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Was meine Gegner tun mussten, haben sie restlos getan ...

Bruno Gröning, April 1952
Abschrift (PDF)


Hinweis
Die Schreibweise wurde an die Richtlinien der aktuellen Rechtschreibung angepasst. Zum besseren Verständnis wurden Sätze in wörtlicher Rede in Kursivschrift gesetzt.


Was meine Gegner tun mussten, haben sie restlos getan, aber ebenso habe ich getan, was ich tun musste.

Seit meinem Auftauchen und Wirken in der Öffentlichkeit kamen unzählige Kranke, die Jahre in ärztlicher Behandlung waren, ohne geheilt zu werden, noch eine Hoffnung auf Heilung hatten, zu mir. Diese Kranken wurden von ärztlicher Seite als unheilbar erklärt und mussten somit ihren Leidensweg, dazu mit den allergrößten Schmerzen, geduldig ertragen und gehen. Geläufige Aussprüche der Ärzte waren: Da können wir nichts machen, diese Krankheit ist noch nicht 100%ig erforscht und daher unheilbar. Was wir können, ist von Zeit zu Zeit die Schmerzen lindern, aber das ist auch alles.

Tausende von Jahren waren Millionen von Ärzten dabei, Versuche anzustellen, die Krankheit zu bekämpfen oder derselben Einhalt zu bieten. Schmerzen zu nehmen war und ist noch heute unmöglich, was möglich, dieselben für kurze Zeit (Stunden) zu betäuben. Was nicht bestritten werden kann, ist der Erfolg auf einzelnen wenigen Krankheitsgebieten. Wie auch immer, blieben die hoffnungslosen Kranken sich selbst überlassen, dann heißt es, rette sich, wer kann; aber wehe dem, der es versucht, sich zu retten oder nur in den Glauben verfällt, gerettet zu werden (Gröning).

Bei einzelnen Beamten der Ärzte heißt es, wehe dem, der sich über unser Wissen und Können stellt und es auch kann. Ich verstehe sehr gut, dass Genannte sich ihren gut bezahlten Sessel recht lange erhalten müssen, weil, wie wenn sie ihren eigentlichen Beruf in der Praxis wieder ausführen müssten, nicht mehr dazu imstande sind.

Die Ärztevorschriften besagen, der Arzt darf nichts unversucht lassen, den Kranken zu helfen, nichts unversucht lassen, das richtige Heilmittel ausfindig zu machen und in Anwendung zu bringen. Da meistens der Arzt die Krankheit nicht erkennen konnte, wird es auch schwer sein, das richtige Mittel in Anwendung zu bringen, dafür aber leichter, den Krankheitsherd zu vergrößern. Zu spät erkannte Krankheiten bedeuten Siechtum und Tod. Alles Tun der Ärzte und Wirken der Medikamente ist und sind gesetzlich geschützt. Die Hauptsache ist, ob falsch oder richtig, heißt es: Ich habe alles versucht, den Kranken zu helfen, alle Mühe und Mittel, die ich in Anwendung brachte, waren vergeblich.

Jede fachlich ausgedrückte Ausrede ist gesetzlich geschützt. Was könnte ich wohl in meiner langjährigen Praxis der Schulmedizin berechtigte Vorwürfe machen, wie sich dieselben an kranken Menschen versündigt und auch zum größten Teil die Ursache sind, dass die Krankheit zu einer unheilbaren geworden ist.

Mein von ärztlicher Seite noch unerforschtes Gebiet müsste seit meinem Auftauchen in der Öffentlichkeit den Ärzten so viel Interesse gegeben, diesem genau auf den Grund zu gehen und zu erforschen. Dass dieses bis heute noch nicht der Fall gewesen, beweist, dass die Ärzteschaft keinen Wert darauf legt, zumindest den unheilbaren Kranken eine Hilfe (Heilung) zukommen zu lassen, daher auch nicht die Berechtigung hat, noch ihnen das Recht eingeräumt werden kann, über den unheilbaren Kranken weiter zu verfügen.

