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Von Bruno Gröning selbst erstellter Lebenslauf 1952

Bruno Gröning, 18.6.1952

Text (PDF)


Zu Händen von Herrn Heilpraktiker Wurm
18. Juni 1952

Lebenslauf

Ich, Bruno Gröning, derzeit wohnhaft Stuttgart-Bad BCannstatt, Taubenheimstraße 25, wurde als viertes Kind des Ehepaares Gröning am 31. Mai 1906 in Danzig-Oliva geboren.

Aus Krankheitsgründen besuchte ich die Volksschule nur fünf Jahre und wurde schon mit 13 Jahren entlassen. Alsdann wechselte ich mehrere Male interessenhalber die Berufe. In vielen davon war ich an leitender Stelle tätig.

Während meiner Kindheit und Jugendzeit, die ich im Elternhaus verbrachte, machte ich mehr und mehr die Feststellung von sonderbaren Fähigkeiten, die, von mir ausgehend, dazu angetan waren, beruhigenden Einfluss auf Menschen oder Tiere auszuüben. Bereits als Kleinkind wurden in meinem Beisein kranke Menschen von ihren Beschwerden frei, und Kinder wie auch Erwachsene wurden bei Aufregung oder Streit durch einige Worte von mir völlig ruhig. Ich habe auch als Kind die Feststellung machen können, dass sich Tiere, die für gewöhnlich als scheu oder auch als bösartig galten, sich mir gegenüber gutmütig und zahm zeigten.

Meine Eltern, heute beide verstorben, wie auch meine anderen Geschwister konnten hierfür reichlich Beispiele angeben. Mein Verhältnis zum Elternhaus war daher sonderbar und gespannt. Ich strebte bald nach völliger Selbstständigkeit, um aus der Umgebung des „Missverstanden-Seins“ meiner Familie herauszukommen.

Wie schon erwähnt, ging ich mit 13 ½ Jahren in die kaufmännische Lehre. Auf Verlangen meines Vaters musste ich aber nach 2 ½ Jahren die Lehre aufgeben, um ein Bauhandwerk zu erlernen. Ich wählte hierzu den Beruf der Zimmerei. Während der Lehrzeit schritt ich in den einzelnen Kenntnissen soweit voran, dass ich über ein Jahr lang die Stelle als Zimmermannspolier eingenommen habe. Den Zimmermannberuf habe ich jedoch nicht weiter ausgeführt, sondern machte mich als Bau- und Möbeltischler selbstständig. Anschließend griff ich als selbstständiger Handwerker auch auf andere Berufe über und führte Kleinreparaturen aller Art aus.

Ich heiratete, damals 21-jährig, im Jahre 1928 ein Mädchen aus Danzig, die ihrerseits die Gründung eines eigenen Heims anstrebte. Es erwies sich leider schnell, dass meine Frau keinerlei Beziehung hatte zu den Besonderheiten und dem Streben, das außerhalb meines Broterwerbs lag. Sie versuchte, mich zu hindern an meiner freien Tätigkeit, anderen Menschen zu helfen bzw. sie zu heilen, und somit trat auch hier wieder die Spannung auf, wie früher im Elternhaus, weil ich in eine primitive kleinbürgerliche Bahn gedrängt werden sollte. Aus dieser Zeit datieren auch einige interessante Voraussagen, die äußeren Zeitumstände betreffend, die meine Frau, meine Geschwister und meine Freunde aus Danzig bestätigt haben.

Aus meiner Ehe gingen zwei Kinder hervor (Harald, 1931 und Günther, 1939). Beide Kinder starben.

Kurz vor dem Kriege und während des Krieges wechselte ich noch einige Male meine berufliche Tätigkeit. In immer stärkerem Maße aber wandte ich mich kranken Menschen zu und hatte in Danzig Erfolge, vor allem bei Nervenleiden und organisch Erkranken. Das Echo dieser Erfolge ging aber in den Kriegswirrnissen unter. Ich selbst wurde in den letzten beiden Kriegsjahren eingezogen und kam in russische Gefangenschaft. Sowohl während meiner Dienstzeit wie auch in der Gefangenschaft erzielte ich an kranken Kameraden Heilerfolge, doch war natürlich durch die äußeren Gegebenheiten systematische Arbeit und Vertiefung unmöglich.

