• German
  • Niederländisch
  • Dänisch
  • Englisch

Klarstellung der Korrespondenz Meckelburg, Enderlin, Kuhfuß

Bruno Gröning, undatiert

Abschrift (PDF)

Vorbemerkung
In der ersten Hälfte des Jahres 1950 hatte Bruno Gröning den Münchener Geschäftsmann Otto Meckelburg als Manager. Die Zusammenarbeit mit Meckelburg gestaltete sich äußerst schwierig und spannungsreich. Unter anderem versprach dieser – gegen den ausdrücklichen Willen Grönings – der 18-jährigen an doppelseitiger Lungentuberkulose erkrankten Ruth Kuhfuß aus Säckingen die Heilung. Doch Ruth Kuhfuß verstarb am 30.12.1950.

Im März 1955 wurde Bruno Gröning von der Staatsanwaltschaft München wegen des Vorwurfs der fortgesetzten unerlaubten Ausübung der Heilkunde (Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz) angeklagt. Weiter wurde ihm zur Last gelegt. er habe fünf Jahre zuvor Ruth Kuhfuß fahrlässig getötet. Otto Meckelburg hatte ihn bereits am 3.6.1951 mit diesem Vorwurf angezeigt, nachdem sich Bruno Gröning von ihm ein Jahr zuvor getrennt hatte.

Bereits am 14.2.1951 hatte der Münchener Heilpraktiker Eugen Enderlin Bruno Gröning in einer polizeilichen Vorsprache ebenfalls der fahrlässigen Tötung der Ruth Kuhfuß bezichtigt, nachdem Bruno Gröning im November 1950 seine Zusammenarbeit mit Enderlin beendet hatte. Enderlin wiederholte seinen Vorwurf auch in der polizeilichen Vernehmung am 23.6.1953, nachdem auch eine erneute Kooperation zwischen Bruno Gröning und ihm am 30.Mai 1953 gescheitert war.

Vor Gericht wurde Gröning beschuldigt, er habe Ruth Kuhfuß vom notwendigen Arztbesuch abgehalten (von den Ärzten allerdings war die junge Frau zuvor für unheilbar erklärt worden) und ihr die Heilung versprochen. In der folgenden undatierten Abhandlung geht Bruno Gröning umfassend auf den Fall Kuhfuß ein und entkräftet diese beiden Vorwürfe.

In der ersten Instanz vom Schöffengericht München-Land im Urteil vom 1.8.1957 wurde Bruno Gröning wegen Verstoßes gegen das Heilpraktikergesetz zu 2000,- DM Geldstrafe verurteilt , aber vom Vorwurf der fahrlässiger Tötung freigesprochen. Im Januar 1958 wurde er in der zweiten Instanz vom Landgericht München II wegen Verstoßes gegen das Heilpraktikergesetz und auch fahrlässiger Tötung der Ruth Kuhfuß zu insgesamt acht Monaten Gefängnis auf Bewährung und 5.000,- DM Geldstrafe verurteilt. Sein Rechtsanwalt, Dr. Grasmüller, legte Revision ein. Zu einem endgültigen Urteil in dem Verfahren kam es jedoch nicht mehr. Zuvor starb Bruno Gröning am 26.1.1959 in Paris.

Hinweis
Die Schreibweise wurde an die Richtlinien der aktuellen Rechtschreibung angepasst. Textauszeichnungen wie Gesperrtschreibung oder Unterstreichungen wurden wie im Original vorgenommen.

Klarstellung
der Korrespondenz Meckelburg, Enderlin, Kuhfuß

Vorausschicken muss ich hier, dass mir alle hier erwähnten Schreiben bis heute unbekannt waren, diese wurden mir von Meckelburg nicht vorgelegt.

Aus dem Schreiben von Herrn Kuhfuß an Meckelburg vom 4.1.50 geht

    hervor, dass Herr Kuhfuß bereits ein Schreiben vom 29.11.1949 an Herrn Meckelburg richtete. Selbiges ist hier unter dieser Korrespondenz nicht auffindbar,

    geht aus diesem Schreiben vom 4.1.50 hervor, dass Herr Kuhfuß am 5.11.1949 die Anweisung von mir erhalten hat, seine Tochter 6 Tage später röntgen zu lassen.

 

Es ist der einwandfreie Beweis dafür, dass ich dadurch die Ruth Kuhfuß den Ärzten überwiesen habe. Grund alleine war der, dass ich diesen Fall als hoffnungslos ansah einmal, und zum anderen war es ein Leichtsinn von Vater und Tochter K., dass sie sich der ärztlichen Betreuung vollständig entzogen. Es blieb mir nur diese eine Möglichkeit (Röntgenaufnahme) Vater und Tochter dazu zu bewegen, dass sie sich wieder unter ärztliche Aufsicht begaben usw.

Weiter geht aus diesem Schreiben vom 4.1.50 hervor, dass Herr Kuhfuß in der Annahme gewesen, dass ich ihm in 2 bis 3 Wochen neue Anweisungen für weitere Röntgenaufnahmen geben würde.

Weiterhin heißt es in demselben Schreiben: „Wir haben seit der Aufnahme am 12.12. gar nichts unternommen“.

Hierin ist der Beweis dafür gegeben, dass Herr Kuhfuß mein Anliegen, nach 6 Tagen seine Tochter röntgen zu lassen, nicht eingehalten hat, sondern, was demnach am 11. bzw. am 12.11. hätte geschehen sollen, erst am 12.12. geschehen ist. Eine Verzögerung von Seiten des Vaters.

Mein Anraten, dass die Tochter K. den Weisungen des Gesundheitsamtes Folge zu leisten habe, wurde ebenfalls nicht befolgt.

Beweis: Der Vater bemerkt in seinem Schreiben als Grund dafür, Ruth will nichts von einem Arzt sehen. Sie vertraut allein Herrn Gröning.

