder zurück. Ein Herr aus dem Stabe Grönings bat die Menge noch, es möchten die Leute, die Heilungen empfangen hätten, sich melden. Von Heilungen weiß ich persönlich an diesem Abend nichts.

Am Samstag, dem 3.9.49, waren Hptw. Ablinger und ich nachmittags wieder zum Traberhof abgestellt. Die dort versammelte Menschenmenge dürfte 3.000 bis 3.500 betragen haben. Die Zahl der Heilungssuchenden wie auch der Neugierigen dürfte gleichmäßig gewachsen sein.

Gröning kam etwa gegen 16.30 Uhr heraus und wurde jubelnd begrüßt. In seinem Auftrage hielt ein Herr, anscheinend zu seinem Stabe gehörend, eine Lobrede auf Gröning, die jede Verherrlichung Grönings ablehnte, dadurch aber doch geschickt die Anhimmelung des Wunderdoktors, des Heilbringers für die Armen und Kranken, förderte. Der weitere Vorgang spielte sich ähnlich ab, wie am 27.8.49. Gröning sprach nur verhältnismäßig kurz, da er sehr heiser war. Nachdem sich Gröning wieder zurückgezogen hatte, verliefen sich vor allem die Neugierigen sehr rasch. Es bildeten sich nun am Aufstellungsort der Kranken einige Gruppen.

Mittelpunkt einer Gruppe war eine Frau im Alter von etwa 70 Jahren. Diese Frau soll lahm gewesen sein und hatte nicht mehr laufen können. Die Dastehenden halfen der Frau nun aufstehen und diese ging nun, teils allein, teils leicht geführt, vor dem Platz etwa 30 bis 50 Meter auf und ab. Es handelte sich um Frau Lackermaier aus Rosenheim, Weinstr. 4. Die Frau gab auf unser Befragen an, dass sie seit April 49 an den Füßen gelähmt gewesen sei und nicht mehr laufen hätte können. Nun sei ihr dies erstmals nach der Heilung durch Gröning wieder möglich.

Mittelpunkt einer anderen Gruppe war ein Ehepaar mittleren Alters, die in einem Fahrstuhl ihren 9-jährigen, seit Geburt gelähmten Sohn fuhren. Nach Aussage der Eltern habe der Sohn noch nie den Kopf so richtig frei bewegen können und es wäre auch nicht möglich gewesen, ohne Gewaltanwendung seine Beine zu bewegen. Das Kind bewegte den Kopf frei, die Beine wurden vom Vater mühelos im Kniegelenk gebeugt und auch gespreizt. Stehen oder gehen konnte das Kind nicht, da es naturgemäß keine Kraft in den Beinen hatte.

Wir hörten außerdem noch von einigen Personen, dass sie sich nun ganz anders fühlten als zuvor. Es handelte sich hier jedoch um innere Krankheiten. Weitere augenscheinliche Heilungen wurden uns nicht bekannt.

gez.: Käsberger


F. d. R. d. A.
[Unterschrift]
(Boos)
Angestellte

Quelle:
Archiv Bruno Gröning Stiftung

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