Nach Entlassung aus der Kriegsgefangenschaft kam ich Ende 1945 nach Dillenburg. Dorthin holte ich auch meine Frau, die zu dieser Zeit in Schleswig Wohnung gefunden hatte. Meine Geschwister waren ihrerseits ebenfalls als Flüchtlinge aus dem Osten nach Herford und Löhne in Westfalen gekommen. In den darauffolgenden 2 ½ Jahren, also bis Mitte 1948, war ich erneut in verschiedenen Berufen tätig, um als Ostflüchtling in Deutschlands schlimmster Notzeit meine Frau und mich durchzubringen. Nach der Währungsreform, als sich alles mehr beruhigte und stabilisierte, wandte ich mich wieder meiner Aufgabe zu, kranke Menschen zu heilen; diesmal in der Absicht, nicht mehr von meiner Mission zu lassen und alles daranzusetzen, ein legales Betätigungsfeld für meine Aufgabe zu finden. Ich machte mir anfangs weniger Kopfzerbrechen über den theoretischen und behördlichen Teil, der hiermit verknüpft war und fuhr fort, mich meiner Sache voll zu widmen.

So kam ich im Frühjahr 1949 nach Herford zur Familie Hülsmann, deren Sohn Dieter von mir geheilt wurde. Von da an setzte mit einem Schlag das öffentliche Scheinwerferlicht und die Presse ein. Unausbleiblich war es dann, dass nun erst hunderte, später tausende Kranke nach Herford kamen. Ich war glücklich, in unzähligen Fällen Heilerfolge, auch sehr viele spontaner Art, erzielen zu können.

Ich bat damals meine Frau, mit mir zu kommen. Sie lehnte dies wiederholt ab und forderte mich auf, das Heilen zu unterlassen und nach Dillenburg zurückzukehren. Da dies für mich eine Unmöglichkeit war, lehnte ich ihr Angebot ab und lebe seither getrennt von ihr.

Mit den Erfolgen zeigten sich zwei negative Erscheinungen:

1. Die Ärzteschaft und die Gesundheitsbehörden, die mir meine Tätigkeit untersagten, weil ich kein approbierter Heilpraktiker sei und

2. sog. Manager, Sekretäre, „Helfer“ und sonstige obskure Gestalten.

Als dann im Sommer 1949 trotz wiederholten Vorsprechens bei allen einschlägigen Behörden Westfalens ein Heilverbot für mich aufrecht erhalten wurde, war ich genötigt, nach Bayern zu gehen. Die Zeit Rosenheim und Traberhof begann.

Überall wo ich auftauchte, vollzogen sich Heilungen. Noch heute – im Jahre 1952 – erhalte ich Heilberichte aus dieser Zeit. Im September 1949 war der Platz vor dem Traberhof an manchen Tagen mit weit über 30.000 Menschen gefüllt, die aus allen Teilen Deutschlands und der Welt nach Rosenheim kamen. Die schriftlichen Aufzeichnungen von Heilungen aus dieser Zeit sind erschütternd.

Mein früherer Gastgeber Hülsmann war inzwischen selbst ein eifriger „Geschäftsmann“ hinter meinen Rücken geworden. Ohne mein Wissen wurde oftmals Menschen, die mich privat zu sprechen wünschten, vorher bis zu DM 500,- pro Person abverlangt. Alle möglichen Leute kamen und gingen in meiner Umgebung. Alle drängten sich vor mit dem Versprechen, mir die Heilgenehmigung zu verschaffen. Als mehr oder weniger entlarvte Gangster verschwanden sie wieder, nachdem ihre Geschäfte abgewickelt waren und mir ein zweifelhaftes Renommee hinterlassen hatte, was von der Presse gierig aufgefangen wurde.

Im Frühjahr 1950 ging ich auf Wangerooge, und wieder kamen dort Massenheilungen zustande, die einen Strom von Heilungssuchenden aus ganz Norddeutschland nach der Nordseeküste auslösten. Wieder die feindliche Haltung der Gesundheitsbehörden. Inzwischen hatten sich in Bayern die Bemühungen um die Erlangung der Heilgenehmigung auf dem Ausnahmewege zerschlagen, nachdem mein damaliger sog. „Manager“ Meckelburg wegen Steuerhinterziehung und übler Geldgeschäfte hinter meinem Rücken verhaftet und eingesperrt worden war.