Dieses ist der Beweis dafür, dass ich weder Vater noch Tochter von den Ärzten abgeraten, sondern nur zugeraten habe. Daher frage ich, wie man mir so ohne Weiteres die Schuld beimessen kann, trotzdem doch aus dem Schreiben vom 4.1.50 alles klar hervorgeht, nämlich, dass die Schuld allein bei Kuhfuß’s selbst liegt einmal, und zum anderen, dass die Tochter von einem Arzt nichts mehr wissen will, ist eher Schuld der Ärzte und nicht die meine.

Unmöglich aber konnte ich Ruth Kuhfuß wie Vater Kuhfuß um den Glauben bringen, dass sie wieder gesund wird.

Hierzu geht der Beweis aus dem Schreiben der Frau Dr. Volk, Ärztin von Säckingen,  hervor, in dem diese Ärztin selbst sagt: „Ich habe diesen Glauben des Vaters Kuhfuß nicht erschüttern wollen, da für mich nach dem Fehlschlagen der Heilbehandlung in Wehrawald das Schicksal des jungen Mädchens feststand.“

Betonend muss ich sagen, dass mir von der Krankheit der Ruth Kuhfuß die Krankheitsbezeichnung nicht mitgeteilt worden war. Ich selbst stellte äußerlich durch Augenschein fest, wie es jeder andere Mensch sehen musste, dass sie in einem total abgemagerten Zustand war. Es ist bei mir auch nie der Fall gewesen, dass ich nach Krankheiten frage, noch mir diese berichten lasse, denn das ist Sache der Ärzte bzw. der Heilpraktiker. Und doch habe ich mein Anraten dahin gehend gegeben, dass die Ruth Kuhfuß nicht aus den Händen der Ärzte kommt. Es ist in diesem Schreiben doch die Rede von diesen Weisungen, die ich Vater und Tochter gegeben habe und die man auch weiter von mir erwartete. Es muss dieses Schreiben ganz dahin gehend herausgestellt werden, dass hier alle die Beweise enthalten sind, die zu meiner Entlastung dienen.

Aus dem Schluss des Schreibens vom 4.1.50 ist weiter zu entnehmen (wie weit sind die Heilstätten gediehen), dass Meckelburg dem Vater wie der Tochter Kuhfuß versprochen hat, dass er durch seinen Verein zur Erforschung Gröning’scher Heilmethoden (den Meckelburg im Jahre 1950 ins Leben gerufen hat) die Tochter Kuhfuß in seine zu errichtende Heilstätte aufnehmen wollte.

Beweis dafür ist, dass Meckelburg den Fall Ruth Kuhfuß für die Auswertung seiner Forschungsarbeiten für sehr notwendig hielt. Wörtlich sagte Meckelburg:

„Sie (Gröning) müssen unter allen Umständen diese Kranke annehmen, da ich (Meckelburg) diesen Fall für meine (Meckelburgs) Forschungsarbeiten dahin gehend benötige, indem ich (Meckelburg) der gesamten Menschheit einmal den Beweis dafür geben will, wie weit sie die Tochter Kuhfuß abgebaut und vernachlässigt haben, zum anderen, dass jede Krankheit durch Gröning geheilt werden kann“. Dieses sollte der Triumphzug Meckelburgs gegen die Schulmedizin sein.

Antwortschreiben Meckelburgs an Kuhfuß vom 12.2.50:

Betrifft Beantwortung des Schreibens vom 14.11.49 von Kuhfuß an Meckelburg.

Hierin heißt es:

Im Auftrage von Herrn Gröning teile ich Ihnen mit, dass Ihre Tochter sich hinsichtlich ihrer Krankheit beobachten möchte.

Dieses alles geschah, ohne mir einen Brief vorzulegen, wie Meckelburg auf Befragen zugab. Trotzdem mir der Fall nicht unbekannt war, denn ich hatte der Tochter K. doch geraten, sich wieder in ärztliche Betreuung zu begeben.

Weiter geht aus diesem Schreiben hervor, dass Herr Meckelburg tatsächlich dem Vater Kuhfuß die feste Zusage dafür gegeben, dass die Tochter K. als erste Heilungssuchende – und zwar kostenlos – in der Heilstätte Mittenwald (die ja noch gar nicht errichtet war) aufgenommen werde. Selbst die Fahrkarte sollte ihr kostenlos zugesandt werden, denn es heißt weiter wörtlich „sodass für die Heilung keinerlei Kosten entstehen werden.“

Mit diesem allein wird die Bestätigung dafür gegeben, dass Meckelburg selbst Vater und Tochter Kuhfuß eine Heilung durch mich zugesichert hat.

Das weitere Schreiben von Vater Kuhfuß an die Gemeinschaft zur Erforschung und Unterstützung Gröning’scher Heilmethoden e.V. vom 17.2.1950 gibt den Beweis dafür, dass er über das Angebot von Meckelburg sehr erfreut war, dass seine Tochter in dieser Heilstätte in Mittenwald Aufnahme finden sollte.

Frage – bis hierher –:

Wer hat hier Vater und Tochter Kuhfuß Versprechungen gemacht?

Antwort: Meckelburg!

Weiteres Schreiben (von Kuhfuß) an den Verein (Gemeinschaft zur Erforschung Gröning’scher Heilmethoden), Meckelburg, vom 16.5.50.

Aus diesem Schreiben ist zu entnehmen, dass es der Tochter nicht gut geht einmal und zum anderen drängt der Vater darauf, dass die Tochter „sobald als möglich in die Behandlung von Herrn Gröning kommt“. Eine Behandlung durch einen anderen Arzt lehnt die Tochter schroff ab und glaubt unerschütterlich an Herrn Gröning.

