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Schreiben der Freiwilligen Selbstkontrolle, Wiesbaden, an Ministerialrat Dr. G. Seiffert

Wiesbaden, 25.10.1949
Abschrift (PDF)
 

Vorbemerkung
Am 19.10.1949 wandten sich mehrere Vertreter der bayerischen Medizinalbürokratie in einem Telegramm an den Alliierten Hohen Kommissar John McCloy und weitere amtliche Stellen wie die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft, um die öffentliche Aufführung des Dokumentarfilms „Gröning“ (Regie: Rolf Engler) zu unterbinden.

Hinweis
Die Schreibweise wurde an die Richtlinien der aktuellen Rechtschreibung angepasst.


Herrn
Ministerialrat
Dr. Gustav Seiffert
(13 b) München 23
Martiusstr. 4

Ihr Telegramm vom 19.10.1949 mit nachstehendem Inhalt


„Unterzeichnete erheben gegen Vorführungen des angekündigten Gröningfilms in Bayern Einspruch.

Begründung: Bei der psychologischen Lage des Volkes sind nach den bisherigen Erfahrungen in Bayern von einem jeden Gröningfilm gegenwärtig schwere gesundheitliche Schädigungen und Störungen der öffentlichen Ordnung zu befürchten“


hat uns erreicht.

Der Film „Gröning“ wurde am 11.10.1949 vom Arbeitsausschuss nach den „Grundsätzen“ der „Freiwilligen Selbstkontrolle der deutschen Filmwirtschaft“ geprüft. Diese Grundsätze sind im Einvernehmen mit den Kultusministerien der elf Länder und mit den Kirchen festgelegt worden.

Im Rahmen der Grundsätze ist der Film zur öffentlichen Vorführung freigegeben worden.

Wir glauben, Sie mit den vorstehenden Zeilen ausreichend informiert zu haben.

Mit vorzüglicher Hochachtung

Der Arbeitsausschuss der Freiwilligen Selbstkontrolle der deutschen Filmwirtschaft

I. A.
(Fr. Podehl)
Vorsitzende


Quelle:
Archiv Bruno Gröning Stiftung

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