Um die damalige Lage noch besser zu beleuchten, sei hingewiesen, dass Graf Soltikow mir erklärte, er wolle einen negativen Artikel über mich schreiben. Es seien ihm DM 50.000,- dafür zugesichert. Wenn ich einverstanden sei, so wolle er mir die Hälfte davon abgeben!! (Sein damaliger Adlatus war Pitt Seeger, der heute seine 2-jährige Haft wegen Hochstapelei verbüßt.)

Ein Ausweg aus der Hetze von allen Seiten war vorübergehend meine Heiltätigkeit in der Praxis des Herrn Enderlin in München. Nach 2 Monaten jedoch, im Herbst 1950, kam die offizielle Anzeige gegen mich wegen „Verstoßes gegen das Heilpraktikergesetz“.

Die Bundesbahn, die Bundespost, das Gaststättengewerbe, die Hotels, Zwischenvermittler, Manager usw. hatten Millionen an mir verdient. Zu Tausenden hatten kranke Menschen wieder ihre Gesundheit erlangt. Ich dagegen kam im Oktober/November mit einem Koffer voll Bekleidung und Wäsche, ohne Geld oder sonstige Rücklagen zu Dr. Trampler. Dieser begann, in kleinem Rahmen für mich eine Vortragstätigkeit zu organisieren. Es war dies die einzige Möglichkeit, zu kranken Menschen sprechen zu können.

In dieser Zeit hatte ich Gelegenheit, in geordnetem Rahmen auch Kranke zu überwachen, ihren wiederholten Besuch anzuregen, falls mir dies nötig schien. Durch das Fehlen eines Heilpraktikers oder Arztes an meiner Seite stellte ich die sog. „Krankheitsbilder“ (Aufnehmen der Schmerzsymptome eines Kranken durch Dritte nach meinem Hinwirken zur Kontrolle) zurück, da ich die rein fachliche Diagnose nicht zu Hilfe hatte und sich somit das Feststellen der Krankheitsbilder erübrigte.

Große Erfahrung konnte ich systematisch sammeln bezüglich der Einwirkung der Stanniolkugel, eines von mir angesprochenen Gegenstandes (der magnetisch ein guter Leiter ist) und mit der Stanniolpackung. Auch über erfolgte Heilungen bei Personen, denen eine Kugel oder Platte (Packung) zugestellt wurde, ohne dass ich dabei war, liegen erstaunliche Berichte vor.

Während der Zeit bei Dr. Trampler versuchte die Ärzteschaft von Gräfelfing, gegen mich anzugehen, was jedoch in zäher Kleinarbeit wieder abgewendet werden konnte.

Im Mai 1951 war der zweite Termin in der Sache „Heilpraktikergesetz“ gegen mich. Er wurde ausgesetzt zur Einholung eines Gutachtens vonseiten des Psychosomatischen Institutes der Universität Heidelberg. Man erwartete dieses Gutachten im Verlauf der nächsten sechs bis acht Wochen. Dies besonders unter dem eindringlichen Hinweis meines Verteidigers und Anwaltes, Herrn Dr. Reuss in München, der geltend machte, dass ich auch bezüglich meiner wirtschaftlichen Seite so schnell als möglich Klarheit über den Ausgang haben müsse, da der Prozess ja schon acht Monate dauerte. Das Gutachten kam im Oktober. Die Wiederaufnahme des Prozesses selbst erst im März 1952! Auf den erfolgten Freispruch hin legte die Staatsanwaltschaft, wohl auf Drängen der Gesundheitsbehörden, Berufung ein. Ich warte noch heute. Man warf und wirft mir vor, dass mein Verhalten dem eines Arztes unwürdig sei, da ich „vagabundiere“ und keine feste Praxis hätte. Doch liegt die Eingabe um Heilerlaubnis, um Zubilligung einer geordneten Praxis oder der Möglichkeit der Absolvierung einer einfachen Prüfung fast drei Jahre zurück!!

In den letzten Wochen fragte die Regierung von Oberbayern über das Landratsamt an, ob ich noch Wert darauf lege, dass die Eingabe vom 9.9.49 (!) auf Ausnahmegenehmigung zur Ausübung der Heilkunde durch mich, noch weiter behandelt würde!!! Ich könne diesen Antrag auch fallen lassen und einen neuen Antrag stellen zur Abnahme der Heilpraktikerprüfung in Bayern. (Wobei heute schon feststeht, dass das betreffende Prüfungskomitee alles daran setzen würde, das Ergebnis der Prüfung für mich als negativ zu gestalten.)

Quelle:
Archiv Bruno Gröning Stiftung

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