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Vernehmung Bruno Grönings durch die Kriminalpolizei Stuttgart am 1.2.1955

Stuttgart, 1.2.1955

Text (PDF)

Hinweis
Im Vorfeld des „Großen Prozesses“ gegen Bruno Gröning, der mit der Einreichung der Anklageschrift durch die Staatsanwaltschaft München am 4.3.1955 seinen Beginn nahm, wurde Bruno Gröning, der damals seinen Wohnsitz in Stuttgart-Bad Cannstatt hatte, am 31.1. und 1.2.1955 durch die Kriminalpolizei Stuttgart vernommen.
Die Schreibweise wurde an die Richtlinien der aktuellen Rechtschreibung angepasst.

Kriminalpolizei Dienststelle 1
Vo/U.

Bei der Fortsetzung seiner Vernehmung gab der getr. leb. Privatgelehrte
Bruno Gröning
– näh. Pers. bekannt –
auf Befragen Folgendes an:

Wie ich schon angegeben habe, kam ich durch Vermittlung einer Familie Kunz am 15.3.1949 zu einer Familie Hülsmann, wohnhaft in Herford. Der Sohn der Familie Hülsmann hatte eine Atrophie. Er konnte den Oberkörper nicht gerade halten und deshalb nicht gehen. Ohne dass ich eine Behandlung vorgenommen hätte, wurde der Sohn der Familie Hülsmann wieder gesund. Er konnte wieder gehen. Nur durch mein Erscheinen und meine Anwesenheit hatte sich die Krankheit des jungen Hülsmann gebessert.

Ich wollte von der Familie Hülsmann aus weiterreisen, blieb aber auf Anraten, vor allem von Herrn Hülsmann, weiter in Herford. Herr Hülsmann führte mir nun alle möglichen Leute zu. So kam es zu großen Ansammlungen im Garten und vor dem Haus.

Zunächst habe ich, obwohl ich keine Zulassung als Heilpraktiker besaß, keine Schwierigkeiten mit den Behörden bekommen. Es war ja so, dass ich keine körperlichen Untersuchungen vornahm. Ich habe die Kranken weder berührt, noch untersucht. Ich habe auch keine Medikamente verordnet. Nur durch die Unterhaltung mit den Kranken und die Kraft meiner Persönlichkeit traten Wendungen zum Besseren ein.

Mit kurzen Unterbrechungen war ich bei der Familie Hülsmann bis etwa Juli 1949. Der Zulauf der Leute war immer gleich, einerlei, ob ich in Herford war oder nicht.

Ich muss hier noch sagen, dass ich etwa Anfang April 1949 während meines Aufenthaltes in Herford von dem dortigen Oberstadtdirektor Meister ein schriftliches Verbot bekam, das mir untersagte, weitere Heilungen vorzunehmen.

Meine Methoden wurden von einer ärztlichen Prüfungskommission der Universitätsklinik in Heidelberg unter der Leitung von Prof. Weizsäcker überprüft. Soweit mir bekannt ist, hat die Kommission ein Gutachten in positivem Sinne abgegeben. Das wurde mir auch von zwei an der Prüfung beteiligten Ärzten mündlich erklärt. Das Heilverbot wurde trotzdem nicht aufgehoben.

Durch Vermittlung durch Herrn Hülsmann erhielt ich noch in Herford eine Einladung von einem Leo Harward, Besitzer des Traberhofes bei Rosenheim. Ich war der Meinung, dass ich mich dort erholen könnte. Dies war mir auch zugesichert worden. Ohne mein Wissen und ohne meine Billigung hatten aber die Herren Hülsmann und Harward Verbindung mit der Presse aufgenommen und es kam, wie ich schon damals sagte, zu einem großen Rummel. Es hatten sich teilweise bis zu 30.000 Leute angesammelt. Ich bin in der damaligen Zeit Tage und Nächte nicht mehr zur Ruhe gekommen. Auf dem Traberhof hielt ich mich gut zwei Monate lang auf.

