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Ruth Kuhfuß

Bruno Gröning, undatiert

Abschrift (PDF)


Vorbemerkung
In der ersten Hälfte des Jahres 1950 hatte Bruno Gröning den Münchener Geschäftsmann Otto Meckelburg als Manager. Die Zusammenarbeit mit Meckelburg gestaltete sich äußerst schwierig und spannungsreich. Unter anderem versprach dieser – gegen den ausdrücklichen Willen Grönings – der 18-jährigen an doppelseitiger Lungentuberkulose erkrankten Ruth Kuhfuß aus Säckingen die Heilung. Doch Ruth Kuhfuß verstarb am 30.12.1950.

Im März 1955 wurde Bruno Gröning von der Staatsanwaltschaft München wegen des Vorwurfs der fortgesetzten unerlaubten Ausübung der Heilkunde (Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz) angeklagt. Weiter wurde ihm zur Last gelegt, er habe fünf Jahre zuvor Ruth Kuhfuß fahrlässig getötet. Otto Meckelburg hatte ihn bereits am 3.6.1951 mit diesem Vorwurf angezeigt, nachdem sich Bruno Gröning von ihm ein Jahr zuvor getrennt hatte.

Vor Gericht wurde Gröning beschuldigt, er habe Ruth Kuhfuß vom notwendigen Arztbesuch abgehalten (von den Ärzten allerdings war die junge Frau zuvor für unheilbar erklärt worden) und ihr die Heilung versprochen. In der folgenden undatierten Abhandlung geht Bruno Gröning umfassend auf den Fall Kuhfuß ein und entkräftet diese beiden Vorwürfe.

In der ersten Instanz vom Schöffengericht München-Land im Urteil vom 1.8.1957 wurde Bruno Gröning wegen Verstoßes gegen das Heilpraktikergesetz zu 2000,- DM Geldstrafe verurteilt, aber vom Vorwurf der fahrlässiger Tötung freigesprochen. Im Januar 1958 wurde er in der zweiten Instanz vom Landgericht München II wegen Verstoßes gegen das Heilpraktikergesetz und auch fahrlässiger Tötung der Ruth Kuhfuß zu insgesamt acht Monaten Gefängnis auf Bewährung und 5.000,- DM Geldstrafe verurteilt. Sein Rechtsanwalt, Dr. Grasmüller, legte Revision ein. Zu einem endgültigen Urteil in dem Verfahren kam es jedoch nicht mehr. Zuvor starb Bruno Gröning am 26.1.1959 in Paris.

 

Hinweis
Die Schreibweise wurde an die Richtlinien der aktuellen Rechtschreibung angepasst. Textauszeichnungen wie Gesperrtschreibung oder Unterstreichungen wurden wie im Original vorgenommen.

Zum Fall Kuhfuß gebe ich nachstehenden wahrheitsgetreuen Bericht.

Der Vater Kuhfuß soll, wie ich anlässlich einer polizeilichen Vernehmung in Stuttgart Anfang des Jahres 1955 zum ersten Male erfuhr, schon im Jahre 1949 nach Herford und später im Jahre 1950 an Herrn Meckelburg seiner Tochter wegen geschrieben haben. Meckelburg soll sehr viel mit dem Vater Kuhfuß korrespondiert haben, sodass Meckelburg Herrn Kuhfuß dahin gehende Versprechungen gemacht haben soll, dass er (Meckelburg) einmal für die Tochter Kuhfuß sorgen werde und das andere Mal dafür, dass die Tochter Kuhfuß in seiner Heilstätte aufgenommen würde.

In der Heilstätte also, die er (Meckelburg) durch seinen „Verein zur Erforschung Gröning’scher Heilmethoden“ errichten wollte. Auf dies gegebene Versprechen hin bedrängte mich Meckelburg; er sagte mir in aller Strenge sehr oft, dass ich alles tun müsse, wie er es für seine Erforschung meiner Heilmethoden für notwendig halte. Meckelburg wollte der Schulmedizin beweisen, dass Ruth Kuhfuß alleine durch die vielen erfolglosen Versuche der Ärzte (die sie tatsächlich, wie er sich ausdrückte, nur als Versuchskaninchen benutzt hätten), wie sie ja selbst zugegeben haben wollen, ein hoffnungsloser Fall sei, dass alles eben nur noch ein letzter Versuch in einer Heilstätte sei, derselbe aber doch zu keiner Heilung führen werde, nur, damit die Ärzte sagen könnten, dass sie wirklich alles versucht hätten, da bei dieser so weit fortgeschrittenen Krankheit keine Heilung mehr zu erwarten wäre. Dass aber Ruth Kuhfuß nur so weit abgebaut worden sei, dass die „Gröning’sche Heilmethode“ hier noch Hilfe bringen könne.