Herr Kuhfuß will mich durch das Rufen eines anderen Arztes nicht verletzen. Also ist hiermit zugegeben, dass er, der Vater Kuhfuß von sich aus mich nicht verletzen wollte. Wenn ich es ihm verboten hätte – wie man es mir jetzt vorwirft – einen Arzt herbeizuziehen, hätte er von diesem meinem Verbot geschrieben und nicht von einer Verletzung, oder er hätte zumindest erwähnt: „da Herr Gröning die Zuziehung eines Arztes nicht wünscht“, oder so ähnlich.

Und wieder drängt Herr Kuhfuß darauf, dass seine Tochter in die Heilstätte kommt, die Meckelburg ihm so schmackhaft gemacht haben muss.

Antwortschreiben Meckelburg vom 25.3.50 an Kuhfuß:

Denn aus diesem Schreiben geht wiederum einwandfrei hervor, dass Meckelburg Herrn K. gegenüber die bereits gemachte Zusage vom 12.2.50 hinsichtlich der Kur der Tochter K. in seiner Heilstätte aufrechterhält, so die Heilstätte fertig ist und auf Belegung wartet. Vorgeschoben hat Meckelburg in diesem Schreiben nur, dass er auf die Konzessionserteilung von Seiten der Bayerischen Behörde warte.

Weiter heißt es: Es bestünde demnach nur ein anderer Weg, dass Ruth schnellstens in den Genuss der Gröningschen Behandlung komme, nämlich sie hier irgendwo in der Nähe in einer Privatpension unterzubringen, damit sie die Möglichkeit habe, von ihm (Gröning) behandelt zu werden. Herr Kuhfuß solle sich dieses reiflich überlegen, hier wäre Ruth´s Wunsch, schnell behandelt zu werden, erfüllt.

Und wieder muss ich die Frage stellen:

Wer hat wem ein Versprechen gegeben, sowohl in Bezug auf die Heilstättenbelegung wie auf die Möglichkeit einer Behandlung durch mich (Gröning)?

Meckelburg! Meckelburg stellt in diesem seinen Schreiben vom 25.3. erst die Behandlung durch Herrn Gröning dem Kuhfuß in Aussicht.

Es ist also erwiesen, dass Ruth nicht behandelt wurde durch Herrn Gröning, sondern ihr dies erst wieder erneut in Aussicht gestellt worden ist durch Meckelburg.

Weiterhin ist der Beweis dafür gegeben, dass Meckelburg über meine Person und mein Wirken selbst verfügte und zwar allein deshalb, weil (er) den, d. h. seinen Verein zur Erforschung meiner Methoden ins Leben gerufen.

Schon in dieser Zeit drängte Meckelburg auf mich ein, indem er mir wörtlich sagte, ich (Gröning) müsste alles so tun, wie er es von mir verlangt. Im anderen Falle könnte er mich für sein Unternehmen regresspflichtig machen und drohte mir zu dieser Zeit häufig an, dass ich ihm im widrigen Falle 300.000,- D-Mark zahlen müsste.

Ich muss schon sagen, dass es keine besseren Beweise geben kann, als wie ich sie aus diesem Schreiben bis zum 23.3.50 entnommen habe. Es ist mir unverständlich, dass die Behörden selbst nicht darauf gekommen sind, wo sie doch im Besitze dieser Unterlagen sind.

Aber gehen wir von dem ab und verbleiben wir bei der nackten Tatsache.

Das weitere Schreiben von Kuhfuß an den Verein und Herrn Meckelburg – ohne Datum – betrifft die Antwort auf das Schreiben vom 25.5.30 des Meckelburg an Kuhfuß. Herr Kuhfuß nimmt hierin Bezug auf sein Schreiben an Meckelburg vom 20.3.50, nach Mittenwald abgesandt (dieses fehlt hier).

Kuhfuß erwähnt über das Schreiben vom 20.3., dass er seine Tochter Ruth wahrscheinlich am 11.4.50 abreisen lassen wird. Er bat dabei Herrn Meckelburg, ihm Nachricht zu geben, ob er mit diesem Plan einverstanden sei. Bis heute (Tag des Briefes ohne Datum) hatte Herr Kuhfuß keine Nachricht erhalten, musste daher annehmen, dass Herr Meckelburg bis dato nicht in Mittenwald gewesen ist.

Bis hierher ist erneut der Beweis erbracht, dass Meckelburg Herrn Kuhfuß nur mit leeren Versprechungen hingehalten hat und dadurch den Vater und die Tochter Kuhfuß in ihrer Auffassung, dass sie eine ärztliche Betreuung nicht mehr für notwendig anzusehen brauchten, bestärkte.

Und wiederum muss ich, was bis hierher einwandfrei hervorgeht, hervorheben, dass Meckelburg an Kuhfuß Versprechungen gemacht hat, nicht Gröning.

Die Sätze über Behandlung, über Heilstätten usw. sind besonders hervorzuheben als Beweis dafür, dass Kuhfuß sich nur an Meckelburg und nicht an mich selbst gewandt hat, hat wenden können, da er, wie er selbst schreibt, mich nicht erreichen kann.

Weiter heißt es im Schreiben von Kuhfuß:

„Bitte ermessen Sie unser Leid und unsere ungeheure Verantwortung.“

Also nicht Gröning, sondern Kuhfuß selbst ist verantwortlich für sein Handeln.

Auf Grund der vielen Versprechungen von Meckelburg fühlt Kuhfuß sich sehr bedrängt und sieht auch ein, dass er durch die Krankheit seiner Tochter eine ungeheure Verantwortung übernommen hat.

Dieses alles ist, es kann nicht oft genug gesagt werden, auf Grund der vielen Versprechungen von Meckelburg an Kuhfuß zustande gekommen, sodass der Vater Kuhfuß erst recht seine Tochter aus der ärztlichen Betreuung gezogen hat.

Zum Schluss ist zu diesem Schreiben noch zu erwähnen, wie es auch im Schlusssatz heißt, dass Herr Kuhfuß einen Durchschlag dieses seines Briefes vom 20.3. sorgfältigerweise auch nach Wangerooge abgesandt hat.

