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Zweiter Brief an Bundeskanzler Konrad Adenauer

Bruno Gröning, 4.10.1957
Abschrift (PDF)

Hinweis
Die Schreibweise wurde an die Richtlinien der aktuellen Rechtschreibung angepasst.  Die Unterstreichung einzelner Worte wurde wie im Original vorgenommen.

Bruno Gröning
Plochingen-Stumpenhof
Im Dornendreher 117
Telefon 7761

Herrn
Bundeskanzler Dr. Conrad Adenauer
Rhöndorf bei Bonn/Rhein

Sehr verehrter Herr Bundeskanzler!

Erst heute verfüge ich über die Zeit, Ihnen zu Ihrem großen Erfolge1 , auch im Namen meiner Freundeskreise, die herzlichsten Glück- und Segenswünsche dahin gehend auszusprechen, dass Sie auch weiterhin nicht nur für das deutsche Volk, sondern auch für viele Völker dieser Erde den aufschlussreichen Kampf dahin führen, dass dadurch viele Nationen auch in den Genuss Ihres ehrlichen Wollens hineingetragen worden sind.

Ihren Wunsch, den Sie, sehr verehrter Herr Bundeskanzler, mir mit Ihrem Antwortschreiben vom 19. Januar 1957 zukommen ließen, kann ich heute nur erwidern, indem ich das gleiche hier zum Ausdruck bringe: Ich wünsche Ihnen für Ihre selbstlos aufopfernde Tätigkeit Gottes Segen und weiterhin guten Erfolg.

Der mir vor 2 ½ Jahren angekündigte Prozess hat am 1. August 1957 noch nicht sein endgültiges Ende gefunden. Die Staatsanwaltschaft glaubt aufgrund der vielen Vernehmungen von Zeugen, mir den berechtigten Vorwurf machen zu können, dass mein Wirken vielen Menschen zur Gesundheit verhalf und ich dieses, als Glaubenslehre getarnt, gewerbsmäßig betrieben haben soll. Meine Antwort hierzu ist, dass ich nicht davon, sondern nur dafür lebe.

Dass ich Ihnen, sehr verehrter Herr Bundeskanzler, dieses im gleichen Schreiben mitteile, hat alleine den Zweck, dass ich die zu Unrecht bestehenden Vorwürfe vonseiten der Justiz aufs schärfste zurückweisen muss, weil der Staatsanwaltschaft wie dem Gericht durch die vielen Verwirrungen, die durch die Presse wie durch meine ehemalige Umgebung – die aus Menschen übelster Sorte bestand – herbeigeführt wurden, die Wahrheit über mich nicht zugänglich gemacht werden konnte. Heute ist es mir dadurch sehr schwer gemacht, sodass ich alles daranzusetzen habe, um auch hier die Beweise, wie hier die Heilungen zustande gekommen sind, dem Gericht verständlich zu machen, aus dem sich dann ergeben wird, dass hier die Verurteilung zu Unrecht besteht. Ich muss vorausschicken, dass ich bereits einen Akt von Erfolgsberichten dem Gericht übergeben habe, aus dem zu entnehmen ist, dass die Heilungen, die sich an vielen unserer Mitmenschen vollzogen haben, nicht mit einem Vergehen gegen das Heilpraktikergesetz in Einklang zu bringen sind. Aus diesen vielen Erfolgsberichten ist einwandfrei zu entnehmen, dass ich meine Freundeskreise dahin gehend belehrte, dass jeder Einzelne dieser Mitmenschen an das zu glauben hat, was er für seinen Körper sehr benötigt, die Gesundheit. Ich lehre unsere Mitmenschen all das, was jeden Menschen durch die Lehre Christi, die wir Menschen selbst in die Tat umzusetzen haben, zu Gott führt. Es ist eine wirkliche Glaubenslehre, bei der ich keineswegs gegen das Menschengesetz verstoßen kann noch werde.

Dass Sie, sehr verehrter Herr Bundeskanzler, es vor allem für uns Deutsche zum vollen Erfolg geführt haben, brauche ich hier nicht groß zu betonen. Ich möchte aber nicht verfehlen, meinem Glauben und meiner Überzeugung auch an das Gute durch Ihre Führung und Lenkung Ausdruck zu verleihen, an das Gute, das auch Sie, hochverehrter Herr Bundeskanzler, für die notleidenden Kranken im Herzen tragen.