Ich wurde dann von einer Frau Taubenberger auf deren Besitz in Schwärzenbach bei Tegernsee eingeladen, d. h., es war so, dass ich Herrn Hülsmann gesagt hatte, ich wollte meine Ruhe haben und vom Traberhof weggehen und Herr Hülsmann dann mich dort hinführte. In Schwärzenbach war aber der gleiche Rummel, wie auf dem Traberhof. Eine Frau Beil, die sich im Hause der Frau Taubenberger aufhielt, hat mich dann nach Bad Wiessee eingeladen. Ich hatte Frau Beil erklärt, dass ich nirgends meine Ruhe hätte. Frau Beil, die in Bad Wiessee zwei Hotels besitzt, sicherte mir zu, dass ich bei ihr Ruhe fände. Ich könne mich bei ihr erholen so lange ich wolle.

Nachdem ich einige Tage in Bad Wiessee war, erschien ein Herr Meckelburg mit seiner Frau. Ich erfuhr von ihm, dass seine Frau früher sehr schwer krank gewesen sei und u.a. von Prof. Sauerbruch aufgegeben worden sei. Bei einem Besuch der Frau Meckelburg in Schwärzenbach sei sie geheilt worden. Dies sei ohne meine Anwesenheit erfolgt. Er - Herr Meckelburg - sei zahlreichen Heilungen von mir nachgegangen. Er hätte festgestellt, dass an meiner Methode etwas dran sei. Herr Meckelburg erklärte mir, dass er sich die Mühe gemacht hätte, Pläne für eine Heilstätte aufzustellen, in der ich mit behördlicher Genehmigung und unter Aufsicht von Ärzten heilen könnte. Herr Meckelburg hatte diese Pläne bereits bei sich. Herr Meckelburg gründete dann die Gemeinschaft zur Erforschung und Unterstützung Gröning’scher Heilmethoden. Er war Geschäftsführer und Vorsitzender dieser Gemeinschaft.

Ich erinnere mich daran, dass in Bad Wiessee, vermutlich war es an einem Sonntag, u.a. auch Frl. Kuhfuss mit ihrem Vater bei mir war. Obwohl mir Ruhe zugesichert gewesen ist, kam ich an diesem Sonntagmorgen in den Speisesaal, in dem sich etwa 25 Menschen aufhielten. Ich muss mich verbessern: Es war Sonntagnachmittag. Da ich mir grundsätzlich keine Namen merke und auch keine solche sagen lasse, wusste ich zunächst nicht, das Frl. Kuhfuss da war. Erst später habe ich davon erfahren. Vor diesen Leuten habe ich dann einen Vortrag gehalten. Im Anschluss daran kam ich mit Frl. Kuhfuss und deren Vater in einem Nebenzimmer zusammen.

Bei der Unterredung sagte mir Frl. Kuhfuss im Beisein ihres Vaters u.a., dass bereits jetzt eine Besserung ihres Gesundheitszustandes eingetreten sei. Sie habe während meines Vortrages ganz besondere Gefühle in ihrem Körper wahrgenommen. Sowohl Herr Kuhfuss, als auch die Tochter erklärten mir wiederholt, dass sie volles Vertrauen zu mir hätten und der festen Überzeugung seien, dass ich helfen würde und helfen könne. Von einer Untersuchung des Mädchens kann gar keine Rede sein. Wir saßen nur beisammen und haben uns unterhalten. Was das Mädchen für eine Krankheit hatte, wusste ich zu diesem Zeitpunkt nicht. Das wurde mir auch nicht gesagt. Vater und Tochter erklärten mir aber immer wieder nachdrücklich, dass sie nur zu mir Zutrauen hätten. Ich sei ihre einzige Hoffnung. Das Mädchen sei von Ärzten schon aufgegeben. Von Ärzten sei auch gesagt worden, dass sie nur kurze Zeit zu leben habe. Im Laufe des Gespräches sagte mir der Vater auch, dass für das Mädchen in einem Sanatorium ein Platz reserviert sei.

Frl. Kuhfuss habe aber nur Zutrauen zu mir und wolle nicht in dieses Sanatorium. Auch er, der Vater, sei dagegen. Sie hätten alle Hoffnung auf mich gesetzt.