Telegramm vom 4.3.1950 aus Säckingen an Herrn oder Frau Meckelburg: „Erbitte Beistand und Rat. Zustand verschlechtert. Bitte Ihr Kommen nicht länger aufschieben. Kuhfuß.“

Dieses Telegramm gibt ebenfalls den einwandfreien Beweis dafür, dass Meckelburg wie Frau, Vater und Tochter mit Rat beigestanden haben einmal, und zum anderen ist aus diesem zu entnehmen, dass nicht Gröning, sondern lediglich alleine Meckelburg und Frau in die Wohnung des Kuhfuß kommen sollten.

Zum Schreiben von Kuhfuß an Meckelburg vom 6.5.1950, betreffend Telegramm von Meckelburg vom 5.5.50, das am 6.5.1950, 11:50 Uhr, bei Kuhfuß eingetroffen:

Kurz erwähnt (Telegramm liegt nicht vor) ergibt sich aber aus dem Text des Schreibens vom 6.5.1950 der Beweis, dass Meckelburg dem Bitten des Kuhfuß nicht nachkommen kann, sondern Meckelburg ihn nur immer wieder hinhält.

Der Inhalt dieses Briefes bringt das Leid des seelisch abgebauten Vaters durch den Rückschlag der Tochter klar zum Ausdruck.

Der Grund, der alleinige Grund, dass die Tochter wieder einen Rückschlag erlitten, geht einwandfrei aus nachstehendem hervor:

„Vor circa einer Woche lebte sie (Ruth) auf, lachte und scherzte wieder, nachdem sie in der Zeitung gelesen hatte, dass Herr Gröning in Konstanz sei. Aber mit dem Schwinden der Tage, Herrn Gröning bei dieser Gelegenheit hier zu sehen, ist sie wieder vollkommen in den vorherigen Zustand zurückgefallen. Aus diesem Grunde haben wir ihr auch nichts gesagt, dass wir so dringend um Herrn Grönings Kommen gebeten haben. Wir wollen Sie vor Erschütterungen schützen, denn sobald sie weiß, dass sie Herrn Gröning nicht wiedersieht, dann ist ihr Ende sofort da.“

Hierzu muss ich bemerken:

Wenn ich seit dem ersten Tage der Begegnung Vater und Tochter um den Glauben gebracht hätte, wäre dadurch hier das Schlimmste sofort zu befürchten gewesen. Der beste Beweis dafür ist hier das Schreiben des Kuhfuß vom 6.5.1950 an Meckelburg.

Weiterhin gibt der Vater hier an, was ich nicht wörtlich zitiere:

aber wenn Herr Meckelburg die Ruth sehen und bewundern würde, wie fest ihr Glaube, der durch nichts zu erschüttern ist, dann würde Meckelburg alles aufbieten und ihr sicher die letzte Bitte nicht versagen.

Hier hat der Vater bereits eingesehen, dass es die letzte Hoffnung, die letzte Bitte ist – wie der feste Glaube – dass bei seiner Tochter kaum noch an eine Heilung zu denken ist.

Der weitere Beweis dafür, dass ich (Gröning) ihr Vertrauen und Lebensmut habe geben können ist – wie Ruth und ihr Vater es hier deutlich schreiben – dass Ruth fest daran glaubt, dass wir (sie und ich) uns wiedersehen. Und zwar habe ich ihr, (der) Tochter, bei dem ersten Besuch gesagt, dass es unmöglich sein wird, mich so oft zu sehen, zumal sich die Ärzte doch täglich wie stündlich um sie kümmern würden.

Das alleine aus dem Sätzchen: „Denken Sie doch, was wir zu verantworten haben“, ist Beweis genug wieder einmal dafür, dass der Vater K. sich seiner vollen Verantwortung bewusst war. Und wieder muss ich wieder betonend sagen, dass Vater Kuhfuß sich von Meckelburgs dahin gehend beeinflussen und vertrösten ließ, sodass er die Verantwortung bald nicht mehr glaubt tragen zu können, zumal auch alle seine Verwandten und Bekannten von ihm verlangten, dass er seine Tochter in ärztliche Betreuung geben solle.

Aber die Tochter Ruth weist jede ärztliche Betreuung zurück. In diesem Schreiben heißt es wörtlich: „Aber so wie Ruth, weisen wir dieses zurück“.

Weiter heißt es: „Aber andererseits muss ich schon gestehen, dass vor meiner Seele sich eine riesengroße Verantwortung auftürmt, die mir zu schwer erscheint.“

Und wieder muss ich sagen, dass der Vater, der sich seiner riesengroßen Verantwortung bewusst gewesen ist, nur seiner Tochter zuliebe auf ärztliche Betreuung verzichtete, obwohl er als Vater und Vormund die volle Verantwortung für sein Kind trug. Mithin ist hier nicht nur anzunehmen, sondern bestimmt zu sagen, dass er als Vater und Vormund zur Verantwortung wegen fahrlässiger Tötung herangezogen werden musste, ebenso Meckelburg, der ihn (Vater Kuhfuß) dahin gehend beeinflusste. Somit waren beide, Meckelburg wie Vater K., für die Fahrlässigkeit zur Verantwortung zu ziehen (und zwar muss ich besonders betonen, bis zu diesem Schreiben).

Der Schlusssatz ergibt, dass Vater K. vollkommen durcheinander ist, indem er täglich das Schlimmste vor Augen gesehen, zermürbt wurde.

Ganz zum Schluss heißt es:

„Ich lege alles im Vertrauen in Ihre Hände, bitte verlassen Sie uns nicht. Ich danke Ihnen zeitlebens für Ihre Mühe“.

gez. Kuhfuß.