Es geht niemals an, dass das heutige Gesetz sein Verbot dahin gehend ausspricht, dass, wenn Menschen geholfen werden kann, dieses unmöglich gemacht wird, weil der Helfer nicht eine amtliche Bestätigung dafür aufweisen kann, noch, dass man ihm diese jemals aushändigen wird. Es ist unverständlich und beschämend, dass durch die mir auferlegte Strafe und die Verbote durch die Gesetze nicht alleine der Helfer – also ich selbst – getroffen wird, sondern, dass denen in ihrer Not nicht weiter geholfen werden darf, die nirgend woanders eine Hilfe finden können, weil das Gesetz es verbietet. Es bedarf einer Klärung dieser ganzen Angelegenheit deshalb, weil die bereits vollzogenen Heilungen niemals auf dem Gebiete der Medizin oder der Heilpraktiker liegen, nicht liegen können, denn es sind hier Menschen, die bereits vor Jahrzehnten von Ärzten oder Heilpraktikern aufgegeben worden waren, geheilt worden, geheilt worden deshalb, weil sie durch meine Glaubensvorträge zum Empfang der Kraft des Lebens und somit wieder zu ihrer Gesundheit geführt worden sind.

Hierzu möchte ich einen Ausspruch Bismarcks einflechten: „Wem Gott die Kraft gegeben, Menschen zu heilen, dem darf sie die Polizei nicht nehmen.“

Dass die Geheilten durch meine Lehre zum Glauben, die ich ihnen – für jeden Einzelnen herausgestellt – gegeben, das Heil erfuhren, so sie das getan, was sie sich selbst und ihrem Körper schuldig sind, kann nicht mehr bestritten werden.

Auch aus der Lehre Christi ist einwandfrei zu entnehmen, dass jeder Mensch sich zu dem zu bewegen hat, zu dem er gehört und all das dazu erhalten wird, was für ihn, für jeden Menschen, von Gott so bestimmt ist. Es würde zu weit führen, das hier alles so zu Papier zu bringen, um Ihnen, sehr verehrter Herr Bundeskanzler, all die Beweise aufzuführen, wie es nur möglich ist, den Menschen zu seinem Heil zurückzuführen, sodass er in seinem Körper die vollständige Ordnung wieder zurückerhält.

Die Herren der Justiz haben, um mich verurteilen zu können, auf Menschen gehört, die in allen ihren Aussagen wie schriftlichen Angaben nur den Beweis dafür erbrachten, dass sie als Laie deshalb zu bezeichnen sind, weil sie von dem, was hier wirkt und was mich dazu bewegt, nichts wissen. Die Herren der Medizin wie auch die Behörden haben mir diese Menschen als Belastungszeugen herangezogen. Zu diesem kann ich nur mein Beileid aussprechen, wie arm doch die Fachkundigen, wie sie es sein wollen, dastehen.

Dass die hier von mir Genannten weder einen guten Willen, noch das Verständnis für meine selbstlose, aufopfernde Tätigkeit aufzubringen vermochten, beweist mir erst recht mein Schreiben vom 7. Januar 1957, das ich Ihnen, sehr verehrter Herr Bundeskanzler, übersandt habe. Auf dieses mein Schreiben haben Sie mir ja Ihren Dank am 19. Januar 1957 klar und deutlich zum Ausdruck gebracht. Damit habe ich den abschließenden Beweis dafür, dass mir nur ein wirklich gut und wohlwollend denkender Mensch, wie Sie, sehr verehrter Herr Bundeskanzler, es in diesem Falle sind, Verständnis entgegengebracht hat.

Der Prozess gegen mich, nur meines Wirkens wegen, wird hier in Deutschland weitergeführt; nicht, dass ich müde werde im Kampf, aber doch werde ich nach all dem Zurückliegenden zu dem Entschluss kommen müssen, in das Land auszuwandern, in dem man mir das richtige Verständnis entgegenbringt, wenn ich hier in Deutschland dieses nicht finden kann. Dieses ist mein größter Schmerz, dass ich doch zu guter Letzt in das Ausland gehen muss, um meiner Berufung, meiner Mission, zu folgen.

Die Behörde hat nach all dem, was sie heute schon von mir wissen müsste, kein Recht, zu verbieten, indem ich doch nur der Menschheit zum Heil verhelfe, sondern nach alledem wäre sie, genau gesagt, verpflichtet, mir all das zu bieten, dass mir jede Gelegenheit gegeben wird, vielen Menschen zu helfen.

Was ist geschehen? Was sagt mir der Prozess? Wer einem Menschen hilft, sodass er gesund wird, der Helfer aber keine amtliche Genehmigung besitzt, hat dieser gegen das Heilpraktikergesetz verstoßen und wird deshalb bestraft. – In diesen Falle wurde auch mir eine Geld- bzw. Haftstrafe auferlegt, zudem ich auch die Gerichtskosten zu zahlen habe, geschweige, dass zu alle diesem auch noch die Anwaltskosten wie weitere Unkosten, die für diesen Prozess notwendig waren, ich tragen muss.

Trotz aller Widerstände wird es auch weiterhin mir Gebot sein, meinen Freunden und ihren noch leidenden Mitmenschen zu helfen.
In voller Verehrung

Ihr

Bruno Gröning


Quelle:
Archiv Bruno Gröning Stiftung


1 Bei der Bundestagswahl am 15.9.1957 wurde Konrad Adenauer für eine dritte Amtsperiode zum Bundeskanzler gewählt.

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