Ich glaube, Herr Kuhfuss und seine Tochter hielten sich auch noch den folgenden Tag in Bad Wiessee auf. Nach einiger Zeit wurde mir von Herr und Frau Meckelburg mitgeteilt, das Frl. Kuhfuss immer wieder an mich schreiben würde. Sie schicke Telegramme und bitte um meine Hilfe. Sie bitte um meinen persönlichen Besuch. Herr Meckelburg sagte mir, dass der Hilferuf so groß sei, dass wir unbedingt zu dem Mädchen fahren müssten. Das Mädchen bitte dringend um meinen Besuch und um meine Anwesenheit. Ähnliches ist mir wiederholt gesagt worden. Herr Meckelburg war aber damals Geschäftsführer des Vereins und ich musste seine Anweisungen entgegennehmen und befolgen. Das habe ich ihm bei solchen Gelegenheiten auch gesagt.

Ich weiß heute nicht mehr genau, wann wir, d. h. Herr Meckelburg, seine Frau und ich, nach Säckingen zu Frl. Kuhfuss fuhren. Der Vater von Frl. Kuhfuss wohnte in einem Bankhaus.

Auf der Fahrt nach Säckingen sprachen die Eheleute Meckelburg und ich über den Fall Kuhfuss. Sowohl Herr Meckelburg als auch seine Frau sagten damals, dass Frl. Kuhfuss anlässlich unseres ersten Zusammentreffen in Bad Wiessee sehr gut angesprochen habe. Nachdem jetzt, so sagte mir Herr Meckelburg weiter, der Verein gegründet sei, müsse man solchen Fällen nachgehen. Er halte den Fall der Frl. Kuhfuss bei Weitem nicht so schlimm wie den seiner Frau und seine Frau sei ja auch von mir geheilt worden. In Säckingen habe ich mit Frl. Kuhfuss auch allein gesprochen. Es ist richtig, dass ich ihr gesagt habe, ich sei gekommen, um den Rest ihrer Krankheit wegzuholen. Sinngemäß habe ich mich auf jeden Fall so ausgedrückt. Frl. Kuhfuss sagte mir auch, dass es ihr bereits bedeutend besser ginge. Sie sei schon auf gewesen und spazieren gegangen. Sie stehe auch laufend in ärztlicher Behandlung. Dies ist mir später auch von dem Vater bestätigt worden. Frl. Kuhfuss habe ich auch damals nicht untersucht. Ich habe mich lediglich mit ihr unterhalten. Ich habe ihr, wie üblich, gesagt, sie solle auf ihren Körper achten. Mein Prinzip besteht ja darin, dass ich den Leuten sage, sie sollten ihre Krankheit nicht gedanklich verfolgen und auf diesem Wege ihre Krankheit überwinden. Ich sagte immer „die Krankheit“ und nicht „ihre Krankheit“. Ich mag etwa eine Stunde bei Frl. Kuhfuss gewesen sein. Wir fuhren dann von Säckingen aus in die Nähe von Mittenwald zurück.

Ich habe später nie mehr etwas von Frl. Kuhfuss gehört. Ich habe mich nämlich am 10. Juli 1950 von Herrn Meckelburg aus verschiedenen Gründen getrennt. Ich habe erst im Zusammenhang mit der jetzigen Vernehmung gehört, dass Frl. Kuhfuss gestorben ist.

A. F.:[1]

Wenn ich gefragt werde, ob ich gewusst habe, welche Krankheit Frl. Kuhfuss hatte, so erkläre ich dazu Folgendes:

Ich hatte anlässlich des Besuches in Säckingen festgestellt, dass die Kuhfuss einen völlig abgebauten Körper hatte. Als ich den Vater daraufhin ansprach, sagte er mir, dass seine Tochter nach ärztlichen Feststellungen Knochen-Tbc habe. Als ich das erfahren hatte, gab ich dem Vater den Rat, dass Frl. Kuhfuss in ihren Bewegungen vorsichtig sein solle. Frl. Kuhfuss hatte ein Vögelchen geschenkt bekommen, das in einem Bauer in dem Raum war, wo sich Frl. Kuhfuss aufhielt. Dadurch konnte sie sich ablenken.