Das alles heißt, dass Meckelburg Vater Kuhfuß laufend mit Versprechungen hingehalten hat, obwohl er wusste, dieses niemals verantworten zu können; daher ist es sehr leicht zu verstehen, dass Meckelburg von sich die Schuld auf mich zu lenken sucht.

Schreiben von Vater K. an Gröning vom 15.5.50:

    Hier muss ich vorausschicken, dass ich von diesem Schreiben keine Kenntnis erhalten habe.

    Dieses Schreiben beweist, dass ich Vater und Tochter den Glauben an das Gute, Göttliche gegeben und auch, dass sie zu Gott bitten mögen, dass er (Gott) seiner Tochter das verloren gegangene göttliche Gut, die Gesundheit, wiedergibt. Gesundes Leben kommt nur aus Gottes Hand, nach dem wir zu streben haben. Was Gott für uns bestimmt, werden wir nur dann erhalten, wenn wir nach seinen Geboten leben.

Daraus, dass der Vater K. an den Bayerischen Ministerpräsidenten Nachstehendes telegrafiert:

„Erhalten Sie dem deutschen Volke den großen Wohltäter Gröning, erteilen Sie ihm bitte die Erlaubnis!“ ist alleine das zu entnehmen, dass Vater Kuhfuß mich für einen großen Wohltäter gehalten hat einmal, und zum anderen, dass die Versprechungen Meckelburgs, dass die Tochter K. in die von Meckelburg noch zu errichtende Heilstätte baldmöglichst Aufnahme finden wird, niemals auf meine Schultern abgeladen werden kann.

Dies geht einwandfrei aus den bis hierher erwähnten Schreiben hervor.

Das weitere Schreiben von Vater K. an Meckelburg ohne Datum ergibt wiederum einwandfrei, dass Meckelburg Vater K. und Tochter K. schon für die nächsten Tage die Aufnahme in seiner Heilstätte Mittenwald in Aussicht stellt, obwohl diese noch gar nicht existiert.

Ein weiteres Telegramm (ohne Datumsangabe in der Abschrift) von Vater K. an Herrn oder Frau Meckelburg nach Wangerooge.

Auch dieses ergibt das Gleiche, nämlich, dass Meckelburg Vater K. ein Versprechen gegeben, dass Meckelburg Kuhfuß’s in dringenden Fällen aufsuchen wollte.

Zu diesen kurzgehaltenen Berichten der R.K. vom 29., 30. und 31.5.1950 sowie vom 1.6., 2.6. u. 3.6.50 haben nur den einen Grund, dass Tochter K. ihren Körper nicht außer Acht lassen  soll, um ggf. jedem Arzt sagen zu können, wie ihr Krankheits-, bzw. Gesundheitszustand ist. Hiervon habe ich Meckelburgs genauestens unterrichtet, indem ich beiden – d. h. Meckelburg und seiner Frau – sagte, dass Vater und Tochter K. aus dem jeweiligen Zustand das schöpfen sollten, aus dem sie laufend entnehmen sollen, wie groß der Zerfall der Kranken war.

Von diesen Berichten habe ich von Meckelburgs ebenfalls keine Kenntnis erhalten, trotzdem ich ja Meckelburgs den Fall genauestens geschildert und auf jede Gefahr hin aufmerksam gemacht hatte.

Meckelburgs habe ich jedenfalls auf die Gefahren hingewiesen und ihnen auch sehr oft gesagt, dass Meckelburg, Vater und Tochter Kuhfuß keine Versprechungen in irgendeiner Weise machen dürfe, sondern eher darauf hinlenken, wie ich in der ersten Begegnung getan: die Kranke wieder in die Hand der Ärzte zu bewegen.

Trotz allem hat Meckelburg von sich aus alles darangesetzt, sodass ich der Ruth K. einen Privatbesuch abstatten müsste. Auch hier war die Drohung von Meckelburg gegen mich die, dass er mir wörtlich sagte: dass er mich im Weigerungsfall, so ich seinem Verlangen nicht nachkäme, mit 300.000,- DM regresspflichtig machen könne und auch würde.

Hier kam es auch von Seiten Meckelburgs so, dass er dem Vater und der Tochter sagen wollte – was er auch getan – Herr Gröning komme, den Rest der Krankheit seiner Tochter mitfortzunehmen.

Hierauf war ich sehr empört und sagte, dass das ja von vornherein unzutreffend sei.

Und wieder sagte Meckelburg, es sei für ihn die einzige Rettung, nachdem er heute von mir wisse, dass die Tochter Kuhfuß über kurz oder lang dahin gehen würde, wo wir alle früher oder später zu folgen hätten, sich dieses Falles zu entledigen.

Auch hier machte ich Meckelburg die größten Vorhaltungen, indem ich ihm sagte, dass er den beiden Lieben sehr viel versprochen haben müsse, was er niemals halten könne. Daher fasste Meckelburg Mut, er nahm mir sein [unleserlich] aber vorweg, indem er im Beisein von Vater und Mutter K. der Ruth K. wortwörtlich sagte: „Herr Gröning kommt, um Ruth den Rest ihrer Krankheit mitzunehmen.“

Es blieb mir hier gar nichts anderes übrig, als nicht dagegen zu sprechen, denn ich hätte sonst die Kranke um ihre letzte Glaubenskraft gebracht und sie wäre womöglich unter diesen Umständen seelisch zusammengebrochen.

Ich verweise hier auf das Schreiben von Frau Dr. Volk: „Ich habe diesen Glauben des Vaters nicht erschüttern wollen pp.“

Zu dem Schreiben des Meckelburg vom 6.6.1950

Hier schreibt Herr Meckelburg erstmals:

Betr.: Behandlung Ihrer Tochter Ruth durch Herrn Gröning.

Hervor geht aus dem Schreiben, dass Herr Meckelburg auch wieder durch mich zu sehr in Anspruch genommen sein will, sodass er auf den Brief des Herrn Kuhfuß vom 15.5.1950 erst jetzt dazu gekommen sei, mit mir sein Anliegen durchzusprechen.