Besonders zu bemerken ist, dass nicht nur Herr Meckelburg dieser Ansicht war, sondern auch Vater und Tochter Kuhfuß. Letzteres sagten mir beide bei unserer ersten Begegnung in Bad Wiessee. Beide erklärten, dass die ärztliche Kunst schon lange ganz und gar versagt hätte, eine Hilfe von dieser Seite also ganz und gar nicht mehr zu erwarten und völlig ausgeschlossen sei.

Vater Kuhfuß sagte mir: „Die Ärzte haben für meine Tochter ab morgen früh, 8 Uhr, ein Bett im Krankenhaus reserviert, um noch einen letzten Versuch anzustellen, obwohl dieser auch nicht die geringste Hoffnung auf Erfolg verspricht. Ich denke nicht mehr daran, meine Tochter den Ärzten nochmals als Versuchskaninchen auszuliefern. Ich kann dies als Vater nicht mehr verantworten. Ich habe den Ärzten das schon viel zu oft gewährt, sodass ich als Verantwortlicher für meine Tochter mir deswegen schon die größten Vorwürfe machen muss. Ich schäme mich als Vater, mein einziges Kind so weit den Ärzten anvertraut zu haben. Ich hätte bestimmt vieles verhüten können, wenn ich meinem Misstrauen den Ärzten gegenüber gefolgt wäre. Meine Tochter ist lediglich ein Versuchskaninchen, ein Versuchsobjekt für die Arzte gewesen.“

Hierauf sagte anschließend die Tochter Ruth Kuhfuß: „Ich denke nicht daran, nochmals ins Krankenhaus als Versuchskaninchen zu gehen, ich will von allen Ärzten nichts mehr wissen. Meine einzige Hoffnung ist und bleibt allein Herr Gröning.“ „Herr Gröning, Sie haben bekanntlich schon sehr vielen Menschen geholfen, zu denen auch Frau Meckelburg gehört, die bereits von Ärzten größter Kapazität aufgegeben war und das noch ohne ihre persönliche Anwesenheit“. Der Vater stimmte seiner Tochter zu, indem er sagte, dass sie auf diesen Tag schon gewartet hätten und dass sie wüssten, dass ihnen dieses Warten vom Herrgott durch die Hilfe des Herrn Gröning belohnt werden würde.

Ich muss hier besonders betonen, dass ich, obgleich ich es mir – wie ich es bei allen Hilfesuchenden tue – verbeten hatte, mir die Krankheit zu schildern, mich von vornherein weigerte (öfters weigerte, da man mich immer wieder hierzu bewegen wollte), der Frage „Kuhfuß“ überhaupt näherzutreten. Bei der ersten Begegnung mit Vater und Tochter Kuhfuß hatte ich von vornherein erkannt, dass der Tochter Kuhfuß in keinem Falle mehr zu helfen war. Und ich bezeichnete diese Kranke als Todeskandidatin. Als ich Herrn Meckelburg dieses so sagte, forderte er ausdrücklich, dass ich diese Kranke keinesfalls ablehne, nicht ablehnen dürfe, da ihm durch diesen Fall so viel Gelegenheit gegeben werde, dem Verein – der zu dieser Zeit seiner Gründung entgegensah – zum Aufschwung zu verhelfen, indem er vor allem der gesamten Schulmedizin eins auswischen könnte – wie er sich ausdrückte -. Herr Meckelburg war davon überzeugt, dass auch der Ruth Kuhfuß durch mich zu helfen war, deshalb, weil seine Frau, die von Professor Sauerbruch bereits als unheilbar aufgegeben worden, dadurch gesund geworden war, dass sie nur auf einem Stuhl gesessen hatte, auf dem ich vor ihr einmal gesessen hatte. Frau Meckelburg hat mich erst nach ihrer Gesundung persönlich gesehen.

Trotz einer ernsten Auseinandersetzung zwischen Meckelburg und mir, die ich im teilweisen Beisein des Arztes Dr. Keim und im Beisein des Herrn Beuchel, Esslingen, mit Meckelburg hatte, war also Herr Meckelburg nicht zu belehren, dass es im Falle Kuhfuß eine Heilung nun wirklich nicht gab und er verlangte von mir, hier zu helfen.