A. F.:

Ich werde gefragt, ob bei der mir von Herrn Kuhfuss genannten sehr schweren Krankheit seiner Tochter noch Aussicht auf Heilung durch mich bestand. Darauf erkläre ich:

Ich kann diese Frage weder bejahen noch verneinen. Paracelsus hat einmal gesagt: Jede Krankheit ist heilbar, aber nicht jeder Mensch ist zu heilen. Ich stehe nicht gegen den Tod. In diesem Sinne habe ich auch den Vater orientiert. Ich war immer der Meinung, dass sich Frl. Kuhfuss in ärztlicher Behandlung befände, nachdem mir das von ihm und von Frl. Kuhfuss gesagt worden war.

A. V.:[2]

Mir ist soeben der Brief des Herrn Kuhfuss, Blatt 6 d. A., vorgehalten worden. Dazu erkläre ich, dass mir dieser Brief, der mir inhaltlich vorgelesen wurde, nie zur Kenntnis gekommen ist. Ich habe diesen Brief vorher nie gesehen. Ich habe auch erst bei der Vernehmung von dem Tod der Kuhfuss erfahren. Ich habe über eine Million Briefe bekommen. Viele Briefe sind mir unterschlagen worden. Vor allem die wichtigsten Briefe habe ich nicht vorgelegt erhalten. Ich habe weder Herrn Kuhfuss, noch seiner Tochter, wie dies aus dem Brief hervorgeht, jemals gesagt, das Frl. Kuhfuss geheilt wäre. Ich muss da falsch verstanden worden sein. Ich erinnere mich daran, dass mir Frl. Kuhfuss in Säckingen sagte, sie würde jetzt besser Luft bekommen. Ich erwiderte darauf, soweit ich mich erinnern kann, dann könne sie ja mit dem Erreichten zufrieden sein. Ich habe nicht gesagt, dass ich mit ihrer Lunge zufrieden wäre.

A. V.:

Die Aussagen der Eugenie Kuhfuss (Bl. 7 und 8 d. A.) sind mir teilweise vorgehalten worden. Es stimmt nicht, dass ich Frl. Kuhfuss in Bad Wiessee unbedingt Heilung versprochen habe. In diesem Sinne ist es nicht richtig. Ich habe gesagt, es kann zu einer Heilung kommen. Ich wollte ihr den Glauben an ihre Gesundung nicht nehmen, diesen vielmehr bestärken. Dadurch, dass Frl. Kuhfuss anlässlich des ersten Besuches bei mir gut angesprochen hat, d. h. Wahrnehmungen in ihrem Körper machte, sagte sie damals: „Jetzt glaube ich ganz fest daran, dass ich wieder gesund werde." Ich sage manchmal in solchen Fällen: „Ihren Glauben kann ich Ihnen nicht nehmen, das liegt ganz auf Ihrer Seite.“ Frl. Kuhfuss brachte immer wieder zum Ausdruck, dass sie fest daran glaube, dass es zu einer Heilung führt. Auch ihr Vater glaube daran, nur die Mutter nicht.

Ich habe weder Herrn Kuhfuss, noch Frl. Kuhfuss gesagt, dass sie keinen Arzt mehr aufsuchen solle. Es war im Gegenteil so, dass Herr Kuhfuss und seine Tochter mir gegenüber wiederholt zum Ausdruck brachten, dass sie kein Vertrauen zu Ärzten mehr hätten, und dass sie nur an mich glauben würden.

Es ist richtig, dass ich mit der Mutter der Kuhfuss anlässlich des Besuches in Säckingen gesprochen habe und ihr sagte, auch sie müsse an die Gesundung ihrer Tochter glauben. Frl. Kuhfuss hatte mir nämlich vorher bei einer alleinigen Unterredung gesagt, dass ihre Mutter nicht glaube, deshalb habe ich mit ihr gesprochen. Frl. Kuhfuss sagte mir noch, dass sie immer erregt sei, wenn die Mutter im Hause wäre. Wahrscheinlich komme das daher, weil ihre Mutter nicht glaube.