Hierzu muss ich von vornherein betonen, dass Herr Meckelburg in diesem zur Erkenntnis kam, dass ich doch Recht hatte. Er hat eingesehen, dass dieser Kranken auch mit dem allerbesten Willen wirklich nicht zu helfen war.

Es gab hier zwischen uns beiden (Meckelburg und mir) heftige Auseinandersetzungen, sodass ich wohlweislich sagte, soweit ich mich heute noch sehr gut erinnere: Gott geb’s, dass Sie, Herr Meckelburg, Recht hätten, denn damit wäre diesem kranken Kind geholfen. So ungefähr hat Meckelburg sich auch in seinem Schreiben ausgedrückt. Im letzten Absatz schreibt Meckelburg: „Sollten Sie hinsichtlich der Behandlung Ihrer Tochter weitere Wünsche haben, so stehen wir Ihnen selbstverständlich im Rahmen des Möglichen gern zur Verfügung. Ich bitte Sie pp.“

Hier ist ebenfalls von Meckelburg der Beweis dafür gegeben, dass (er) Vater und Tochter Kuhfuß alle ihre Wünsche zu erfüllen gedachte, wie aus all den zurückliegenden Schreiben ersichtlich ist. Dass ich die besten wie herzlichsten Grüße übermitteln ließ, wird nicht bestritten.

Weiteres Schreiben Kuhfuß’s an den Verein zur Erforschung Gröning’scher Heilmethoden und Meckelburg vom 17.6.50.

Hier nimmt Herr Kuhfuß Bezug auf das Schreiben von Meckelburg vom 6.6.1950.

Zu diesem Schreiben muss ich vorausschicken, dass Meckelburg nicht mehr zu meiner Umgebung gehörte. Den näheren Grund möchte ich in diesem Falle nicht näher bekannt geben.

Einwandfrei geht hieraus hervor, warum Kuhfuß hier wörtlich schreibt: „Herrn Grönings Sorge um Ruth hat uns tief berührt. Dafür danken wir ihm herzlich. Ruth geht es besser“ usw.

Hier ist das beste Zeichen dafür gegeben, dass, sowie die Kranke eine gute Nachricht erhielt, sie gleich sichtlich wieder aufbaute, indem sie durch das Gute wieder neuen Lebensmut erhielt.

Wie Herr Kuhfuß hier schreibt:

„Eine Luftveränderung dürfte in diesem Zusammenhang heilend wirken“.

Dieses Sätzchen allein beweist, dass Meckelburg auch dahin gehend Vater und Tochter Kuhfuß sogar auf die Luftveränderung hingewiesen hat, sodass diese heilend auf sein Kind sich auswirken würde. Weiter geht hervor, dass Vater K. immer wieder auf die Lizenzerteilung wartet, damit Ruth baldmöglichst Aufnahme in der Meckelburg-Heilstätte finden wird.

Auf das Anraten Meckelburgs, Ruth in einer Privatpension unterzubringen, musste Vater K. aus finanziellen Gründen Abstand nehmen. Bei all diesem ist doch klar ersichtlich, dass Meckelburg durch seine so vielen und leeren Versprechungen den Vater Kuhfuß irregeführt und zum anderen ihn wirklich von meinem Vorschlag, Ruth in ärztliche Betreuung zu geben, abgebracht hatte. Dieses ist das letzte Schreiben das hier vorliegt von Meckelburg – Kuhfuß.

Versäumen möchte ich nicht, hier noch anzufügen, dass

    das 1. Schreiben von Herrn Kuhfuß vom 4.1.1950 an Herrn Meckelburg und Frau gerichtet war;

    die weiteren Schreiben von und an Meckelburg bringen den Beweis dafür, dass Meckelburg Herrn Kuhfuß auch seinen Verein zur Erforschung usw. bekannt gegeben einmal und zum anderen ihm auf Grund dessen diese vielen Versprechungen gemacht hat.

Damit ist der einwandfreie Beweis dafür gegeben, dass der Meckelburg-Verein von sich aus das getan hat, was er sich als Aufgabe gestellt: nur meine Methoden zu erforschen.

Der verantwortliche Teil ist und bleibt der Verein für alle diese seine (Meckelburgs) Machenschaften.

Kurzum, so eine Fahrlässigkeit vorliegen sollte, ist alleine nach diesem hier vorliegenden Material (Schriftwechsel) doch der allein Schuldige der Verein zur Erforschung Gröning’scher Heilmethoden e. V., deren Vorsitzender Herr Meckelburg und andere, die dazugehören, führen und nicht, wie es in der Anklageschrift heißt: Gröning habe sich eine fahrlässige Tötung zu schuldenkommen lassen.

Zu der Korrespondenz Enderlin – Kuhfuß

Schreiben von Herrn Kuhfuß an Gröning vom 4.10.50.

Auch hierin muss ich betonend herausstellen, dass ich von Herrn Enderlin keine Kenntnis über diesen Brief erhielt.

Aus diesem Schreiben geht einwandfrei das Gleiche hervor, was Herr Kuhfuß bereits an Meckelburg geschrieben hatte.

Ein weiteres Schreiben von Enderlin an Kuhfuß folgt am 10.10.50.

Der ganze Inhalt dieses Schreibens ist von Enderlin frei erfunden.

Schreiben des Kuhfuß an Enderlin vom 11.10.50.

