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Telegramm von Rolf Engler an Bundespräsident Theodor Heuss

München, 20.10.1949
Abschrift (PDF)


Vorbemerkung
Am 19.10.1949 wandten sich mehrere Vertreter der bayerischen Medizinalbürokratie in einem Telegramm an den Alliierten Hohen Kommissar John McCloy und weitere amtliche Stellen, um die öffentliche Aufführung des Dokumentarfilms „Gröning“ (Regie: Rolf Engler) zu unterbinden.

Hinweis
Die Schreibweise wurde an die Richtlinien der aktuellen Rechtschreibung angepasst.


Telegramm, Deutsche Post
Aufgenommen: 20.10.49, 20.40 Uhr, Bonn, Amt: Bad Godesberg
Bundespräsidialamt, eing. 24. Okt. 1949

Bezug nehmend auf das Telegramm des Bayrischen Gesundheitsministeriums, der Vorsitzenden der Bayrischen Landesärztekammer, der Kassenärztlichen Vereinigung und des Heilpraktikerverbandes stellen wir Folgendes fest: Das Verlangen der genannten Stellen auf Verbot des Gröning-Dokumentarfilmes wurde gestellt, ohne dass diese Stellen den Film bisher gesehen haben. Dieser Film ist ein rein objektiver Dokumentarfilm und zeigt die Grenzen auf, die nach Ansicht der Wissenschaft der Heiltätigkeit Grönings gesetzt sind, er warnt ausdrücklich vor den bisher aufgetretenen Massenpsychosen und verhindert dadurch die Erweckung unerfüllbarer Hoffnung bei den Kranken. Auf Wunsch der Militärregierung von Dr. Hood Chief Public Health Branch OMBG gesehen und befürwortet. Weiterhin von den amerikanischen Filmoffizieren in Geiselgasteig Mr. Carl Winston und Mr. Pommer. Unter anderem wurde dieser Film begutachtet und zur öffentlichen Vorführung empfohlen. Außerdem hat die Freiwillige Deutsche Selbstkontrolle den Film ordnungsgemäß zensiert. Wir bitten, den Antrag der genannten Stellen auf Verbot des Gröningfilmes abzulehnen. = Rolf Engler Film GmbH Dokumentarfilmproduktion, München Geiselgasteig +

Quelle:
Archiv Bruno Gröning Stiftung

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