A. V.:

Mir wird auszugsweise das Gutachten des staatlichen Gesundheitsamtes Säckingen (Bl. 9 d. A.) vorgehalten. Dazu erkläre ich:

Mit dem Röntgenbefund kann ich nichts anfangen. Mir wird gesagt, dass die Kuhfuss Lungen-Tbc und keine Knochen-Tbc hatte. Das erfahre ich jetzt erst. Weil die Kuhfuss, als ich sie sah, einen abgebauten Körper hatte und mir der Vater sagte, dass sie Knochen-Tbc habe, hatte ich keinen Zweifel daran, das Frl. Kuhfuss an Knochen-Tbc litt.

Ich bleibe dabei, dass mir gesagt worden ist, dass Frl. Kuhfuss von den Ärzten aufgegeben worden sei. Herr Kuhfuss sagte auch noch, dass er seine Tochter nicht den Ärzten zur Verfügung stelle, damit diese an ihr herumexerzieren können. Ich muss dabei bleiben, dass mir sowohl Frl. Kuhfuss als auch Herr Kuhfuss sagten, dass sie nicht in das Sanatorium wolle. Vater und Tochter erklärten wiederholt, dass für sie kein Arzt mehr in Frage käme. Ich musste daraus schließen und das wurde auch gesagt, dass sie nur an mich glaubten und kein Arzt zur Behandlung des Mädchens zugezogen wurde.

A. V.: Bl. 16 der Akten:

Von dieser Rechnung weiß ich nichts. Ich habe nie Geld gefordert, angenommen oder Rechnungen ausgestellt. Ich habe auch nie davon erfahren, dass Herr Meckelburg, der auch diese Rechnung ausgestellt haben muss, Beträge einkassiert hat.

A. V. 31. 19, 2. Abschnitt der Akten:

Ich habe nie gesagt, dass Frl. Kuhfuss nach 9 Tagen gesund sei. Ich habe mich in einem solchen oder ähnlichen Sinne, wie mir vorgehalten wurde, nie geäußert. Wie Frau Meckelburg zu einer derartigen Äußerung kommt, weiß ich nicht.

A. V.:

Was verstehen Sie unter Fernbehandlung? (Bl. 23 d. A.) (Ich diktiere selbst:) Unter Fernbehandlung ist zu verstehen, dass der Mensch in meiner Abwesenheit auf seinen Körper zu achten hat, indem er sich gedanklich mit Krankheiten nicht zu beschäftigen hat, indem er da dann Wahrnehmungen an seinem eigenen Körper macht, die ihm bisher fremd gewesen, er aber selbst durch diese fremden Wahrnehmungen feststellt, ob und inwieweit er von Krankheiten befreit worden ist oder nicht. Rate in den meisten Fällen, so wie die Gelegenheit gegeben, dass jeder Mensch sich nicht nur einbilden soll, wie wenn er sich wohlfühle, sich in den Glauben versetze, dass er gesund sei, sondern es ist immer und in jedem Fall sehr wichtig, sich einer ärztlichen Nachuntersuchung zu unterziehen, der da dann die Feststellung macht, ob und inwieweit die Krankheit aus dem Körper verschwunden ist. Da hat jeder Mensch, wie ich immer wieder sage, die beste Garantie und Sicherheit, um auch wirklich sagen zu können, jetzt sei er gesund.

Mit diesem hin hat jeder die Bestätigung dafür, dass er nicht nur eingebildet gesund ist, sondern dieses hier auf Tatsachen beruht. (Bis hierher selbst diktiert).