Auch hier muss ich sagen, dass es das Gleiche ist, wie in allen Schreiben an Meckelburg. Wichtig aber ist, dass Vater K. hierin schreibt, dass es mit seiner Tochter auf Leben und Tod geht einmal, und zum anderen, dass seine Tochter keinen Arzt an sich herankommen lässt. Sie glaubt an Gröning bis zu ihrem Tode. Ihren Arzt sieht sie alleine durch all diese vielen Verwirrungen und Versprechungen durch Meckelburg, der ja schon anfangs behauptet hat, Gröning könne heilen, wenn er nur wolle, nur in Gröning. Meckelburg schildert dabei die Heilung seiner Frau, die bereits von Prof. Sauerbruch aufgegeben war und andere Fälle, wie die,die sie selbst in Erfahrung gebracht hat. Aus diesem Grunde sei er an Gröning interessiert und habe daher es für nötig befunden, einen Verein ins Leben zu rufen, der alleine die Aufgabe habe, Grönings Methoden zu erforschen. Daher lässt es sich sehr leicht verstehen, dass Vater und Tochter Kuhfuß von dem festen, ich muss schon sagen, fanatischen Glauben an Gröning nicht abzubringen waren. Ich selbst glaube, richtig gehandelt zu haben, dass ich die beiden nicht um diesen Glauben gebracht habe. Auch von diesem Schreiben habe ich von Enderlin keine Kenntnis erhalten. Genauso ist mir nicht bekannt geworden das Schreiben von Kuhfuß an Gröning vom 1.11.1950, noch vorgelegt worden, worin Herr Kuhfuß Herrn Enderlin die Bitte vorträgt, mir diesen Brief möglichst persönlich übergeben zu wollen. Das Antwortschreiben von Enderlin an Kuhfuß liegt nicht vor, und zwar, wie Herr Kuhfuß in seinem Schreiben vom 15.11.1950 Bezug nimmt auf das Schreiben vom 10.10.50. Als Erstes schreibt Herr Kuhfuß:

Betr.: Ruth Kuhfuß, Behandlung Gröning, TB.

Zu diesem muss ich in Erwägung ziehen, dass Herr Enderlin Heilpraktiker ist und wissen musste, dass er als solcher, sowie ihm durch dass Schreiben von Vater K. bekannt geworden ist, dass dessen Tochter TB-krank ist, TB-Kranke nicht behandeln durfte, sondern diese Krankheit meldepflichtig ist. Da Enderlin bei Bekanntwerden der Krankheit seiner Meldepflicht nicht nachgekommen ist, hat er sich als Heilpraktiker strafbar gemacht.

Weiter ist aus diesem Schreiben zu entnehmen, dass Herr Enderlin in seinem Antwortschreiben vom 10.10.50 freundliche, aufbauende Worte gebraucht habe, in dem er der Kranken einen wirklich neuen Lebensmut gegeben. Von diesem Schreiben ist mir nicht das Geringste durch Enderlin bekannt gegeben worden, noch wurde mir dasselbe vorgelegt.

Aus dem Schreiben von Enderlin an Kuhfuß vom 27.11.1950 entnehme ich, dass Enderlin mir die Mitteilung aus dem Schreiben vom 15.10.1950 gemacht haben will.

Weiterhin schreibt Enderlin, dass zunächst einmal an eine Fernheilung gedacht ist. Entnommen hat Enderlin die Fernheilung aus dem Antwortschreiben Kuhfuß vom 15.11.1950, in dem Herr Kuhfuß mitteilt, dass seine Tochter wieder neuen Lebensmut geschöpft habe. Auffallend ist, wie Herr Enderlin als Heilpraktiker wörtlich schreibt:

„Nachdem der Allgemeinzustand sich gebessert hat, ist anzunehmen, dass es sich um Regelungsschmerzen handelt. Ich bitte Sie, mir weiteren Bescheid zukommen zu lassen“.

Dieses allein ist der Ton des Heilpraktikers Enderlin.

Aus diesem Schreiben ist ebenfalls zu entnehmen, dass Herrn Enderlins Antwortschreiben vom 27.11.50 das Vertrauen des Vaters wie der Tochter Kuhfuß geweckt hat und Freude ausgelöst hat. Herr Kuhfuß schildert die Krankheit so deutlich, dass Herr Enderlin erst recht sich seiner Pflicht als Heilpraktiker hätte bewusst sein müssen, was er hier am ehesten zu tun habe und nicht Herrn Kuhfuß auch noch damit hinzuhalten, dass er ihn nur vertröstete und seine Pflicht darin sah, Herrn Gröning das Anliegen eines hilfeschreienden Vaters vorzutragen.

Jetzt findet sich hier ein Schreiben von Herrn Enderlin an Herrn Kuhfuß vom 14.12.50 vor.

Der Inhalt dieses Briefes ist kurz, dafür aber so aufschlussreich, dass für die zurückliegende Korrespondenz der Beweis erbracht ist, dass wiederum Enderlin diese Briefe niemals vorlegte.

Hierin schreibt er:

In Beantwortung Ihres Briefes vom 5. d. M. danke ich Ihnen bestens und teile Ihnen mit, dass ich Ihrer Tochter durch Fernbehandlung Kraft schicken werde.

Hier ist Enderlin allein auf den Gedanken gekommen, ob er Gröning die Mitteilung macht oder nicht, er (Gröning) ist ja bei mir nicht mehr im Hause und ich kann das auch für mich sehr gut verbuchen.

Betonend muss ich hier bemerken, dass Herr Enderlin mir in der Zeit, in der ich bei ihm gewissermaßen als Prüfling war, gesagt, was mir auch seine Patienten bestätigen, er könne das Gleiche tun wie Gröning, so er es seinen Patienten gesagt hat. Er habe in seiner langjährigen Praxis viele Menschen schon auf diesem Wege von den schwersten unheilbaren Krankheiten geheilt. Er selbst will sehr schwer Lungen-TBC-krank gewesen sein und habe die Heilung an sich selbst vollzogen. Mit diesem Sätzchen, dass er selbst der Tochter K. durch Fernbehandlung Kraft schicken wolle, ist nicht nur der Beweis dafür gegeben, dass er selbst heilen wollte, sondern dass er mithin die Behandlung der Tochter K. durch Fernbehandlung übernommen hat, wobei er seiner Pflicht als Heilpraktiker keinesfalls genügte.