Der unheilbar gewordene Kranke ist auch zum größten Teil mit dem zu vergleichen, wie wenn ich als Beispiel den Schaden eines Motors nicht erkenne und derselbe deshalb für alle Zeiten unbrauchbar geworden und dennoch der Versuch unternommen wird, ihn vielleicht doch noch zu retten. Bei diesem Versuch wird viel Zeit verschwendet und so viel daran umgearbeitet, dass man glaubt, bei all diesen Versuchen doch etwas erreicht zu haben und ihn dann wieder in Betrieb zu setzen versucht. Bei Inbetriebnahme des bereits weiter verpfuschten Motors geschieht meistens ein größeres Unglück, das mehrere Schäden verursacht. Für den bisherigen Fachmann ist dieser Motor so wertlos und unbrauchbar, dass er dem Schrotthaufen zugeführt werden müsste. Was geschähe wohl, wenn jetzt ein Mensch, als vom Fachmann nicht angesehener Fachmann, diesen verschrotteten Motor als ein wertloses Objekt geschenkt erhält und imstande ist, denselben wieder in Betrieb zu setzen. Wohl wird hier der Schenker sehr neidisch sein, einmal, da er den Motor verschenkt und zweitens die Blamage des Fachmannes, nicht dazu imstande gewesen zu sein, den Motor so betriebsfähig herzustellen, zu dem der Beschenkte mit einer Leichtigkeit in der Lage gewesen ist. Der Neid des Schenkers ist so groß, dass er jetzt den verschenkten Motor wieder zurückverlangt oder aber ihn zumindest bezahlt haben will. Der Beschenkte wird sich, der auch im vollem Recht ist, behaupten, den Motor zu behalten, da er ihn einmal geschenkt und zweitens wieder betriebsfähig hergestellt hat.

Aus diesem kann, wenn das Gericht den Sachverhalt nicht richtig kennt, es zu einem großen Streitfall kommen. Durch die vielen Prozesse, die geführt werden mussten, stellt sich letzten Endes doch heraus, dass der Schenker keinen Anspruch auf Wiedererlangung des verschenkten Motors hat. Es ist ganz logisch, dass aufgrund des verlorenen Prozesses der Schenker nichts unversucht lassen wird, den Beschenkten weiterhin zu bekämpfen. Für diese Bekämpfung ist Ihm jedes Mittel recht.

In diesem Falle kommt der unvollkommene Fachmann zu der Einsicht, dass zu seiner Vervollkommnung noch sehr viel fehlt. Wenn aber der Schenker den Ehrgeiz hat, sich in seinem Beruf zu vervollkommnen, der wird nichts unversucht lassen, den Nichtfachmann in seinen Betrieb einzustellen, um von diesem das dazu zu lernen, was er nie erlernt hat, noch von fachlicher Seite erlernen kann. Für den wiederhergestellten Motor bedarf es nur einer amtlichen Anmeldung, sowie dieselbe erforderlich ist.

Der Schenker und Fachmann zugleich ist in meinem Falle mit einem Menschen der Schulmedizin, der Beschenkte mit mir und der Motor mit einem krank gewordenen Menschenkörper zu vergleichen.1

1In einem Radiointerview, das der Norddeutsche Rundfunk am 21.9.1949 ausstrahlte, benutzt Bruno Gröning ein ähnliches Beispiel: „Wenn ich ’ne Zigarette rauche, ich rauch sie vielleicht halb auf, werf sie fort, kommt jemand hinter mir her, hebt diese halbe Zigarette auf – ich dreh mich kurz um und sag: Halt, das ist meine! Das Anrecht dafür habe ich schon lange verloren. Und genauso sag ich auch hier: Wer gibt den Ärzten noch ein Recht, über diese Kranke, die sie schon lange aufgegeben haben, als unheilbar direkt erklärt haben, jetzt mit einmal Stellung dazu zu nehmen und zu sagen: Halt, das ist verboten, diesen Menschen zu helfen!“


Quelle:
Archiv Bruno Gröning Stiftung

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