Dr. Keim ist vor einigen Jahren verstorben, sodass mir für diese Auseinandersetzung als Zeuge allein Herr Beuchel geblieben ist. Mit Dr. Keim war ausdrücklich darüber gesprochen worden, dass man mir unmöglich ein Eingehen auf die Angelegenheit Kuhfuß aufzwingen könnte. Herr und Frau Meckelburg hatten Vater und Tochter Kuhfuß davon gesprochen, wie es Frau Meckelburg ergangen war und nun auch in diesen beiden Menschen, die ja nach einem Rettungsstrohhalm griffen, denn Tochter Kuhfuß war ja auch von den Ärzten aufgegeben, die Überzeugung wachgerufen, dass ich und nur ich alleine der Tochter Kuhfuß die Heilung bringen könne und bringen würde, wenn ich nur wollte.

Ich hatte auch bei der Unterredung mit Vater und Tochter Kuhfuß in Bad Wiessee feststellen müssen, dass Herr und Frau Meckelburg Vater und Tochter Kuhfuß so weit beeinflusst hatten, dass sie der festen Überzeugung waren, dass nur noch ich der Tochter Kuhfuß helfen könnte, wenn immer ich es nur wollte. Deshalb war es mir nicht möglich, Vater und Tochter Kuhfuß klarzumachen, dass so, wie sie es sich gedacht hatten und wie es ihnen dieses von Menschen mitgeteilt worden, eine Heilung durch mich nicht möglich, vielmehr ausgeschlossen war. Aber etwas musste ich in diesem Falle doch tun, um Tochter Kuhfuß wieder in ärztliche Behandlung zu lancieren. Es war hier für mich ein guter Rat sehr teuer.

Da kam mir plötzlich der Gedanke, Ruth Kuhfuß den guten Rat zu geben, sich ständig zu beobachten, indem sie auf alle sonderbaren Gefühle, die sich im Laufe der Zeit in ihrem Körper zeigten und zeigen würden, gut achte, diese Beobachtungen aufschreiben und mir das Geschriebene von Zeit zu Zeit zuschicken sollte. (Dies von Ruth Kuhfuß Geschriebene habe ich niemals zu sehen bekommen, da Herr Meckelburg es nicht für notwendig hielt, es mir auszuhändigen.). Der weitere Rat war der, dass ich Vater und Tochter Kuhfuß bat, nach einigen Tagen – und ich nannte die Zahl von 6 bis 9 Tagen – sich einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen und dabei eine Röntgenaufnahme machen bzw. Durchleuchtung vornehmen zu lassen, was dann ergeben sollte, ob sich der Zustand gebessert oder verschlechtert hätte. Die Tochter Kuhfuß sagte mir, dass sie sich an jenem Abend sehr sehr wohl gefühlt habe, wie es schon lange nicht mehr der Fall gewesen sei, worauf ich ihr sagte, dass der Mensch nicht glauben solle, so er sich wohlfühle, auch schon gesund sei. Es sei bestimmt das Sicherste, wenn jeder Kranke, so auch hier, sich einer genauen ärztlichen Untersuchung unterzöge und dadurch unter ärztlicher Kontrolle bliebe. Dieses mein Anraten wurde von Vater und Tochter dann bejaht und wie ich später erfahren habe, auch befolgt. Obwohl das Resultat gleich Null war, befriedigte mich sehr, dass die Tochter auf mein Anraten hin wieder unter ärztlicher Kontrolle und Behandlung stand. Wie ich später von Meckelburg auf mein energisches Verlangen erfuhr, hatte sich die Tochter Kuhfuß tatsächlich einer ärztlichen Nachuntersuchung unterzogen. Dies beruhigte mich sehr. Später bestätigte mir dieses auch Ruth Kuhfuß und ich hatte jetzt erst recht allen Grund anzunehmen, dass Ruth Kuhfuß auf mein Anraten hin sich wieder unter dauernder ärztlicher Kontrolle befände.

Wie schon oben gesagt, hatte ich selbst schon bei der ersten Begegnung keine Hoffnung auf Gesundung der Ruth Kuhfuß. Trotzdem durfte ich diese Kranke nicht um ihr Selbstvertrauen und alle Hoffnungen bringen, daher tat ich alles auf die Art und Weise, wie oben angeführt. Schon deshalb durfte ich der Schwerkranken den Glauben nicht nehmen, weil sie, sowie Vater Kuhfuß dann einen seelischen Zusammenbruch erlitten hätten; wer wäre hier in der Lage, die Verantwortung übernehmen zu wollen.