Auf der anderen Seite gibt er weiter an, dass er, Enderlin, leider von Herrn Gröning nichts Positives berichten kann; das Heilverbot bestehe nach wie vor und wird auch so schnell nicht aufgehoben werden. D. h., mit diesem hat Enderlin dem Vater Kuhfuß zu verstehen gegeben, dass er sich in Zukunft nicht mehr an Gröning zu wenden habe, sondern nur noch an ihn (Enderlin) selbst.

Weiter schreibt Enderlin, er bemühe sich, so viel wie möglich gutzumachen, was er nicht verschuldet habe. Er bringt dabei seine feste Überzeugung zum Ausdruck, einmal, dass er sich in die Lage des Vaters K. hineindenken kann und darum auch alles tun werde, was in seinen Kräften steht, um seinem (Kuhfuß’s) Kind zu helfen.

„Geben Sie bitte weitere Nachricht, wie das Befinden ist.“

Hier ist das Siegel dafür gegeben, dass Enderlin seine feste Überzeugung dem Vater K. zum Ausdruck gebracht, dass er versichert sein kann, seinem Kinde wird wirklich geholfen. Und er verlangte weiter von Kuhfuß, dass er ihn weiter auf dem Laufenden über das Befinden seines Kindes halte.

Es ist mithin als unverantwortlich anzusehen, dass Enderlin als Heilpraktiker den Vater Kuhfuß in keiner Weise aufklärte und auf die Gefahren, die die Krankheit seiner Tochter in sich birgt, hinwies.

Hiermit hat Herr Enderlin allein alles übernommen, was er mir nachweislich nach dem Tode der Tochter K. zudiktierte, indem ich mich einer fahrlässigen Tötung schuldig gemacht habe.

Ich muss schon sagen, dass Meckelburg wie Enderlin von sich auf mich die Schuld dahin gehend ablenkten, da sie beide genau wissen, dass sie die Allein-Schuldigen sind. Die Beweisaufnahme aus dem Vorliegenden ergibt ein einwandfreies klares Bild darüber, dass beide an meine Stelle gesetzt werden müssen, da sie sich der fahrlässigen Tötung schuldig machten.

Daher erwarte ich vonseiten des Gerichts eine genaue Revision, wer hier der wirklich Schuldige ist.

Wenn auch Meckelburg in dem Glauben gehandelt hat, dass ihm das Recht auf Grund seines Vereins zur Erforschung Gröning’scher Heilmethoden zustand, dass er mir die Kranke aufdrängen konnte, auch wenn sie einer wirklichen ärztlichen Betreuung – wie in diesem Falle – bedurfte, so wollte er mit den vielen Versprechungen an die Kranke wie deren Angehörige sein Ziel dahin gehend erreichen, gegen die Schulmedizin einen Trumpf ausspielen zu können.

Hier spielt Meckelburg mit dem Leben eines Menschen, um nur nach seinem Glauben den triumphierenden Sieg für sich und seinen Verein über die Schulmedizin verbuchen zu können.

Herr Enderlin hat wohlweislich vergessen, dass er als Heilpraktiker erst recht die Verpflichtung hat, meldepflichtige Krankheiten der Gesundheitsbehörde auf dem schnellsten Wege zu melden. TBC ist eine Krankheit, die gemeldet werden muss. Er hat dieses bewusst allein nur deshalb unterlassen, um seinen Ehrgeiz dahin gehend herauszustellen, dass er als Heilpraktiker Enderlin mehr könne, als wozu die gesamte Schulmedizin überhaupt in der Lage ist. Dieses Verfehlen des Heilpraktikers Enderlin gibt den festen Aufschluss dafür, dass er sich der fahrlässigen Tötung schuldig gemacht hat.

Ich löste mich von Enderlin nur deshalb, weil mehrere solcher und ähnliche Delikte wegen Vergehens gegen das Heilpraktikergesetz vorgelegen haben. Damit über mein Zusammensein mit Enderlin ein klares Bild entsteht, muss ich noch dazu sagen, dass ich auf Anraten meines damaligen Rechtsanwaltes, Herrn Dr. Reuß, München, bei Enderlin als Prüfling in dem Fall war, in dem er der Gesundheitsbehörde über meinen Anwalt die Bestätigung dafür geben wollte, dass mein Wirken mit dem Heilpraktikergesestz nichts gemein hatte. Diese Bestätigung habe weder ich, noch mein Anwalt von Enderlin erhalten. Dafür aber hat Herr Enderlin auf Grund meines Namens und meiner Person ein gutes Geschäft dahin gehend gemacht, so dass er sich mit diesen vereinnahmten Geldern, die er alleine für sich alleine einbehielt, eine Villa in Feldafing kaufen konnte.

Als weiteren Beweis dafür, dass Herr Enderlin als Heilpraktiker weitere TBC-Kranke zur Behandlung angenommen, ohne zu bedenken, dass er diese als Heilpraktiker nicht behandeln darf, sondern verpflichtet ist, sie der Gesundheitsbehörde zu melden, ist auch noch anzusehen, der anbeiliegende Zeitungsausschnitt: „Seelen-Narkose mit der Butterdose, Stanniolkugeln gegen TBC“ usw.

Mithin hat Enderlin nachweislich und bewusst gegen das Heilpraktikergesetz verstoßen und sich der fahrlässigen Tötung im Falle Ruth Kuhfuß schuldig gemacht.

Quelle:
Archiv Bruno Gröning Stiftung

Spende

Mit einer Spende können Sie die Projekte der Bruno Gröning Stiftung unterstützen.

Weiter

Shop

Im Online-Shop haben Sie die Möglichkeit, CDs und Bücher mit Vorträgen, Berichten von Zeitzeugen und Publikationen über das Leben und Werk von Bruno Gröning zu erwerben.

Weiter