In diesem Zusammenhang wird mir Bl. 4 der Beiakten vorgehalten:

Bei den in dem Brief erwähnten Kugeln handelt es sich um Stanniolkugeln, die in vielen Fällen von mir den Kranken als Andenken überlassen wurden. Was die Kranken dann mit dem Andenken, d. h. den Kugeln oder einem Bild von mir, machen, bleibt ihnen selbst überlassen. Der Mensch bekommt durch diese Andenken wieder den Glauben an sich und nimmt z. B. die Kugeln öfters. Es ist auch einmal vorgekommen, dass mein Hemd, das auf einer Wäscheleine hing, in tausend Stücke zerrissen wurde und die Leute die Hemdfetzen als Andenken mit nach Hause nahmen. Die Leute wollen eben von mir etwas haben. Wie die Leute feststellten, steckt in dem, was ich ihnen als Geschenk überlasse, eine Kraft, die ihnen in verschiedenen Fällen schon Heilung gebracht hat.

 
A. V.:

Die Aussagen des Herrn Otto Meckelburg (ab Blatt 27 der Akten) sind mir teilweise vorgehalten worden. Die Aussagen des Herrn Meckelburg sind unwahr. Ich bleibe bei dem, was ich gesagt habe. Ich habe nicht verboten, dass ein Arzt zugezogen wurde. Ich habe wohl gewusst, das Frl. Kuhfuss nicht mehr in ärztlicher Behandlung war, habe aber keines falls, wie dies Herr Meckelburg darstellt, verboten, einen Arzt zuzuziehen.

A. V.:

Mir ist vorgehalten worden, dass Herr Kuhfuss laufend Briefe geschrieben hat, in denen er mitteilte, dass sich der Gesundheitszustand seiner Tochter verschlechtere. Dazu erkläre ich, dass ich keinen von diesen Briefen jemals zum Lesen bekommen habe. Wie ich schon angegeben habe, ist mir nur kurz vor der Fahrt nach Säckingen von Herrn Meckelburg bzw. von dessen Frau gesagt worden, dass seitens der Familie Kuhfuss zahlreiche Bittbriefe vorliegen würden, in denen um mein persönliches Erscheinen gebeten würde.

A.F.:

Ich halte z.Zt. Vorträge in Freundeskreisen. Eine Praxis habe ich hier noch nie ausgeübt. Ich werde von meinen Freunden unterstützt.

Mir ist soeben eröffnet worden, dass ich jeden Wechsel meines Aufenthaltsortes sofort der Staatsanwaltschaft München II zu Aktenzeichen 7 Js 45/55 mitzuteilen habe. Ich werde dieser Auflage selbstverständlich nachkommen.

A.F.:

Ich bin an dem Tod von Frl. Kuhfuss nicht Schuld. Ich habe da ein reines Gewissen. Ich werde doch niemand den Glauben an das Gute nehmen. Gegen den Tod stehe ich nicht. Wenn mir vorgehalten wird, dass ich doch die Pflicht gehabt hätte, immer wieder zu verlangen, dass die ärztliche Behandlung nicht unterbrochen wird bzw. wieder aufgenommen werde, so erkläre ich dazu, dass ich nichts gegen den Willen der Kranken und ihres Vaters machen konnte. Ich wusste wohl, dass sie keine Ärzte mehr zuzogen, aber ich habe keinesfalls von der Zuziehung von Ärzten abgeraten.

Meine Aussagen wurden vor mir in die Schreibmaschine diktiert. Ich habe alles, was diktiert wurde, verstanden und hatte Gelegenheit, laufend zu korrigieren. Meine Aussagen habe ich freiwillig und ohne Zwang gemacht. Ich habe meiner Vernehmung geistig jederzeit folgen können. Ich werde meine Vernehmung noch anschließend durchlesen. Die Wahrheit meiner Aussagen anerkenne ich durch meine eigenhändige Unterschrift.

Unterzeichnet:                 (Vogel) Hauptkommissar                                          (Gröning)


Quelle:

Archiv Bruno Gröning Stiftung

[1] Anmerkung der Bruno Gröning Stiftung: „A. F.“ ist die Abkürzung für „Auf Frage“.

[2] Anmerkung der Bruno Gröning Stiftung: „A. V.“ ist die Abkürzung für „Auf Vorhalt“.

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