Ausdrücklich möchte ich an dieser Stelle betonen, dass Mutter Kuhfuß gegen den Willen ihres Mannes war. Vater Kuhfuß bewies mir das dadurch, dass er schon bei der ersten Begegnung in Gegenwart seiner Tochter dies mir sagte.

Meines Wissens ist die Frage auch vonseiten der Ärzte noch nicht geklärt, ob ein Arzt verpflichtet ist, seinen Patienten zu sagen, dass ihnen nicht zu helfen wäre. Zum anderen ist die Frage ungeklärt, ob ein Arzt seinen Patienten sagen darf, dass ihnen nicht zu helfen sei. In dem Falle (Ruth Kuhfuß) hatte sich die Kranke deshalb von den Ärzten losgesagt, weil diese sie aufgegeben hatten. Sie war deshalb in eine Verzweiflung geraten und hat nun von sich aus alles versucht, damit ihr geholfen werde.

Es erhebt sich die Frage: Kann man mich verantwortlich dafür machen, dass Vater und Tochter Kuhfuß irgendeinen Weg suchten, der aus dieser Verzweiflung herausführte und dass dieser Weg gerade zu mir führte?

Es erhebt sich die weitere Frage:

Wodurch bin ich hier der fahrlässigen Tötung schuldig, weil ich auf eine nur irgend mögliche Weise Vater und Tochter Kuhfuß dazu bewegt habe, sich wieder in ärztliche Behandlung zu begeben? Wie kann man mir hier also überhaupt den Vorwurf machen, ich hätte Ruth Kuhfuß aus der ärztlichen Behandlung herausgezogen?

Wenn Vater und Tochter Kuhfuß das Vertrauen zu den Ärzten verloren hatten, dann durch die Ärzte selbst, die sie aufgegeben, und nicht durch mich! Wenn es mir also nicht gelungen ist, Vater und Tochter Kuhfuß soweit zu beeinflussen, dass sie (Ruth Kuhfuß) dauernd wieder in ärztlicher Behandlung bliebe, dann nicht etwa durch mein Abraten, sondern einzig und allein dadurch, dass die Ärzte selbst jedes Vertrauen auf sie untergraben hatten, indem sie Ruth Kuhfuß aufgaben und Vater Kuhfuß dieses auch noch sagten. Ich habe alle hierfür nur gangbaren Wege gesucht. Wenn diese von Vater und Tochter Kuhfuß nicht gegangen worden sind, so kann man mich für die Taten und Worte der Ärzte, die hier abschreckend gewirkt haben, nicht verantwortlich machen.

Weiter erhebt sich die Frage:

Wenn ein Mensch, der so vielen unkontrollierbaren Einflüssen ausgesetzt ist, die Übersicht verliert und in seiner Verzweiflung das tut, was ihm richtig erscheint, – Kuhfuß’s sich also an mich wandten – wie kann der, der der Letzte in der Reihe der Unternehmen ist, verantwortlich gemacht werden dafür, dass hier kein Unternehmen zu einem Erfolg führte?

Wenn Kuhfuß’s zuerst zu mir gekommen wären und hernach zu den Ärzten und der Erfolg wäre der gleiche gewesen, nämlich, dass die Ärzte Ruth Kuhfuß hätten aufgeben müssen, weil keine Hilfe möglich war, hätte man dann den Ärzten, also den Letztbehandelnden den Vorwurf der fahrlässigen Tötung gemacht oder auch mir?

Man hätte auch dann und dann erst recht geurteilt: Gröning hat Ruth Kuhfuß so weit kommen lassen, Gröning ist der fahrlässigen Tötung schuldig!

Soll ich also wirklich der Alleinschuldige sein in jedem Falle?

Wenn ja, dann wäre mir, als dem Alleinverantwortlichen, die Leitung der Medizin übertragen, obwohl mir dieses vonseiten der Medizinalbehörden noch nicht mitgeteilt worden ist.

Der Fehler liegt hier m. E. allein darin, dass die Ärzte und allein die Ärzte durch ihr der Patientin gegenüber ausgesprochenes Urteil, dass keine Hilfe mehr sei, der Patientin Ruth Kuhfuß und deren verantwortlichem Vormund Vater Kuhfuß jede Hoffnung und jedes Vertrauen zu den Ärzten raubten und sie deshalb einen anderen Weg ging, als die Ärzte es wünschten. Der Enderfolg wäre in jedem Falle der gleiche geblieben, nämlich, dass Ruth Kuhfuß tatsächlich eine Todeskandidatin war. Dies kann ich nicht oft genug in aller Deutlichkeit klarstellen.

