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Schriftverkehr mit dem Alliierten Hohen Kommissar McCloy

19./27. Oktober 1949
Abschrift (PDF)

Vorbemerkung
Am 19.10.1949 wandten sich mehrere Vertreter der bayerischen Medizinalbürokratie in einem Telegramm an den Alliierten Hohen Kommissar John McCloy und weitere amtliche Stellen, um die öffentliche Aufführung des Dokumentarfilms „Gröning“ (Regie: Rolf Engler) zu unterbinden.

Hinweis
Die Schreibweise wurde an die Richtlinien der aktuellen Rechtschreibung angepasst.


Telegramm an den Alliierten Hohen Kommissar John McCloy u. a.
19.10.1949

An:
Alliierter Hoher Kommissar John J. McCloy, Frankfurt/Main
Alliierter Landeskommissar für Bayern, Murray D. van Wagener, München
Freiwillige Selbstkontrolle der Deutschen Filmwirtschaft, Wiesbaden

Unterzeichnete erheben gegen Vorführungen des angekündigten Gröning-Films in Bayern Einspruch.

Begründung: Bei der psychologischen Lage des Volkes sind nach den bisherigen Erfahrungen in Bayern von einem jeden Gröningfilm gegenwärtig schwere gesundheitliche Schädigungen und Störungen der öffentlichen Ordnung zu befürchten.

gez. Dr. Weiler, Präsident der Bayer. Landesärztekammer,
gez. Dr. Landauer, Vorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern,
gez. Moser, Vorsitzender der Deutschen Heilpraktikerschaft Bayern,
gez. Peschel, Max, für die Arbeitsgemeinschaft der Bayer. Landesversicherungsanstalten,
gez. M. Walther, Mitglied der Fachgruppe Gesundheitswesen,
gez. Mackowiak, Mitglied der Fachgruppe Gesundheitswesen,
gez. Thalhammer, Domkapitular, München,
gez. Dr. G. Seiffert, Ministerialrat, München.



Antwort-Telegramm des Alliierten Hochkommissars John McCloy, Frankfurt/Main, an das Bayerische Gesundheitsministerium, München
27.10.1949

Von:
Hoher Kommissar für Deutschland, Frankfurt/Main

An:
Bayerisches Gesundheitsministerium, München
Leiter der Public-Affairs-Division beim Amt des Landeskommissars, München

Senden Sie an den Vorsitzenden des Bayerischen Ärzteverbandes, die Kassenärztliche Vereinigung München, die Heilpraktikervereinigung München: Die amerikanischen Besatzungsstreitkräfte in Deutschland haben die Zensur der deutschen Filme aufgehoben, es sei denn, dass Ansehen und Sicherheit der Besatzungsstreitkräfte bedroht sind. In diesem Falle scheint keine dieser Gefahren zu bestehen. Aus den Berichten geht hervor, dass die Vorführung des Groning-Films keine öffentliche Unordnung oder Bedrohung der Gesundheit der Allgemeinheit hervorgerufen hat. Es wird auf das Besatzungsstatut sowie das Gesetz Nr. 5 dazu hingewiesen, welche Freiheit und Unabhängigkeit der Nachrichtenmittel und -veröffentlichung gewährleisten. Es steht Ihnen daher frei, den Film zu kritisieren oder den Nichtbesuch der Aufführungen nahezulegen; eine amtliche Maßnahme in diesem Fall ist jedoch nicht gerechtfertigt.

gez. McCloy


Quelle:
Archiv Bruno Gröning Stiftung

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