Meckelburg drängte mich immer wieder und verlangte von mir, dass ich mit ihm zu Kuhfuß’s fahren sollte, um Kuhfuß’s zu sagen, dass ich gekommen sei, Ruth Kuhfuß den Rest ihrer Krankheit mitzunehmen. Ich gab Meckelburg klar zu verstehen, dass ich mich weigere, den Kuhfuß’s dies zu sagen, weil es nicht zuträfe. Meckelburg erklärte mir seinen Standpunkt, nämlich, dass das mit dem gar nichts zu tun habe, denn wir könnten unmöglich den Kuhfuß’s die Wahrheit sagen, wie ich sie wisse. Er zwang mich direkt unter Androhung, dass er mich regresspflichtig machen würde, falls ich mich weigere, dazu mit ihm nach Säckingen zu Kuhfuß’s zu fahren.

Hierzu muss ich bemerken, dass Meckelburg mich dahingehend in die Enge trieb, indem er mir drohte, wenn ich mich dem Verein nicht so zur Verfügung stellen würde, wie es in den Satzungen festgelegt und auch von mir unterschrieben worden sei – nämlich, dass man meine Heilmethoden nun auch wirklich erforschen könne – (was ja auch der Name des Vereins schon sage), er mich mit einer Summe von 300.000,- DM regresspflichtig machen könnte und auch werde. Die Rechtsanwälte, die bei der Gründung des Vereins zugegen waren und die Satzungen mit aufgestellt hatten, hielten es auch für notwendig, dass ich mich nun auch voll und ganz zur Verfügung stellen müsse. Herr Meckelburg hatte mich also durch die Satzungen des „Vereins zur Erforschung Gröning’scher Heilmethoden“, die von mir mit unterschrieben worden waren, vollkommen in der Hand. Ich musste mich allem fügen, was Meckelburg anordnete und unternahm. Jedoch hatte er es unterlassen, mich vor Festlegung der Satzungen auf solche besonderen Fälle hinzuweisen und auch ich hatte nicht mit einem solchen Verlangen mir gegenüber gerechnet, sodass ich es unterlassen habe, mich durch einen Passus in den Satzungen gegen solche Streitfälle zu schützen, sodass ich nun vollkommen festgenagelt war.

Auch während der ganzen Fahrt von Kleiß nach Säckingen blieb ich bei meiner Weigerung, den Kuhfuß’s zu sagen, dass ich gekommen sei, um Ruth Kuhfuß den Rest ihrer Krankheit mit fortzunehmen. So erklärte mir Meckelburg, dass er das schon anbringen würde. Ich erhielt die Bestätigung dafür, dass er sein Vorhaben in der Zeit, während er mit den Eltern Kuhfuß in deren Wohnzimmer gesprochen und ich mich bei Ruth Kuhfuß aufgehalten, auch ausgeführt hatte, bei unserer Verabschiedung von Kuhfuß’s, denn dabei wiederholte er die Worte, dass er mich mitgebracht habe, damit ich der Tochter den Rest ihrer Krankheit mitnähme, in meinem Beisein. Er betonte ausdrücklich, dass Vater Kuhfuß sich 100%-ig darauf verlassen könne. Vater Kuhfuß gab hierauf zur Antwort: „Wenn dem so ist, Herr Meckelburg, dann stehe ich zu meinem Wort, das ich Ihnen gegeben habe, es kommt mir dann auf die Tausende nicht an“.

Hieraus habe ich entnommen, dass auch Herr Meckelburg aus all diesem wieder ein Geschäft zu machen gewusst hat. In dieser Annahme wurde ich dadurch bestärkt, dass er, Herr Meckelburg, mich bestimmte, das zu tun und zu lassen, was er wollte, immer mit dem Hinweis, wenn ich nicht alles täte, könne er mich regresspflichtig machen. Ich hätte zur Gründung des „Vereins zur Erforschung Gröning’scher Heilmethoden“ meine Einwilligung und meine Unterschrift gegeben, nun dürfe ich ihm nicht in den Rücken fallen. So wollte er

    die Trümpfe gegen die Ärzte ausspielen, um dem Verein aufgrund dieses Falles zum Aufschwung zu verhelfen,

    dabei sein gutes Geschäft machen.

Quelle:
Archiv Bruno Gröning Stiftung

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